Was ist im politischen Schlagabtausch noch erlaubt, wann werden Grenzen überschritten? Erneut hat ein Gericht diese heikle Frage zu entscheiden gehabt. Anlass bot ein Facebook-Beitrag des damaligen Augsburger AfD-Vorsitzenden Steffen Müller. Im September 2020 hatte Müller über Stadträtin Lisa McQueen - sie hatte im Kommunalwahlkampf für „Die Partei“ als OB-Kandidatin kandidiert - geschrieben: die Stadträtin sei „maximalpigmentiert“, „weiblich biologisch“ und inhaltlich gesehen „ein dünnes Brett.“ Doch anders als vor einem Jahr das Amtsgericht sprach jetzt eine Strafkammer des Landgerichts den 56-Jährigen vom Vorwurf der Beleidigung frei.
Augsburg