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  3. Augsburg-Haunstetten: Audi-Fahrer rast mit 123 Stundenkilometer durch 50er-Zone

Augsburg-Haunstetten
28.03.2024

Audi-Fahrer rast mit 123 Stundenkilometer durch 50er-Zone

Dem Audifahrer drohen zwei Punkte in Flensburg und eine hohe Geldbuße, so die Polizei in Augsburg.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Die Polizei in Augsburg hat einen Raser aus dem Verkehr gezogen. Nach Angaben der Ermittler war der Audi-Fahrer erheblich zu schnell unterwegs

Eine Geschwindigkeitsmessung der Verkehrspolizei Augsburg haben die Beamten am Dienstag in der Haunstetter Straße durchgeführt. "Gegen 21.15 Uhr stellten die Beamten einen Audi mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in auswärtiger Fahrtrichtung auf Höhe der Tankstelle fest", heißt es von den Ermittlern. Das Messgerät zeigte bei dem Fahrzeug demnach 123 Stundenkilometer an, erlaub seien 50 gewesen. Die Polizei kontrollierte den 38-jährigen Audi-Fahrer im Anschluss. "Er muss aufgrund des Geschwindigkeitsverstoßes mit einer Geldbuße in Höhe von 1400 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen", so die Polizei. (jaka)

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31.03.2024

Das Thing tagt und spricht Recht.... :)))

30.03.2024

Ich bin ja echt nicht der law and Order Typ, aber bei der Überschreitung ist die „Strafe“ wohl ein witz. 1200€ sind wohl nicht mal 10% vom. Fahrzeugwert, nur mal zum Vergleich. Wer so fährt zeigt doch deutlich dass er generell keinen Führerschein haben sollte.

28.03.2024

Bei solchen Geschwindigkeitsüberschreitungen fände ich das Schweizer Modell schon angemessen:

"Wer rast, nimmt in Kauf, dass durch sein Verhalten andere Menschen getötet werden könnten. Als Raser gilt, wer

innerorts mindestens 40 km/h zu schnell fährt;
ausserorts mindestens 60 km/h zu schnell fährt;
auf der Autobahn mindestens 80 km/h zu schnell fährt.
Raser werden mit einer sehr hohen Geldstrafe und mit einer Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren bestraft. Sie müssen den Führerausweis mindestens zwei Jahre abgeben und erhalten ihn nur mit einem verkehrspsychologischen Gutachten zurück. Ihr Auto kann eingezogen und verkauft oder verschrottet werden."

28.03.2024

Eigentlich finde ich 3 Monate zu wenig und außerdem sollte für diese Zeit auch der Pkw stillgelegt werden.