Ordnungsamt wird Radfahrer am Kuhsee kontrollieren
Für einen Teilabschnitt gilt nun unübersehbar Schrittgeschwindigkeit. Wie das Zusammenspiel von Fußgängern und Radfahrern an anderen Ausflugsorten funktioniert.
Der Kuhsee ist ein Ort, an dem sich viele Ausflügler treffen. Wenn Fußgänger und Radfahrer gemeinsam rund um den See unterwegs sind, wird's mitunter eng und kann auch gefährlich werden. Die Stadt Augsburg hat darauf reagiert. Radfahrer werden wie berichtet jetzt explizit darauf hingewiesen, dass sie auf dem Fußweg, der direkt am Spielplatz und den Imbissen vorbeiführt, nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Umweltreferent Reiner Erben sagt: "Rund um den Kuhsee sind nicht nur viele Erholungssuchende mit dem Fahrrad und zu Fuß unterwegs." Auch Kinder und Erwachsene nutzten die beliebte Grünanlage mit ihren Spielplätzen und Liegewiesen. Dies erfordere jetzt mehr gegenseitige Rücksichtnahme.
"Bitte Schritt fahren", heißt es auf dem kleinen weißen Schild. Es ist zusätzlich angebracht worden. Dass Fußgänger und Radler den Hauptweg entlang des Kuhsee-Restaurants und des Spielplatzes gemeinsam nutzen, daran ändert sich nichts. Mit dem schnellen Radeln ist es vorbei. Ordnungsreferent Frank Pintsch sagt, dass Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes kontrollieren werden, ob Radler sich an die geänderte Regeln halten. Ein Verstoß wird mit 15 Euro geahndet.
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Die Diskussion ist geschlossen.
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Vorsorglich: Ich fahre oft dort - unter Rücksicht auf die
Fußgänger (und vor allem Kinder)
Und gerade deshalb: "Fahrrad frei" kombiniert mit "Bitte
Schritt fahren" empfinde ich als einen argen Verwaltungs-
unfug.
Auf welche konkrete rechtliche Grundlage stützen die
Ordnungebehörden einen (vermeintlichen ?) Verstoß
gegen solche Bitten ??
Bitte exakt zitieren - ich lerne gern dazu ........
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Augsburg will eine fahrradfahrende freundliche Stadt werden bzw. sein: also
Autos raus
Fußgänger raus
Zwei gravierende Fragen stellen sich hier:
1. "Bitte Schritt Fahren" stellt lediglich eine Bitte dar. Entspr. Ausweisung in der StVO ist in bzw. für diesen Fall nicht gegeben.
2. Schrittgeschwindigkeit für Radfahrer; ist nicht geregelt! Gerichtlich wird angenommen, zwischen 5 und 15 km/h. Wie soll dies jetzt kontrolliert werden? Jedenfalls nicht ohne technische Einrichtung, da sonst immer subjektiv! Na, dann last das Ordnungsamt mal kommen. Ich warte schon auf die ersten gerichtlichen Entscheidungen.
Rücksichtnahme ist wichtig. Was aber machen, wenn fett Radler einfach lachend weiter fährt? Herauszufinden wer es war, wird kaum möglich sein. Sozusagen verliert, wer anhält. Das wäre mit Versicherungskennzeichen für Fahrräder nicht der Fall.
Mir ist es in Augsburg schon mehrmals passiert dass mich Radfahrer auf dem Fußgängerweg aus dem Weg " geklingelt " haben.