Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Putin kündigt Stationierung taktischer Atomwaffen in Belarus an
  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Was bedeutet die neue Grundsteuer für die Augsburger Stadtteile?

Augsburg
31.01.2023

Was bedeutet die neue Grundsteuer für die Augsburger Stadtteile?

Für 110.000 Grundstücke in Augsburg muss die Grundsteuer bis 2025 neu festgesetzt werden - mit Folgen für Eigentümer und Mieter.
Foto: Ulrich Wagner (Archivbild)

Plus Die Abgabefrist neigt sich dem Ende zu. Eigentümer und teils auch Mieter werden ab 2025 andere Beträge zahlen müssen. Wer profitieren und wer Nachteile haben könnte.

Irgendwann im kommenden Jahr wird die Kämmerei der Stadt jedem Eigentümer der rund 110.000 Grundstücke in Augsburg Post schicken. Aus dem Brief wird hervorgehen, wie viel Grundsteuer ab 2025 fällig wird, nachdem in den vergangenen Monaten alle Eigentümer eine Erklärung zur Größe von Grundstück und Immobilie beim Finanzamt abgeben mussten. Am Dienstag sollte die Frist enden, Bayern gewährte aber kurzfristig eine dreimonatige Verlängerung, nachdem landesweit knapp ein Drittel der Erklärungen noch fehlt. Für Augsburg gibt es keine gesonderten Zahlen. Aktuell zahlt man in Augsburg knapp 600 Euro pro Jahr für ein Einfamilienhaus und um die 90 Euro pro Jahr für eine kleine Wohnung. Klar ist, dass sich so gut wie alle Beträge ändern werden - ob im Einzelfall nach unten oder oben, ist noch offen. Allerdings zeichnet sich als Tendenz ab, dass manche Augsburger Stadtteile profitieren könnten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist die Grundsteuer? Jeder Eigentümer eines Grundstücks muss einmal jährlich Grundsteuer an die Stadt bezahlen. Das betrifft auch alle Wohnungseigentümer, weil sie Miteigentümer des Grundstücks sind, auf dem ein Mehrfamilienhaus steht. Die Stadt berechnet die Grundsteuer auf Grundlage von Daten des Finanzamtes. Pro Jahr nimmt die Augsburger Verwaltung um die 57 Millionen Euro an Grundsteuer ein - im Vergleich zu anderen Einnahmearten wie der Einkommens- oder Gewerbesteuer ist das nicht so viel, allerdings hat die Grundsteuer den Vorteil, eine stabile Stütze im Haushalt ohne Schwankungen zu sein. 

Was ändert sich jetzt? Das Finanzamt stellte der Stadt bisher für jedes Grundstück eine Berechnungsgrundlage zur Verfügung, die Daten wie Größe und Wert eines Grundstücks gemäß einer Festlegung aus dem Jahr 1964 berücksichtigte. Nach einer erfolgreichen Klage gegen dieses Vorgehen muss die Grundsteuer bundesweit auf andere Füße gestellt werden. In Bayern zählt künftig nur noch die Größe - der Wert des Grundstücks, weil es sich etwa in bevorzugter Lage befindet, spielt keine Rolle mehr. Das heißt: Ein Grundstück im Herzen der Innenstadt, wo die Bodenpreise hoch sind, wird steuerlich künftig genauso behandelt wie ein Grundstück in einem weniger begehrten Stadtteil, wenn es gleich groß ist. Bisher gab es ein Gefälle. 

Wird die Innenstadt entlastet und die Außenbezirke stärker belastet? Ob sich dieses Szenario so in jedem Fall bewahrheitet, ist noch offen. Augsburgs Kämmerer Roland Barth weist darauf hin, dass diese Entwicklung in der Tendenz denkbar sei, es aber auch noch andere Komponenten gebe. Den aktuellen Berechnungen lägen ja auch nicht die jetzigen Bodenwerte, die je nach Stadtteil ganz erheblich auseinanderliegen, sondern die Einwertungen aus 1964 zugrunde. Womöglich hätten sich seitdem manche Viertel im Grad der Beliebtheit und somit beim Grundstückswert geändert - falle dies weg, habe dies auch Auswirkungen. "Vorhersagen sind schwierig. Aber klar ist: Es wird Gewinner und Verlierer geben", so Barth. Die Verschiebungen würden aber im Einzelfall nicht unendlich groß sein, zumal sich die Steuerlast auf viele Schultern verteilt. 

Trifft die Neuberechnung auch Mieter und Mieterinnen? Nicht zwingend, aber in den meisten Fällen wohl schon. Vermieter und Vermieterinnen können die Grundsteuer auf ihre Mieter und Mieterinnen umlegen, wovon in der Regel auch Gebrauch gemacht wird. Sollte es Entlastungen geben, müssen diese auch weitergegeben werden. 

Lesen Sie dazu auch

Profitiert die Stadt von der Neuregelung? Die Neuberechnung der Grundsteuer macht zunächst einmal viel Arbeit - für jedes Grundstück muss die Kämmerei eine Neuberechnung durchführen und einen neuen Bescheid verschicken. In der Summe soll die Grundsteuer-Neuregelung aufkommensneutral sein - die Stadt wird also unterm Strich nicht mehr einnehmen. Barth geht davon aus, dass man erst 2024 grob sehen werde, wie die Lasten innerhalb der Augsburger Grundeigentümer umverteilt werden. Die Fristverlängerungen könnten dafür sorgen, dass man bei der Stadt 2024 unter Zeitdruck komme. Womöglich gibt es noch den einen oder anderen Widerspruch, wenn das Finanzamt den Eigentümern seine neuen Berechnungen mitteilt, die der Stadt als Grundlage zur Festsetzung der Steuer zur Verfügung gestellt werden. "Bis wir als Stadt korrekte Daten vorliegen haben, wird es womöglich noch dauern", fürchtet Barth. 

Die Stadt hatte die Grundsteuer im Jahr 2016 erhöht, indem sie an ihrer Stellschraube, dem so genannten Hebesatz, gedreht hatte. Dieser Hebesatz ergibt im Zusammenspiel mit der Berechnungsgrundlage vom Finanzamt zum jeweiligen Grundstück die Steuerhöhe. Augsburg liegt mit seinem Hebesatz von 555 Prozent in der Grundsteuer B seitdem auf einem Spitzenwert bei den bayerischen Kommunen, nachdem der Hebesatz zuvor unterdurchschnittlich war. Für die Eigentümer lief das damals auf etwa 15 Prozent Erhöhung hinaus. Das Thema sorgte für einen politischen Schlagabtausch. Im Zuge der jetzigen Steuer-Neuregelung wird die Stadt den Hebesatz neu festlegen müssen, um mit den neuen Grundlagen des Finanzamts weiterarbeiten zu können. Dabei handelt es sich aber nur um einen formalen Schritt - eine Erhöhung für alle steht nicht im Raum. 

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.

01.02.2023

Eine Erhöhung steht nicht im Raum.... Klaro, teurer wird es für die meisten trotzdem werden wenn man nicht gerade im letzten Glasscherbenviertel wohnt und selbst da ist eine Wohnung noch dreimal teurer als irgendwo an der tschechischen Grenze.