Kita-Plätze werden in Augsburg, wie in vielen anderen Kommunen auch, dringend benötigt. Seit Jahren kann die Stadt nicht so viele Plätze anbieten, wie benötigt werden. Die Kita Teddy & Bär in der Bismarckstraße will ihr Angebot deshalb von zwei auf drei Krippengruppen erhöhen und stellte dafür vor acht Monaten einen Antrag. Bis heute erhielt der private Träger dafür aber keine Genehmigung - unter anderem, weil der Nachweis der Fahrradabstellplätze nicht den Vorgaben entsprach. Für die insgesamt 36 Krippenplätze muss die Kita dann laut einer Augsburger Satzung nämlich 16 mehrheitlich überdachte Fahrradstellplätze anbieten. Ohne genug Platz für Fahrräder gibt es auch keine Betreuungsplätze für Kinder.
Seit Wochen warten Maximilian-Philipp Walser, der Eigentümer der Immobilie, und Christiane König, Trägerin der Kita Teddy & Bär, auf die Freigabe durch die Augsburger Bauverwaltung. Seit September 2020 hat die Kita einen Mietvertrag für die Räume. Ab März 2021 wurden sie als Interimslösung für die Kita in der Baumgartnerstraße verwendet, die neu gebaut wurde. Seit der Eröffnung dieses Neubaus 2022 betreibt der Träger nun zwei Standorte - in der Bismarckstraße mit zurzeit zwei Krippengruppen. Die Räume für eine dritte Gruppe wären vorhanden, doch sie können nicht genutzt werden. Warum es noch kein grünes Licht für die dritte Krippengruppe gab, versteht der Eigentümer nicht. "Im Endeffekt geht es um eine minimale Veränderung, eine Nutzungsänderung. Dafür muss die Statik nicht überprüft werden, und auch das Brandschutzkonzept bleibt dasselbe", sagt Walser.
Der Familienvater weiß aus eigener Erfahrung, wie dringend Kita-Plätze gesucht werden. Sein Sohn habe selbst die Kita Lotta & Levi besucht, der vor wenigen Wochen die Betriebserlaubnis entzogen wurde. Seither wird sein Kind zu Hause betreut. Die Eltern der betroffenen Buben und Mädchen würden sich eine Nachfolgelösung für die Kita im Innovationspark oder einen Platz in einer vergleichbaren privaten Kita wünschen - beide Optionen könnten derzeit aber nicht erfüllt werden. Auch Teddy & Bär kann ihnen keine freien Kapazitäten bieten - die zwölf Krippenplätze in der dritten Gruppe können erst belegt werden, wenn sie auch genehmigt sind.
Weitere Kita-Gruppe abgelehnt: Antragsunterlagen von Teddy & Bär waren unvollständig
Die Bauverwaltung betont auf Anfrage, dass die Antragsunterlagen unvollständig gewesen seien. Ende August sei Teddy & Bär erstmals aufgefordert worden, diese zu ergänzen. Mitte Oktober und Anfang Dezember seien schließlich Unterlagen nachgereicht worden. "Im Zuge der Fachstellenbeteiligung hat das Mobilitäts- und Tiefbauamt festgestellt, dass die nachzuweisenden Fahrradabstellplätze nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen", heißt es aus der Bauverwaltung. Das sei dem Antragsteller Mitte Januar mitgeteilt worden. Eine geänderte Planung wurde Ende Januar nachgereicht und nochmals dem zuständigen Amt zur Beurteilung vorgelegt. Inzwischen - nach Monaten - mit gutem Ausgang. "Eine positive Stellungnahme liegt mittlerweile vor, der Antrag kann nun abschließend bearbeitet werden", teilt die Bauverwaltung Anfang März mit.
Aufatmen also bei Eigentümer Maximilian-Philipp Walser und Kita-Trägerin Christiane König. Das Unverständnis, warum die Genehmigung, die immer noch nicht vorliegt, so lange auf sich warten lässt, aber bleibt. Und sie verstehen auch nicht, weshalb es so strikte Vorgaben beim Platz für Fahrräder gibt. 16 Fahrradstellplätze müssen für drei Krippengruppen vorhanden sein, der Großteil davon überdacht. "Grundsätzlich fahren die Eltern, die ihr Kind mit dem Fahrrad bringen, mit dem Rad auch wieder weiter. Einzelne lassen den Fahrradanhänger stehen, solange das Kind in der Kita ist", erklärt König.
Eine Nutzungsänderung werde im Amt gleichbehandelt wie ein Bauantrag. Deshalb sei der Prüfumfang auch vergleichbar, heißt es von der Bauverwaltung. Die Prüfung erfordere in jedem Fall "vollständige Unterlagen". "Ist dies, wie in vorliegender Angelegenheit, nicht der Fall, kann die Bauaufsichtsbehörde keine abschließende Bearbeitung des Antrags vornehmen", so die Behörde.
Die Anforderungen an Fahrrad-Stellplätze in Augsburg wurden deutlich erhöht
Die Anzahl und Beschaffenheit der Fahrradabstellplätze seien in der Stellplatzsatzung der Stadt Augsburg geregelt. Ähnliche Regelungen gebe es auch in München, Würzburg oder Regensburg, so die Stadt. In der Satzung heißt es unter anderem, dass Abstellplätze für Fahrräder mehrheitlich über einen Wetterschutz verfügen sollen. Die Bauverwaltung erklärt, dass dabei auf den Komfort und die dauerhafte Nutzbarkeit der Abstellplätze auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen abgezielt werde. Und fügt hinzu, dass die Anforderungen an Fahrradabstellplätze in der seit Januar geltenden Stellplatzsatzung "mit breiter politischer Zustimmung im Stadtrat nochmals deutlich erhöht" worden seien.