Waren es seine rund zwei Promille Alkohol oder gab es einen anderen Grund? Warum ein Kellner aus Gersthofen im vergangenen Oktober einem Kontrahenten zweimal mit einem Steakmesser von hinten in den Rücken stach, wurde in der Gerichtsverhandlung nicht klar. Deutlich hingegen wurde, dass das Opfer großes Glück hatte, nicht lebensgefährlich an der Lunge verletzt worden zu sein. Wie sich in der Verhandlung vor dem Augsburger Schöffengericht herausstellte, war es nicht die erste Gewalttat des Angeklagten.
Prozess in Augsburg