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  3. Prozess in Augsburg: "Ich zahlte und zahlte": "Sugardaddy" wird um 400.000 Euro betrogen

Prozess in Augsburg
17.04.2024

"Ich zahlte und zahlte": "Sugardaddy" wird um 400.000 Euro betrogen

Per WhatsApp wurden einem Mann, der meinte, er kommuniziere mit einer jungen Frau, Lügengeschichten aufgetischt.
Foto: Bernd Diekjobst, dpa (Symbolbild)

Plus Ein 50-jähriger Mann wird in eine teure Liebesfalle gelockt. Ein fast unglaublicher Betrugsfall wurde jetzt in Augsburg vor Gericht verhandelt.

Ein "Sugardaddy" ist ein älterer Mann, gut situiert, der über einschlägige Dating-Plattformen im Internet ein "Sugar-babe", eine junge, attraktive Frau, kennenlernen, sie finanziell verwöhnen und auch von einer intimen Beziehung profitieren möchte. Beide Seiten kommen, wenn alles klappt, auf ihre Kosten. Das erwünschte, manchmal auch außereheliche Verhältnis mit einer blutjungen Frau kann aber auch schiefgehen und in einem finanziellen Desaster enden. Dann nämlich, wenn der "Sugardaddy" fleißig zahlt, aber einem Betrug aufsitzt. So wie ein heute 50 Jahre alter Mann. Er überwies drei Jahre lang insgesamt fast 400.000 Euro an eine angebliche krebskranke Architekturstudentin, die in Wahrheit ein junger Mann war. Dieser lebte mit der Beute in Saus und Braus. Der schier unglaubliche Betrugsfall, im Polizeijargon "Romance-Scam", also "Liebesbetrug" genannt, ist am Mittwoch vor einem Jugendschöffengericht in Augsburg unter Vorsitz von Fabian Espenschied aufgerollt worden. 

Des x-fachen Betrugs angeklagt ist ein heute 22-Jähriger (Verteidiger: Ulrich Swoboda und Hannes Maletzke). Wegen Beihilfe in etlichen Fällen verantworten muss sich die inzwischen von ihm getrennte Freundin, 21 (Verteidigerin Isabel Kratzer-Ceylan). Der 22-Jährige wird mit Fußfesseln aus der Untersuchungshaft vorgeführt, seit Januar sitzt er im Gefängnis. Immer wieder bricht er in Tränen aus, schluchzt, als er seine Version der Abzocke vorträgt. 

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17.04.2024

Dummheit gehört eben bestraft. Wenn man als Mann in vorgerücktem Alter sich eine junge Geliebte zulegt, muss man eben berücksichtigen , dass das in der Regel keine "echte" Liebe ist, sondern ein Zweckbündnis. Der Herr ist nicht mehr allein und hat eine gutaussehende Begleiterin , dafür darf er sie finanziell unterstützen. Blöd ist nur, wenn die Frau ihn versucht wie eine Weihnachtgans auszunehmen und er zu verblendet ist das nicht wahrhaben zu wollen. Bin selbst über 70 , aber habe kein Mitleid mit dem Opfer zumal die "Frau" gar keine Frau war.

18.04.2024

D.h. wenn jemand sich dumm anstellt, dann sollte Betrug Ihrer Meinung nach straffrei bleiben? Weil das ja bestraft gehört? Sie haben eine sehr spezielle Auffassung von Recht.

18.04.2024

In der Tat. Eine sehr seltsame Auffassung. Ähnlich wie der Verteidiger offensichtlich. Im Internet wird vor so ziemlich allem gewarnt, das kann wohl aber trotzdem kaum als Entschuldigung für Täter gelten.