Ein Ehepaar, das regelmäßig beim Turnverein Augsburg (TVA) am Rehasport teilnimmt, verstand die Welt nicht mehr. Während beide an einer „normalen“ Gruppenstunde ihres Vereins nur unter Einhaltung der 2G-Plus-Regel (also genesen oder geimpft mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest) teilnehmen dürften, fällt bei ihrer medizinisch verordneten Rehasport-Einheit jegliche Nachweispflicht weg. Für diese Kurse ist seit Beginn der Pandemie durch eine Ausnahmeregelung in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht einmal 3G nötig.
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