Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Lokalsport
  4. Corona: Wegen Corona: TV Augsburg macht Klimmzüge beim Rehasport

Corona
17.12.2021

Wegen Corona: TV Augsburg macht Klimmzüge beim Rehasport

Beim TV Augsburg bestimmen die Corona-Kontrollen den sportlichen Alltag.
Foto: Ulrich Wagner

Plus Weil für medizinische Angebote weder Impf- noch Testnachweis vorgelegt werden müssen, hing beim TV Augsburg der Haussegen schief. Doch der Verein hat eine Lösung gefunden.

Ein Ehepaar, das regelmäßig beim Turnverein Augsburg (TVA) am Rehasport teilnimmt, verstand die Welt nicht mehr. Während beide an einer „normalen“ Gruppenstunde ihres Vereins nur unter Einhaltung der 2G-Plus-Regel (also genesen oder geimpft mit einem zusätzlichen negativen Schnelltest) teilnehmen dürften, fällt bei ihrer medizinisch verordneten Rehasport-Einheit jegliche Nachweispflicht weg. Für diese Kurse ist seit Beginn der Pandemie durch eine Ausnahmeregelung in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nicht einmal 3G nötig.

Beim Rehasport gibt es keine Zugangsbeschränkungen

Die Eheleute halten das für untragbar. Sie sind besorgt, weil sich so auch ungeimpfte und ungetestete Teilnehmer und Teilnehmerinnen in den Räumen des TVA aufhalten können. Deshalb haben sie sich bei der Geschäftsführung des Vereins mehrfach beschwert. Doch den Verantwortlichen sind die Hände gebunden. Auch sie halten die Regelungen im Rehasport zumindest für unglücklich. Denn gemäß der in der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 14 Abs. 3) verankerten Vorgaben ist es so geregelt, dass „medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen keinen Zugangsbeschränkungen im Sinne der 3G-Regelungen unterliegen“. Auch in der nun aktuellen 15. Fassung gibt es diesbezüglich keine Änderungen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.