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  3. Vergewaltigung am Kö: Bald Prozessbeginn in Augsburg

Augsburg
25.03.2024

18-Jährige am Kö vergewaltigt: Angeklagter rief danach Notarzt

Ein junger Syrer soll eine 18-Jährige mit K.o.-Tropfen erst bewusstlos gemacht und sie dann auf einer Toilette am Augsburger Königsplatz vergewaltigt haben.
Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)

Plus Eine 18-Jährige ist am Augsburger Königsplatz vergewaltigt worden. Bald steht der mutmaßliche Täter vor Gericht. Er soll ihr zuvor K.o.-Tropfen verabreicht haben.

Drei Verhandlungstage sind für den Prozess gegen einen jungen Mann anberaumt, der im vergangenen Herbst am Königsplatz eine damals 18-Jährige vergewaltigt haben soll. Ihm wird außerdem vorgeworfen, der jungen Frau vorab K.o.-Tropfen in ein Getränk gemischt zu haben. Nach der Tat rief er offenbar selbst einen Notarzt. Das Verfahren beginnt nächste Woche.

Vor dem Augsburger Amtsgericht wird sich dann ein Syrer aus Augsburg, zum Zeitpunkt der Tat 19 Jahre alt, verantworten müssen. Es begann alles mit einer Zufallsbekanntschaft an jenem Septemberabend. Die junge Frau deutscher Staatsangehörigkeit, die aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen stammte, war an jenem Wochenende abends allein mit dem Zug nach Augsburg gefahren, um sich die Stadt anzusehen. Bei McDonald's am Königsplatz lernte sie den jungen Syrer kennen. Beide verbrachten den Abend gemeinsam in der Stadt. 

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02.03.2024

Wer sich ko Tropfen besorgt und bei sich hat, handelt mit Vorsatz. Wer diese anwendet, nimmt auch den Tod des Opfer in Kauf, da er die Wirkung und den Gesundheitszustand des Opfers nicht kennt. Da kommt zum Tatbestand der Vergewaltigung noch versuchter Mord oben drauf. (edit/mod/NUB 7.2)

02.03.2024

Auch wenn s einigen hier nicht gefällt: Wer unser Gastfreundschaft missbraucht, hat kein weiteres Anrecht darauf.

29.02.2024

Das Gericht wird hoffentlich eine gerechte Strafe aussprechen. Aber man fragt sich schon, was denkt der Mann wo er ist und wie er sich verhalten kann?

Da ist es kein Wunder, wenn Leute eine Abschiebung fordern.

29.02.2024

Eine gerechte Strafe nach Erwachsenenstrafrecht! Der Typ war zum Zeitpunkt der Tat volljährig

29.02.2024

Leider liegt es wohl an der Herkunft, Erziehung und der allgemeinen Situation des Angeklagten.
Eine jahrelang Haft wird ihn aber noch krimineller machen, vorbestraft, wieder keine Arbeitsstelle usw.
Wenn es auf Sozialstunden hinausläuft, ist das wohl noch die beste Strafe.
Vielleicht auch mal unser Grundgesetz auswendig lernen, mit dem Koran wird das ja auch gemacht....
Bis es endlich mal sitzt. Haben die Eltern bei der Erziehung versagt, muss das halt hier nachgeholt werden.

05.03.2024

@ Thomas K.
Ich habe durchaus Verständnis, dass Sie der Ansicht sind, dass Sozialstunden das beste wäre. Das kann gut sein, aber der jungen Frau gegenüber und allen andern Opfern solcher Taten wären Sozialstunden für den Täter ein Schlag ins Gesicht. Sexualstraftaten werden einfach nicht hart genug in Deutschland bestraft. Sicherlich, hohe Strafen schrecken nicht vor der Tat ab, aber zu milde Strafen verführen solche Täter eher das Wagnis einzugehen. Und dabei ist es egal welche Nationalität der Täter hat. Üble Monster gibt es auch im westlichen Kulturkreis zuviele.