Wer nach der bestandenen Führerscheinprüfung zum ersten Mal allein hinter dem Steuer sitzen, ist oft überfordert: Einordnen im dichten Stadtverkehr, Überholen auf der Autobahn, vorsichtiges Anfahren an Kreuzungen. Deswegen gibt es seit 2005 „Begleitetes Fahren ab 17“ (BF17), teilt die Versicherungskammer Bayern mit. Hierbei können junge Autofahrer nicht nur vor der Vollendung des 18. Lebensjahres am Steuer sitzen, sie sammeln auch zusätzliche Fahrpraxis und gewinnen Sicherheit im Straßenverkehr.
Darauf verweist auch ein Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen, wonach sich das Unfallrisiko junger Fahrer durch die zusätzliche Erfahrung deutlich verringert. Zudem sammeln Fahranfänger laut ADAC während dieser Begleitphase durchschnittlich rund 1400 Kilometer zusätzliche Fahrpraxis. Zum Vergleich: In der Fahrschule seien es lediglich etwa 500 Kilometer.
Trotz der häufigen Inanspruchnahme des BF17-Programms bleibt eine wichtige Frage jedoch oft unbeantwortet: Muss die Begleitperson eigentlich zwingend vorn auf dem Beifahrersitz sitzen oder darf sie auch hinten Platz nehmen?
Muss die Begleitperson beim Führerschein mit 17 im Auto vorn sitzen?
Die Begleitperson muss beim begleiteten Autofahren nicht auf dem Beifahrersitz sitzen. Wie die Versicherung DA Direkt mitteilt, darf sie auch hinten im Wagen Platz nehmen. Entscheidend sei lediglich, dass sich die eingetragene Begleitperson im Fahrzeug befinde.
Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in der Fahrerlaubnis-Verordnung. Dort heißt es in § 48a der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr ( FeV)“, die begleitende Person soll dem Fahrer „als Ansprechpartner zur Verfügung stehen“, um Sicherheit beim Führen des Fahrzeugs zu vermitteln. Von einer Pflicht, im Auto vorn zu sitzen, ist im Gesetz dagegen keine Rede.
Warum darf die Begleitperson nach Führerschein-Erwerb auch hinten sitzen?
Anders als ein Fahrlehrer darf die Begleitperson nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen. Laut FeV soll die Begleitperson lediglich unterstützen und Orientierung geben. Außerdem darf sie Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
Auch die Plattform bussgeldkatalog.org betont, dass die Begleitperson keine Kontrollfunktion wie ein Fahrlehrer mit Doppelpedalen einnimmt, sondern den Fahranfänger beratend begleitet. In der Praxis würden viele Begleiter dennoch vorn sitzen. Von dort können sie Verkehrssituationen aufmerksamer beobachten und schneller Hinweise geben. Gesetzlich vorgeschrieben ist das allerdings nicht.
Wer darf überhaupt die Rolle der Begleitperson für Fahranfänger einnehmen?
Die Anforderungen an Begleitpersonen sind klar geregelt. Laut der geltenden FeV muss die Begleitperson:
- mindestens 30 Jahre alt sein.
- seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder gleichwertig EU/EWR/Schweiz) sein.
- Zudem darf sie zum Zeitpunkt der Antragstellung im Fahreignungsregister höchstens einen Punkt haben und
- keine berauschenden Substanzen im Sinne des Straßenverkehrsrechts im Körper haben.
Viele Jugendliche fahren nach ADAC-Angaben mit den Eltern oder Großeltern. Aber auch Nachbarn oder Freunde können die Rolle übernehmen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dabei ist die Zahl der möglichen Begleitpersonen nicht begrenzt. Voraussetzung ist lediglich, dass alle Personen in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind.
Welche Regeln gelten während der Autofahrt?
Für Fahranfänger gilt beim begleiteten Fahren eine strikte Null-Promille-Grenze. Auch die Begleitperson darf nicht alkoholisiert sein. Nach Angaben der Fahrerlaubnis-Verordnung liegt die Grenze bei maximal 0,5 Promille. Übrigens gelten ab diesem Jahr einige Änderungen für Autofahrer.
Außerdem muss die Begleitperson während der Fahrt ihren Führerschein mitführen und bei einer Kontrolle vorzeigen können. Auch die Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers muss während jeder Fahrt im Fahrzeug vorhanden sein.
Wer ohne eingetragene Begleitperson unterwegs ist, riskiert Konsequenzen. Laut bussgeldkatalog.org drohen 70 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg sowie der Widerruf der Fahrerlaubnis. Anschließend ist ein Aufbauseminar erforderlich.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren