Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Augsburg: Urteil im Königsplatz-Prozess: Verteidiger legt Revision ein

Augsburg

Urteil im Königsplatz-Prozess: Verteidiger legt Revision ein

    • |
    Dieses Bild aus der Videoüberwachung der Polizei zeigt die Gruppe mit den Angeklagten kurz vor der Tat am Königsplatz in Augsburg.
    Dieses Bild aus der Videoüberwachung der Polizei zeigt die Gruppe mit den Angeklagten kurz vor der Tat am Königsplatz in Augsburg. Foto: Archivbild

    Der Schläger vom Augsburger Königsplatz und seine Familie wollen sich nicht mit dem Urteil des Landgerichts Augsburg abfinden. Die beiden Verteidiger von Halid S. haben am Montag Revision gegen die Entscheidung der Jugendkammer eingelegt. Das bestätigten die Anwälte Marco Müller und Hansjörg Schmid auf Anfrage. Der 17-Jährige war am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

    Tödlicher Attacke am Königsplatz: Bundesweites Entsetzen

    Ob das spektakuläre Verfahren um die tödliche Gewalttat vom Nikolausabend 2019 in eine nächste juristische Runde geht, ist damit allerdings noch nicht entschieden. Formell muss die Revision innerhalb einer Woche nach dem Urteil eingelegt sein. Die Verteidiger erklärten, sie wollten sich das schriftliche Urteil der Jugendkammer ansehen. Das wird vier bis fünf Wochen dauern. Erst danach soll entschieden werden, ob die Revision weiterverfolgt wird. Das ist ein durchaus übliches Vorgehen. Denn erst wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, können die Verteidiger bewerten, ob ihrer Ansicht nach Rechtsfehler vorliegen. Nur solche können beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe moniert werden.

    Halid S. ist verurteilt worden, weil er den 49 Jahre alten Berufsfeuerwehrmann Roland S. in einem kurzen Streit mit einem heftigen Faustschlag getötet hat. Beim Opfer war durch den Schlag eine Hirnschlagader gerissen.

    Alle Artikel zum Prozess um den tödlichen Schlag am Königsplatz lesen Sie hier.

    Das könnte Sie auch interessieren:

    Hören Sie zum Prozess auch unseren Podcast:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden