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Bayern
03.09.2020

Grillverbot gekippt: Augsburger Anwalt landet nächsten Corona-Coup

Rechtsanwalt Bernhard Hannemann stellte einen Eilantrag am Verwaltungsgericht Augsburg und brachte damit eine bayernweite Regelung zu Fall. Er freut sich, dass er damit ein Zeichen setzen konnte.
Foto: Ulrich Wagner (Archiv)

Erst die Sperrstunde für Biergärten, jetzt das Grillverbot. Ein Augsburger Anwalt hat es auf Corona-Regeln abgesehen.

Als am Dienstagnachmittag das bayerische Grillverbot auf öffentlichen Plätzen gekippt wurde, dürfte den wenigsten Bayern zum Grillen zumute gewesen sein: Grauer Himmel, immer wieder Regen, herbstliche Temperaturen luden nur bedingt zu Bratwurst und Steak im Park oder am Flussufer ein. Bernhard Hannemann freute sich dennoch. Denn für den Augsburger Anwalt war die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ein juristischer Sieg. Er hatte das wegen der Corona-Pandemie erlassene Grillverbot mit einem Eilantrag zu Fall gebracht. So wie er es Ende Mai schon mit der bayernweiten Sperrfrist für Biergärten und Außengastronomie getan hatte.

 

„Ich bin kein Corona-Gegner oder habe es speziell auf Corona-Gesetze abgesehen. Aber als Organ der Rechtspflege sehe ich es durchaus als meine Aufgabe, dem Gesetzgeber auf die Finger zu schauen“, erklärt Hannemann. Dazu gehöre auch, überprüfen zu lassen, ob die einst erlassenen Corona-Regeln weiterhin verhältnismäßig sind. In Sachen Grillverbot auf öffentlichen Plätzen war das nicht der Fall, urteilte der Verwaltungsgerichtshof und setzte es außer Kraft.

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Ministerium spricht von falschem Signal

Am Tag danach übte das Gesundheitsministerium Kritik an der Gerichtsentscheidung. Ein Sprecher bezeichnete sie als ein fragwürdiges Signal. Grillen sei aus Infektionsschutzgründen verboten worden, weil davon auszugehen sei, dass es wegen der Anziehungskraft von öffentlichen Grillplätzen zu Menschenansammlungen kommen könne.

Das im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen verbotene Grillen auf öffentlichen Plätzen und in Anlagen ist in Bayern wieder erlaubt.
Foto: Wolfram Kastl, dpa

In diesen werde ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Gesellschaften oft nicht oder nur unzureichend eingehalten. Trotzdem wird das Ministerium dem Sprecher zufolge die Grill-Passage aus der entsprechenden Verordnung streichen – die Grillsaison neige sich ja ohnehin ihrem Ende zu.

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Anwalt Hannemann widerspricht mehrfach. Zum einen sei das Grillen an sich eben noch keine Menschenansammlung, dürfe daher auch nicht einfach grundsätzlich und bayernweit verboten werden. Zum anderen hoffe er „noch auf einige schöne Herbsttage, an denen die Menschen nun wieder in Parks oder am Lech grillen dürfen“.

Lesen Sie auch den Kommentar hierzu: Bayerns Grillverbot war unsinnig

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Die Diskussion ist geschlossen.

03.09.2020

Können die Egos wieder Party machen und den Müll hinterlassen.
Tolles Anwälte.

03.09.2020

Eigentlich regt es mich ja auf, dass in Deutschland gegen jede Kleinstigkeit, trotzt geringster Erfolgsaussicht (z.B. bei Bauprojekten) geklagt wird.

Hier bin ich aber überaus dankbar, dass Anwälte ihre Verantwortung als „Organ der Rechtspflege“ wahrnehmen und die jüngste Regulierungswut des Staates, die offenbar in keinster Weise rechtsstaatlich fundiert ist, kontrollieren. Der gemeine Bürger ist nämlich kaum in der Lage dieser Aufgabe, auf dem hohen Niveau des juristischen Parketts, nachzukommen.

03.09.2020

Das Urteil wird einige freuen, die als Gastgeber für das Grillen bis zu 25000€ zahlen durften. Da werden wohl einige Verfahren neu aufgerollt. Einer gewissen Schadenfreude kann ich mich nicht entziehen, wenn so absurde Strafen zurückerstattet werden müssen.