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Foto: Jens Kalaene, dpa
Foto: Jens Kalaene, dpa

So klar wie diese Corona-Regeln, die an einem Supermarkt stehen, sind nicht alle Richtlinien. Wir klären, wer sich in Bayern nun mit wem treffen darf und welche Zahlen entscheidend sind.

Corona-Richtlinien
23.03.2021

Was gilt als "Haushalt"? Wir erklären Details der Corona-Regeln

Von Jakob Stadler, Tim Frehler

Die Corona-Regeln sorgen immer wieder für Verwirrung. So ist immer wieder von Haushalt oder Hausstand die Rede - aber was genau ist damit eigentlich gemeint?

Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen und der Verbreitung ansteckender Mutationen gelten aktuell strikte Corona-Regeln. Der Lockdown wurde verlängert und gilt nun bis mindestens 18. April. Oberste Maßgabe bei allen Beschränkungen ist es, Kontakte zu vermeiden und damit die Verbreitung des Virus einzudämmen. Unter anderem heißt das, dass private Treffen nur mit einem weiteren Haushalt und maximal fünf Personen erlaubt sind. Bei einer Inzidenz über 100 sind Treffen sogar nur mit einer einzigen über den eigenen Haushalt hinausgehenden Person erlaubt. Der Begriff "Haushalt" (im Gesetzestext ist vom Synonym "Hausstand" die Rede) spielt also eine besondere Rolle.

Corona-Regeln: Definition für Haushalt

Auf den ersten Blick scheint klar zu sein, was ein Haushalt ist: Die Menschen, mit denen Sie zusammenleben. Doch was ist mit der Freundin, die übers Wochenende zu Besuch kommt? Was, wenn eine Tochter über die Ostertage bei den Eltern übernachtet - zählt sie für diese Zeit dann zu deren Haushalt, so dass unter Umständen Treffen mit weiteren Personen möglich wären? Vom Gesundheitsministerium heißt es, unter den Begriff Hausstand würden "alle Personen fallen, welche dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt leben." Besucher zählen also nicht dazu.

Paare gelten in den Corona-Beschlüssen vom 22.3. als ein Haushalt

Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen. So zählen Kinder unter 14 Jahren bei den Beschränkungen nicht. Außerdem wurde im Beschluss vom 22.3. explizit festgehalten: "Paare gelten als ein Haushalt."

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Bei Treffen zu beachten ist in Bayern auch die nächtliche Ausgangssperre, die bei einer Inzidenz über 100 gilt. Dann ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung zwischen 22 und 5 Uhr mit sehr wenigen Ausnahmen untersagt. Das bedeutet, wer abends einen anderen Haushalt besucht, muss bis um 22 Uhr wieder zuhause sein oder dort übernachten.

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