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Wohnungsbau: Söder muss als Zeuge zum GBW-Verkauf aussagen

Wohnungsbau

Söder muss als Zeuge zum GBW-Verkauf aussagen

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    Söder muss im GBW-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags aussagen.
    Söder muss im GBW-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags aussagen. Foto: Frank Leonhardt, dpa (Archivfoto)

    Nach Bundesinnenminister Horst Seehofer muss auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder im Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags zum GBW-Verkauf aussagen. Am Freitag (10.00 Uhr) soll der frühere Finanzminister im parlamentarischen Kontrollgremium Rede und Antwort stehen. Söder hatte bei dem im Ausschuss zur Diskussion stehenden Verkauf der Anteile des Freistaats Bayern an der Wohnungsbaugesellschaft GBW im Jahr 2013 eine Schlüsselrolle in der Staatsregierung inne. 

    War der Verkauf von 33.000 GBW-Wohnungen wirklich zwingend?

    Die Opposition bezweifelt, dass die GBW-Wohnungen zwingend an einen privaten Investor verkauft werden mussten. Der frühere Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat Kritik der Landtags-Opposition an der 2013 erfolgten Privatisierung der rund 33.000 Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft GBW im Zuge der Sanierung der Bayerischen Landesbank entschieden zurückgewiesen: „Für uns war bei den EU-Vorgaben nichts anderes möglich“, sagte Seehofer im Untersuchungsausschuss des Landtags. Denn ein Kauf der GBW durch den Freistaat wäre mit „gewaltigen Risiken“ für die Rettung der Landesbank verbunden gewesen, beteuerte Seehofer.

    Die EU-Kommission prüfte damals die staatliche Rettung der Landesbank mit zehn Milliarden Euro aus dem Jahr 2008 in einem sogenannten Beihilfe-Verfahren. Ein Scheitern dieses Verfahrens hätte zur Zerschlagung der Landesbank führen können – wegen der Staatshaftung für die Bank mit einem finanziellen Risiko für den Freistaat im höheren zweistelligen Milliarden-Bereich.

    Seehofer weist Kritik zum GBW-Verkauf zurück

    „Wir hätten ein Höchstangebot für die GBW abgeben können und hätten ein neues Beihilfe-Verfahren am Hals gehabt“, sagte Seehofer. Dieses Risiko sei angesichts des „desolaten Zustands“ der Landesbank in den Jahren nach 2008 schlicht zu groß gewesen: „Und eine Abwicklung der Bank wäre auch für die Mieter die schlechteste Lösung gewesen.“ Darüber hinaus hätte ein staatliches Höchstgebot in dem Bieterverfahren auch eine Klagemöglichkeit privater Mitbewerber ausgelöst, weil dem Freistaat als Miteigentümer der Landesbank als Verkäufer Insider-Wissen hätte vorgeworfen werden können. Auch diese Gefahr habe er damals nicht eingehen wollen und halte dies auch heute noch für richtig.

    Die Staatsregierung habe immer wieder Alternativen zu einer Privatisierung der GBW geprüft – einen eigenen Kauf, einen Vorzugsverkauf an Kommunen oder eine Übernahme durch die Landesstiftung: „Wir konnten diese objektiven Hürden aber nicht auf die Seite schieben“, beteuerte Seehofer. Dass bei dem Bieterverfahren die betroffenen Kommunen nicht genug geboten haben, um den Zuschlag zu bekommen, habe er stets bedauert, sagte Seehofer. Den Zuschlag bekam 2013 schließlich ein Konsortium um die Augsburger Immobilienfirma Patrizia.

    Der Untersuchungsausschuss muss seine Arbeit bis zur Landtagswahl am 14. Oktober beendet haben. Der Abschlussbericht soll der bisherigen Planung nach bis Mitte September vorgelegt werden, im Anschluss soll darüber auch noch einmal im Plenum diskutiert werden. Der ebenfalls auf der Zeugenliste stehende Ex-EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia hat bereits angekündigt, nur schriftlich auf die Fragen des Ausschusses antworten zu wollen. Er wird daher aller Voraussicht nach nicht zu einer Befragung nach München kommen. (mit dpa/lby)

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