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Prozess: Karlheinz Schreiber muss nicht mehr ins Gefängnis

Prozess

Karlheinz Schreiber muss nicht mehr ins Gefängnis

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    Der ehemalige Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber muss nicht mehr ins Gefängnis. (Archivbild)
    Der ehemalige Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber muss nicht mehr ins Gefängnis. (Archivbild) Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Keine Haftstrafe trotz Verurteilung: So erging es dem Ex-Lobbyisten Karlheinz Schreiber. Ähnlich wie beim ehemaligen FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß kommt auch Schreiber in den Genuss einer Halbstrafe. Das heißt er muss nur die halbe Haftdauer absitzen. Diese Hälfte ist durch die lange Untersuchungshaft bereits getilgt.

    Schreiber wurde zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) München rechnete dem 81-Jährigen die Untersuchungshaft an und setzte die Reststrafe zur Bewährung aus, teilte das Augsburger Landgericht am Montag mit.

    Der ehemalige Waffenlobbyist Schreiber hatte früher engen Kontakt zu hochrangigen Politikern und löste mit einem Schwarzgeldkoffer den Spendenskandal der CDU aus. Er war schon vor Jahren mit Auflagen aus der U-Haft entlassen worden, besonders wegen seiner gesundheitlichen Probleme. Schreiber hatte gegen seine Verurteilung im November 2013 in Augsburg Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, scheiterte jedoch. Das Urteil ist seit Sommer 2015 rechtskräftig.

    Wegen angeschlagener Gesundheit: Keine Haftstrafe mehr

    Doch auch danach musste der im oberbayerischen Kaufering lebende Ex-Lobbyist nicht mehr ins Gefängnis. Das Landgericht Augsburg hatte zwar einen Halbstrafenantrag Schreibers abgelehnt. Das OLG hob diese Entscheidung aber nun auf.

    Die Münchner Richter wiesen auf die angeschlagene Gesundheit Schreibers hin. Daneben spiele auch eine Rolle, dass die Taten teils 26 Jahre zurückliegen und der Beschuldigte während des zwei Jahrzehnte langen Ermittlungs- und Strafverfahrens psychischen Belastungen ausgesetzt gewesen sei.

    Schreiber hatte früher in Kanada gelebt und sich lange gegen eine Auslieferung nach Deutschland gewehrt, letztlich erfolglos. Er hatte immer wieder angekündigt, in dem Strafverfahren Enthüllungen über Top-Politiker zu liefern und damit die Republik zu erschüttern. Doch Schreiber blieb vor Gericht nachprüfbare Details schuldig; der angekündigte Skandal blieb in dem Prozess aus. dpa

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