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Kindertagesstätten: Kita-Kinder mit Schnupfen benötigen in Bayern kein negatives Testergebnis mehr

Kindertagesstätten

Kita-Kinder mit Schnupfen benötigen in Bayern kein negatives Testergebnis mehr

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    Das Infektionsrisiko in Kitas ist gering. Deshalb werden die Corona-Regeln jetzt gelockert.
    Das Infektionsrisiko in Kitas ist gering. Deshalb werden die Corona-Regeln jetzt gelockert. Foto: Mascha Brichta, dpa (Symbolbild)

    Trotz der Corona-Krise dürfen in Bayern alle Kleinkinder mit Schnupfen und Husten ohne Fieber ab Donnerstag auch ohne negatives Testergebnis in die Kindertagesstätten gehen. "Mit diesem Schritt tragen wir zum einen dem derzeit geringen Infektionsrisiko in den Kindertageseinrichtungen Rechnung", sagte Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) am Mittwoch in München.

    Zum anderen gehe es um die Organisation innerhalb der Familien. "Für die Familien sind Kitas besonders wichtig, um Familie und Beruf vereinbaren zu können." Kinder hätten einen Anspruch auf Bildung, aber auch auf die soziale Bindung zu anderen Kindern und dem Erziehungspersonal.

    Mit Fieber, starkem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen Kinder weiterhin nicht in die Kita

    Der bisher gültige Drei-Stufen-Plan der Staatsregierung, der die Zugangsregeln für Kitas und heilpädagogische Tagesstätten entsprechend dem Infektionsgeschehen in einer Kommune regelt, wird bis mindestens 30. November 2020 ausgesetzt. "Flächendeckende Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung gibt es in dieser Zeit nicht", teilte das Ministerium mit. Um in den Kitas dennoch die Ausbreitung des Virus unter Kontrolle zu behalten, müssen die Kinder vorerst wieder in festen Gruppen betreut werden.

    Weiterhin nicht in Kitas gehen dürfen alle kranken Kinder, die etwa Fieber, starken Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben. Nach einer solchen Erkrankung darf ein Kind erst wieder in die Einrichtung gehen, wenn es mindestens 24 Stunden lang symptom- und fieberfrei ist und einen negativen Corona-Test oder ein Attest hat, das die Symptomfreiheit belegt. (dpa/lby)

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