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Kriminalität: Kriminalfall Kalinka: Nun ist Täter Dieter Krombach gestorben

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Kriminalfall Kalinka: Nun ist Täter Dieter Krombach gestorben

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    Die 14-jährige Kalinka, eine Französin polnischer Abstammung, ist 1982 im Haus ihrer Mutter und ihres Stiefvaters in Lindau gestorben. Ihr Stiefvater, ein Arzt, wurde später dafür verurteilt.
    Die 14-jährige Kalinka, eine Französin polnischer Abstammung, ist 1982 im Haus ihrer Mutter und ihres Stiefvaters in Lindau gestorben. Ihr Stiefvater, ein Arzt, wurde später dafür verurteilt. Foto: privat, dpa

    Die Vorwürfe gegen ihn hatten jahrzehntelang französische und deutsche Medien sowie die Justiz in beiden Ländern beschäftigt und sogar gegeneinander aufgebracht. Nun wurde bekannt, dass der deutsche Arzt Dieter Krombach am 12. September in Winsen (Luhe) im Alter von 85 Jahren gestorben ist. Seit seiner vorzeitigen Entlassung aus medizinischen Gründen aus einem französischen Gefängnis im Februar hatte er bei seiner Tochter gelebt.

    Fall Kalinka: Deutschland lieferte Täter Dieter Krombach nicht aus

    Krombach war 2012 in Frankreich wegen Körperverletzung mit Todesfolge an seiner Stieftochter Kalinka Bamberski zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. 1982 war die 14-jährige Französin eines Morgens tot in seinem Haus in Scheidegg (Kreis Lindau) aufgefunden worden, wo sie mit ihrer Mutter, die in zweiter Ehe mit verheiratet war, und ihrem Bruder die Sommerferien verbrachte. Nachdem Ermittlungen in Deutschland zu den dubiosen Umständen ihres Todes eingestellt worden waren, strengte Kalinkas leiblicher Vater André Bamberski mehrere Verfahren an. Er verdächtigte Krombach, seine Tochter in der Nacht vergewaltigt und ihr Betäubungsmittel injiziert zu haben, die den plötzlichen Tod des gesunden Mädchens zur Folge hatten.

    Der Fall Kalinka: Eine Chronologie

    Juli 1982: Kalinka Bamberski (14) wird tot in ihrem Bett im Haus ihres Stiefvaters Dieter K. in Lindau am Bodensee entdeckt.

    1983: Die deutschen Behörden gehen von einem Unfall ohne Fremdverschulden aus. Der leibliche Vater André Bamberski hat Zweifel und fordert vergeblich neue Untersuchungen in Deutschland.

    1984: Bamberski erhebt Anklage in Frankreich, die Justiz ermittelt.

    1985: Die französische Justiz exhumiert die Leiche Kalinkas und geht nach einer erneuten Obduktion von einem Gewaltverbrechen aus.

    1987: Die deutsche Justiz stellt Ermittlungen gegen Dieter K. ein.

    1993: Ein Pariser Gericht eröffnet gegen ihn ein Verfahren.

    1995: Dieter K. wird wegen der Tötung seiner Stieftochter Kalinka in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt.

    1997: In einem anderen Fall wird er von einem deutschen Gericht zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er eine 16-jährige Patientin in seiner Praxis betäubt und vergewaltigt hat. Seine Zulassung als Arzt wird für zwei Jahre gesperrt.

    2001: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt das in Frankreich verhängte Urteil, da nicht einmal der Anwalt des Angeklagten angehört wurde.

    2005: Deutschland verweigert die Auslieferung von Dieter K. mit Hinweis auf die Einstellung des deutschen Verfahrens im Fall Kalinka.

    2007: Wegen illegaler Ausübung des Arztberufs ohne Zulassung und Betrugs wird er in Deutschland zu 28 Monaten Haft verurteilt.

    2008: Ein französisches Berufungsgericht hebt das Urteil von 1995 mit Blick auf Verfahrensfehler auf.

    Oktober 2009: Dieter K. wird verletzt und gefesselt im französischen Mülhausen nahe einem Gerichtsgebäude aufgefunden. Gegen André Bamberksi und zwei weitere Männer wird wegen Entführung ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Kalinkas Stiefvater wird in ein bei Paris gelegenes Gefängnishospital gebracht.

    März 2011: Zum Prozessauftakt zweifelt der Verteidiger von Dieter K. die Zuständigkeit des Gerichts in Paris an. Wegen gesundheitlicher Probleme des Angeklagten wird der Prozess später unterbrochen.

    Oktober 2011: Der Prozess gegen Dieter K. wird neu aufgenommen. In ihren Plädoyers fordert die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Haft für Dieter K., die Verteidigung will einen Freispruch.

    22. Oktober 2011: Dieter K. wird wegen der Tötung von Kalinka zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidigung kündigt umgehend Berufung an.

    Dezember 2012: Wegen des Todes seiner Stieftochter Kalinka wird der deutsche Mediziner Dieter K. erneut zu 15 Jahren Haft verurteilt.

    Juni 2013: Die Staatsanwaltschaft klagt Kalinkas Vater und zwei mutmaßliche Komplizen an, die für die Entführung von Dieter K. verantwortlich sein sollen.

    Juni 2014: André Bamberski wird zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

    Trotz eines 1995 in Frankreich verhängten Urteils in Abwesenheit lieferte Deutschland Krombach nicht aus. Obwohl sich die Vorwürfe junger Frauen gegen ihn häuften, er habe sie nach Injektionen vergewaltigt oder sexuell bedrängt, blieb er unbehelligt. Für die Betäubung und anschließende Vergewaltigung einer 16-jährigen Patientin in seiner Praxis erhielt er eine zweijährige Bewährungsstrafe. Ins Gefängnis musste er nach einem späteren Urteil für mehrere Monate, weil er ohne Zulassung als Arzt weiter gearbeitet hatte.

    Der leibliche Vater von Kalinka ließ Dieter Krombach verschleppen

    2009 ließ Bamberski Krombach entführen und nach Frankreich verschleppen. Ein neuer Prozess dort mündete in ein rechtskräftiges Urteil. Bamberski erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

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