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Krisenpolitik: Grüne scheitern mit Forderung nach Corona-Gesetz in Bayern

Krisenpolitik

Grüne scheitern mit Forderung nach Corona-Gesetz in Bayern

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    Die Grünen kritisieren, dass der Landtag gerade nichts mitzureden hat. Ein Corona-Gesetz allein für Bayern? Wird es trotzdem nicht geben.
    Die Grünen kritisieren, dass der Landtag gerade nichts mitzureden hat. Ein Corona-Gesetz allein für Bayern? Wird es trotzdem nicht geben. Foto: Hoppe, dpa

    Die Grünen im Landtag stehen mit ihrer Forderung nach einem eigenen bayerischen Corona-Gesetz allein. Zwar erntete ihr rechtspolitischer Sprecher Toni Schuberl im Grundsatz einige Zustimmung für seinen Wunsch nach einer besseren Beteiligung des Landtags in der Corona-Politik. Den Gesetzentwurf der Grünen aber lehnt die Mehrheit der Parlamentarier als nicht praktikabel und obendrein verfassungswidrig ab. Ein Antrag der Freien Wähler, der ebenfalls auf eine engere Einbindung des Landtags über einen „runden Tisch“ zielt, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen.

    Schuberl ließ in der Plenardebatte des Landtags kaum ein gutes Haar an den Corona-Anordnungen der Staatsregierung – zwar nicht an den Maßnahmen im Einzelnen, wohl aber an ihrer Gesamtheit. Er listete zahlreiche widersprüchliche Regelungen auf, zum Beispiel dass an Gottesdiensten im Freien nur 200 Gläubige teilnehmen dürften, bei Open-Air-Konzerten aber 400 Zuhörer zugelassen seien. „Das ist ein konzeptloser Regelwirrwarr“, sagte Schuberl. Mit dem Gesetz der Grünen „würde das Regelwerk verständlicher, schlanker und nachvollziehbarer“. Die Anordnungen, so forderte er, müssten dem Grundsatz der Gleichbehandlung folgen.

    Corona-Verordnungen schränken Grundrechte ein

    Dass durch die Corona-Verordnungen der Staatsregierung Grundrechte eingeschränkt werden, der Landtag aber dabei keinerlei Entscheidungsbefugnisse hat, sorgt auch bei Parlamentariern anderer Fraktionen für Unbehagen. Schließlich handle es sich bei der Pandemie nicht mehr um einen kurzfristigen Notstand, sondern um einen Dauerzustand, dessen Ende nicht abzusehen sei. Trotzdem fand Schuberl keine Mitstreiter, auch nicht in den Reihen der Opposition.

    SPD-Fraktionschef Horst Arnold sagte, er stehe „dem Grundgedanken“ aufgeschlossen gegenüber, äußerte aber erhebliche Zweifel, dass der Gesetzentwurf rechtmäßig und das Gesetz praktikabel sei. Alexander Hold (Freie Wähler) räumte ein, dass es Regelungen gebe, die „nicht konsistent“ seien. Auf diese Probleme aber gebe der Gesetzentwurf der Grünen „null Antwort“.

    Corona-Vorschlag im Landtag sei verfassungswidrig

    Auf scharfen Widerspruch stieß der Vorstoß der Grünen bei der CSU. Fraktionsgeschäftsführer Tobias Reiß nannte den Gesetzentwurf unsinnig und inhaltsleer. Außerdem sei er verfassungswidrig, weil beim Infektionsschutz die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liege. Und praktikabel sei der Vorschlag auch nicht. Bayern brauche in der Krise keine parlamentarischen Verfahren, sondern Handlungskompetenz. Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) ging noch weiter und warf Schuberl vor, mit seiner Auflistung angeblich widersprüchlicher Regelung die Corona-Politik ins Lächerliche zu ziehen. „Machen Sie Ihre Punkte im Kabarett, wir müssen sie im Dienst der Bevölkerung machen“, sagte Herrmann.

    Heftig umstritten war danach auch der Antrag der Freien Wähler, den der schwäbische Abgeordnete Fabian Mehring auf den Weg gebracht hatte. Ein „runder Tisch“, so Mehring, könne zu einem „Schulterschluss“ zwischen Staatsregierung und Landtag führen. Das sahen allerdings nur die Freien und die CSU so. SPD-Fraktionschef Arnold geißelte das Vorhaben als „Placebo-Beteiligung“.

    • Warum beide Vorschläge eine Bauchlandung sind, lesen Sie im Kommentar.

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