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Kühbach: 15-Jähriger nach Überfällen auf Frauen im Wald angeklagt

Kühbach

15-Jähriger nach Überfällen auf Frauen im Wald angeklagt

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    Er soll drei Frauen im Oberwittelsbacher Wald überfallen haben. Und die Staatsanwaltschaft Augsburg legt dem jugendlichen Asylbewerber noch weitere Vergehen zur Last. (Symbolfoto)
    Er soll drei Frauen im Oberwittelsbacher Wald überfallen haben. Und die Staatsanwaltschaft Augsburg legt dem jugendlichen Asylbewerber noch weitere Vergehen zur Last. (Symbolfoto) Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Gegen den 15-Jährigen, der Anfang Januar drei Frauen im Oberwittelsbacher Wald bei Kühbach überfallen haben soll, wird Anklage erhoben, berichtet Matthias Nickolai, Sprecher der Staatsanwaltschaft Augsburg, in einer Presseerklärung. Dem Asylbewerber, der aus Syrien stammt, werden schwere räuberische Erpressung, sexuelle Nötigung, gefährliche Körperverletzung und vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen.

    Wie berichtet, soll der Jugendliche am 8. Januar, einem Freitag, gegen 9 Uhr zwei 46 und 50 Jahre alte Frauen im Oberwittelsbacher Wald bei Kühbach mit einem Brotzeitmesser mit einer etwa 20 Zentimeter langen Klinge bedroht haben. Laut Anklage forderte er die Frauen dazu auf, ihm Mobiltelefone und Geld zu geben und ihn zu küssen. Erfolglos: Die Frauen konnten fliehen.

    Täter bedroht Frau mit Brotzeitmesser und nötigt sie

    Etwa eine halbe Stunde später bedrohte der 15-Jährige nicht weit vom ersten Tatort entfernt eine 56-jährige Frau ebenfalls mit dem Brotzeitmesser und nötigte sie, ihm ihr Handy zu geben. Dann schubste er laut Anklage die Frau zu Boden und berührte sie unter der Kleidung am Intimbereich, bevor die Frau fliehen konnte. Gegen Mittag am gleichen Tag wurde der 15-Jährige nach einem Großeinsatz der Polizei, bei dem auch ein Hubschrauber im Einsatz war, in einem Schiltberger Ortsteil festgenommen. Dort hatte er in einer Jugendhilfeeinrichtung als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling gelebt.

    Wie damals berichtet, war der Jugendliche, der im Juli 2015 nach Deutschland kam, schon früher durch aggressives Verhalten aufgefallen. Ende Oktober 2015 hatte ihn deshalb das Jugendamt Ansbach, unter dessen Obhut er stand, in der Einrichtung im Wittelsbacher Land untergebracht.

    Zwei Vorfälle aus Neuendettelsau, wo der Syrer vorher lebte, sind nun Teil der Anklage. Anfang Oktober soll der 15-Jährige demnach in seiner damaligen Schule einen 27-jährigen Sportlehrer beschimpft, leicht gewürgt und geschlagen haben, als dieser ihn aufforderte, die Turnhalle zu verlassen und zu dem Sprachunterricht, zu dem er eingeteilt worden war, zu gehen. Zudem soll er beim Verlassen der Halle einem am Boden sitzenden elfjährigen Mitschüler mit dem Fuß ins Gesicht und auf ein Knie getreten haben. Als der Sportlehrer einschritt, so die Anklage, biss er diesen.

    Am selben Abend soll der junge Syrer in der Gemeinschaftsunterkunft einen Betreuer provoziert und schließlich mit einem Messer mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge bedroht haben, um das Gemeinschaftslaptop zu bekommen. Er wurde jedoch überwältigt, heißt es in der Anklage. Einem 17-Jährigen soll er dabei noch mit dem Fuß gegen den Oberschenkel getreten haben.

    Welche Strafe gibt es für den Jugendlichen?

    Welche Strafe den Jugendlichen erwartet, darüber muss das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Augsburg befinden. Wie Matthias Nickolai berichtet, sieht das Strafrecht bei Erwachsenen für schwere räuberische Erpressung und sexuelle Nötigung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs jeweils Freiheitsstrafen von fünf Jahren bis zu 15 Jahren, für gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und für vorsätzliche Körperverletzung ebenfalls eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren vor. Das Jugendstrafrecht, das bei einem 15-Jährigen zur Anwendung komme, sei aber im Wesentlichen von dem Erziehungsgedanken geprägt, so Nickolai. In diesem Fall kämen voraussichtlich eine Jugendstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und Zuchtmittel – Verwarnung, Auflagen oder Jugendarreste – in Betracht.

    Der 15-Jährige befindet sich seit seiner Festnahme Anfang Januar in Untersuchungshaft in einer bayerischen Jugendjustizvollzugsanstalt, so Nickolai. Die Anklage wird zum Jugendschöffengericht am Amtsgericht Augsburg erhoben. Termine für die Hauptverhandlung wurden noch nicht bestimmt.

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