
„Landtag abberufen!“ ist das kurioseste Volksbegehren der Geschichte

Selbst wenn die Initiative „Landtag abberufen!“ Erfolg hätte, würde sie doch nur zu vorgezogenen Neuwahlen führen. Innenminister Herrmann sieht „Querdenker“ am Werk.
Ein etwas verwaschener, leicht gelbstichiger weiß-blauer Himmel, davor ein orangefarbenes gebrochenes Herz, durch das die Sonne scheint – vor diesem Hintergrund werben die Organisatorinnen und Organisatoren des Volksbegehrens „Landtag abberufen!“ auf ihrer Homepage um die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger. Die Symbolik erschließt sich nicht ganz, aber das muss ja auch nicht sein. Jedenfalls: Es handelt sich um das kurioseste Volksbegehren in der Geschichte des Freistaats.
Die Väter der Bayerischen Verfassung hatten „angesichts des Trümmerfelds, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat“, nur das Beste für das bayerische Volk im Sinn. Sie formulierten nicht nur eine der schönsten Verfassungen der demokratischen Welt, sondern räumten den Bürgerinnen und Bürgern auch deutlich mehr Rechte ein als andernorts. Dazu gehört Artikel 18, Absatz 3, in dem es heißt, der Landtag könne „auf Antrag von einer Million wahlberechtigter Staatsbürger durch Volksentscheid abberufen werden“.
"Landtag abberufen": Rein rechtlich spricht nichts gegen das Volksbegehren
Die Bestimmung zielte nach den Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft darauf ab, dem Volk in außergewöhnlichen Krisensituationen die Möglichkeit zu geben, Neuwahlen zu erzwingen. Um Missbrauch zu verhindern, setzten die Verfassungsväter gleichzeitig ein hohes Quorum fest.
Eine Million Wahlberechtigte waren damals nach dem Krieg weit über zehn Prozent, heute sind es, weil Bayern nicht mehr rund 9,5, sondern mehr als 13 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner hat, relativ gesehen weit weniger. Die Hürde ist also niedriger geworden. Das unterscheidet dieses von anderen Volksbegehren, die auf eine Änderung der Gesetzgebung zielen und bei denen ein Quorum von zehn Prozent der Wahlberechtigten gilt. Rein rechtlich spricht nichts gegen das Begehren. Es muss nicht inhaltlich begründet werden.
Kurios ist es dennoch: Erstens gab es so etwas noch nie. Zweitens würde es im – höchst unwahrscheinlichen – Erfolgsfall nur dazu führen, dass etwa ein Jahr früher als geplant ein neuer Landtag gewählt werden müsste. Das ergibt sich aus den gesetzlichen Fristen, die zwischen Volksbegehren, Vorlage im Landtag, Volksentscheid und der Festsetzung eines Wahltermins liegen.
Von „Kadavergehorsam“ in den Fraktionen und einer „Diktatur der Parteien“ ist die Rede
Erstes erklärtes Ziel der Initiatoren ist, den Landtag „durch Neuwahlen mit anderen, besseren und bürgerorientierten Abgeordneten“ zu besetzen. Auf ihrer Internetseite erheben sie massive Vorwürfe gegen den aktuellen Landtag: Dort erlebe man „Lügen als Grundlage der Politik“.

Den Abgeordneten wird pauschal vorgeworfen, die Verfassung zu missachten. Von „Kadavergehorsam“ in den Fraktionen und einer „Diktatur der Parteien“ ist die Rede. Die Abgeordneten seien während der Pandemie „keine Vertreter des Volkes, sondern Vertreter ihrer Partei“ gewesen, erklärt Jan-Christoph Münch, ein Sprecher des Bündnisses. Vor allem hätten sie es in der Corona-Politik versäumt, „zu hinterfragen, was sie im Landtag beschließen“.
Laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kommen die Betreiber des Volksbegehrens „ganz eindeutig“ aus der „Querdenker“-Szene. So steht der stellvertretende Beauftragte des Volksbegehrens, Karl Hilz, im Visier des Verfassungsschutzes.
Dort heißt es über ihn: „Mit seinem Aktivismus gegen die Corona-Schutzmaßnahmen versucht er, eine systematische Störung der Funktionsfähigkeit des Staates herbeizuführen.“ Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) sieht in der Zielrichtung des Volksbegehrens „einen Versuch, unsere repräsentative Demokratie in Frage zu stellen: Denn die Initiatoren akzeptieren die Mehrheitsentscheidungen unseres demokratisch gewählten Landtags nicht, weil sie nicht ihrer gefühlten Mehrheitsmeinung entsprechen“.
Der Verdacht liegt also nahe: Das Volksbegehren attackiert die Demokratie mit einem Instrument, das zum Schutz der Demokratie in der Verfassung verankert wurde.
Die Diskussion ist geschlossen.
Wer attackiert die Demokratie?
Waren es nicht die Regierenden, die die Grundrechte der Menschen durch teilweise extrem überzogene Maßnahmen (durch Gerichte bestätigt)beschnitten haben? Haben nicht die Abgeordneten durch hündischen Gehorsam die Machtgeilen machen lassen, wie sie wollten? Und ist nicht Söder der, der sich bei dem Spiel am Meisten hervorgetan hat? Allein die Posse, eine zumindest ansatzweise selbstdenkende Gesundheitsministerin durch einen Speichellecker zu ersetzen, ist Grund genug für das Bürgerbegehren
Nein - beim besten Willen: eine rationalen Grund gibt es nicht. Vielleicht sollten manche nicht mehr wählen wenn sie offensichtlkich nicht wissen wen oder was sie wählen.
Herr B. Sie waren es doch, der sich immer wieder extrem über die seiner Meinung nach verfassungswidrigen Eingriffe in die Grundrechte beschwert hat. Dass es solche gegeben hat, hat unlängst der VGH bestätigt. Und nun befinden sie, dass ein Volksbegehren, dass die Regierung abberufen soll, die dafür verantwortlich ist, keinerlei rationalen Grund habe? Wie widersprüchlich - wieder einmal.
(Kann es sein, dass Sie nur immer gerne eine Gegenposition einnehmen?)
Mich hat ehrlich überrascht, daß es diese Möglichkeit überhaupt gibt.
Diese machtgeile CSU gehört schon lange abgestraft. Ich bin für mehr direkte Demokratie.
.
Nach dem zitierten Artikel 18 Abs. 3 der Bayerischen
Verfassung ("eine der schönsten Verfassungen der
demokratischen Welt") kann der Landtag "auf Antrag
von einer Million wahlberechtigter Stimmbürger durch
Volksentscheid abberufen werden"
Zwar von der Verfassung ausdrücklich vorgesehen, ist
der entsprechende Versuch dennoch "das kurioseste
Volksbegehren der Geschichte"
denn: "Erstens gab es so etwas noch nie"
Eine "echt gute" Begründung für den fetten Titel ...........
.
.
Eigentlich ist die Einstellung dieser Publizisten
(die die Inanspruchnahme dieses Verfassungs-
rechts als „kurios“ einordnen) zur Verfassung
kritisch zu hinterfragen.
(auch wenn im konkreten Fall am temporären
„Artenschutz“ für Abgeordnete „gekratzt“ wird)
Schließlich wird niemand zur Eintragung ge-
zwungen
.
.
Fehlender zweiter Kommentar von etwa 16:15 Uhr -
Fehler der Technik oder Mißfallen des Moderators?
Also nochmals:
Eigentlich ist die Einstellung dieser Publizisten
(die die Inanspruchnahme dieses Verfassungs-
rechts als "kurios" einordnen) zur Verfassung
krtisch zu hinterfragen.
(auch wenn im konkreten Fall am temporären
"Artenschutz" für Abgeordnete "gekratzt" wird)
Schließlich wird niemand zur Eintragung ge-
zwungen .....
.
Also das Foto mit dem Wirtshaus versteh ich jetzt nicht so ganz, ist das Stimmungsmache des Artikelverfassers, soll das heißen das sind nur Stammtischbrüder? Warum immer alles in die Rechte Ecke stellen, lasst doch die Bürger entscheiden, Der Verfasser dieses Artikels macht nichts anderes als Linientreue Propaganda.
Es ist Legitimes Recht, bei Unzufriedenheit ein Volksbegehren anzustoßen, das von vornherein in die rechte Ecke zu setzen finde ich für Falsch. Man sollte sich nur mal das verhalten unserer Politiker der Regierenden anschauen (Maskenskandal). Oder den Corona Chaos, ich bin jetzt in Rheinland Pfalz da sieht man das etwas lockerer. Alles in allen gehören diese alten Betonköpfe mal weg, neues Denken ist gefragt. Das sind zu viele Amigos!