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Verwandtenaffäre II: Parteienforscher von Arnim: „Die Öffentlichkeit wurde gezielt getäuscht“

Verwandtenaffäre II

Parteienforscher von Arnim: „Die Öffentlichkeit wurde gezielt getäuscht“

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    Die Verwandtenaffäre erschüttert seit Wochen den Bayerischen Landtag.
    Die Verwandtenaffäre erschüttert seit Wochen den Bayerischen Landtag. Foto: Frank Leonhardt, dpa

    Der 15. April 2013 dürfte in der bayerischen Politik in Erinnerung bleiben: In Berlin stellt an diesem Tag Hans Herbert von Arnim sein neues Buch „Die Selbstbediener: Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machten“ vor. Es ist der Auftakt zu einer handfesten Affäre. Es folgen Rücktritte wie der des CSU-Fraktionsvorsitzenden Georg Schmid, Rückzahlungen und ein neues Gesetz. Von Arnim geht das allerdings noch nicht weit genug. Er betont: Der wahre Kern des Problems wurde noch lange nicht erkannt.

    Herr von Arnim, was ist das für ein Gefühl, wenn man der CSU im Wahljahr einen politischen GAU beschert?

    Hans Herbert von Arnim: Ich habe mein Buch ganz bewusst in der Vorwahlzeit veröffentlicht. Anderenfalls hätte ich nicht erwarten können, dass man die Missstände, die ich aufgezeigt habe, angeht und sie beseitigt.

    Es war also durchaus persönliches Kalkül im Spiel...

    von Arnim: Dass ich Bayern ins Visier genommen habe, lag aber hauptsächlich daran, dass hier die Missbräuche unter allen Bundesländern am krassesten sind.

    Gab es von Seiten der CSU schon Reaktionen Ihnen gegenüber?

    von Arnim: Es gab die Pressekonferenz der CSU-Landtagspräsidentin zwei Tage nach der Veröffentlichung meines Buchs, auf der sie versuchte, mein Buch und mich ins Abseits zu stellen. Übrigens hatte ich bereits 2011 in der Fachzeitung "Die Öffentliche Verwaltung" einen Artikel über Abgeordnetenmitarbeiter veröffentlicht und darin auch die Verwandtenbeschäftigung in Bayern einschließlich der unteragbaren Altfälle kritisiert. Daraufhin schrieb mir der Landtagsdirektor Peter Worm einen Brief mit dem Tenor: Das ist doch alles gar nicht so schlimm. Der Landtag hatte also schon damals die Möglichkeit, die Reißlinie zu ziehen. Aber offenbar reichte ein akademischer Fachbeitrag nicht aus, um etwas zu bewegen.

    Nun bewegt ihr Buch schon seit einigen Wochen die bayerische Politik. Haben sie mit dieser Wirkung gerechnet?

    von Arnim: Ehrlich gesagt: nicht ganz. Es kam eben vieles zusammen: die Gegenkonferenz des Landtags auf meine Buchvorstellung, die letztlich das schlechteste Skandal-Management war, das man sich vorstellen kann. Eine sehr engagierte Presse. Und etwas, mit dem ich gar nicht gerechnet habe: Nämlich, dass im Hinterkopf vieler Menschen offenbar Erinnerungen an die Amigo-Affäre geweckt wurden. Eines muss man an dieser Stelle jedoch betonen: Der breiten Öffentlichkeit ist immer noch nicht klar, dass es sich bei der Verwandtenbeschäftigung nur um einen kleinen Zipfel der gesamten in meinem Buch behandelten Probleme handelt.

    Und die sehen wie aus?

    von Arnim: Das Hauptproblem ist nicht, dass möglicherweise gegen Gesetze verstoßen wurde - wie es bei der Beschäftigung von Georg Schmids Ehefrau - Stichwort Scheinselbsständigkeit - oder Georg Winters Kindern der Fall ist. Es geht auch nicht nur darum, dass eine Gesetzeslage moralisch fragwürdig ausgenutzt wurde - wie es etwa bei den Abgeordneten der Fall ist, die ihre Familienangehörigen entsprechend der Altfall-Regelung angestellt haben. Nein, das Hauptproblem ist, dass diese nach Inhalt und Art ihres Zustandekommens illegitime Gesetzesgrundlage überhaupt geschaffen wurde - und dabei die öffentliche Kontrolle gezielt ausgeschaltet wurde.

    Haben Sie ein Beispiel dafür?

    von Arnim: Nehmen wir das Gesetz von 2000, in dem die staatlich bezahlte Beschäftigung von Ehegatten und Kindern nur noch für Altfälle erlaubt wurde. Damals wurde im Gesetzgebungsverfahren der Eindruck erweckt, alle Verwandtenbeschäftigung werde in Zukunft verboten - mit Ausnahme eben der Altfälle. So stand es im Vorblatt des Gesetzesentwurfs, so wurde es in der ersten und zweiten Lesung vom Berichterstatter im Landtag vorgetragen. Die tatsächliche Regelung, nämlich dass die Beschäftigung von Geschwistern, Onkeln, Neffen und Verwandten höheren Grades aber ausdrücklich weiter erlaubt blieb - stand irgendwo versteckt im Gesetzentwurf. Die Öffentlichkeit wurde also gezielt getäuscht. Und das ist kein Einzelfall. In zahlreichen anderen, in meinem Buch im eizelnen beschrieben Fällen ist ähnlich vorgegangen worden.

    Das sind harte Vorwürfe...

    von Arnim: Gewiss. Aber das muss offen gesagt werden. Bei Gesetzgebungsverfahren zur Politikfinazierung in Bayern wurde die Öffentlichkeit regelmäßig bewusst hinters Licht geführt.

    Ein weiterer Punkt, den Sie in ihrem Buch kritisieren, ist die üppige finanzielle Ausstattung des Bayerischen Landtags. 

    von Arnim: Bayern ist in allen Bestandteilen der Politikfinanzierung Spitze - sowohl was die Entschädigung der Landtagsabgeordneten von über 7000 Euro angeht als auch die steuerfreie Kostenpauschale von über 3000 Euro oder die Mitarbeiterentschädigung. Auch die Zahlungen, die sich die Fraktionen bewilligen, sind in Bayern höher als irgendwo sonst. Bei den Funktionszulagen, also den Zusatzdiäten, die gewissen Funktionsträger erhalten schießt die CSU den Vogel ab. Bei Georg Schmid waren es als Fraktionsvorsitzender neben seinen normalen Bezügen als Abgeordneter 13.700 Euro, bei seinen Stellvertretern sind es je über 5000 Euro - jeweils im Monat.

    Chronologie der "Verwandtenaffäre"

    15. April: Das Buch "Die Selbstbediener - Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen" von Hans Herbert von Arnim erscheint und tritt die Diskussion um die "Familienaffäre" los. Zwei Tage später diskutiert der bayerische Landtag über Arnims Kritik.

    19. April: Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) veröffentlichte eine Liste von 17 Abgeordneten, die bis vor Kurzem rechtmäßig Verwandte ersten Grades beschäftigten.

    19. April: Ministerpräsident Horst Seehofer fordert die betroffenen Parteimitglieder auf, die Beschäftigungsverhältnisse mit ihren Familienangehörigen sofort zu beenden. CSU-Fraktionsvorsitzender Georg Schmid und Kultusminister Ludwig Spaenle kündigen daraufhin ihren Ehefrauen.

    23. April: Die Summe des Honorars von Georg Schmids Frau wird bekannt: Sie erhielt für ihre Leistungen monatlich zwischen 3.500 und 5.500 Euro brutto.

    25. April: Georg Schmid tritt aufgrund des schwindenden Rückhalts in der CSU und des medialem Drucks als Fraktionsvorsitzender zurück. Ein Neuburger Bürger zeigt Georg Schmids Ehefrau Gertrud wegen Scheinselbstständigkeit an.

    29. April: Georg Winter tritt als Haushaltsausschussvorsitzender im bayerischen Landtag zurück. Er hatte seine beiden Söhne im Alter von 13 und 14 Jahren sowie seine Frau beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg prüft Ermittlungen gegen Georg Schmid und seine Ehefrau wegen Scheinselbstständigkeit.

    30. April: Münchens Oberbürgermeister und SPD-Spitzenkandidat Christian Ude fordert Schmid und Winter auf, auch ihre Landtagsmandate niederzulegen. Mittlerweile sind 17 Abgeordnete der CSU, zwei der SPD, ein Grüner sowie Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger in die Familienaffäre verwickelt.

    2. Mai: Georg Schmid gibt seinen Rückzug aus der Berufspolitik bekannt. Justizministerin Beate Merk, Landwirtschaftsminister Helmut Brunner und Kulturstaatssekretär Bern Sibler räumen ein, enge Verwandte beschäftigt zu haben.

    3. Mai: Landtagspräsidentin Barbara Stamm veröffentlicht eine Liste mit 79 Abgeordneten, die nach 2000 Familienangehörige beschäftigt haben oder hatten. Kultusminister Spaenle kündigt an, das volle Gehalt seiner Frau zurückzuerstatten. Ministerpräsident Seehofer fordert betroffene Abgeordnete auf, diesem Beispiel zu folgen.

    4. Mai: Fünf Kabinettsmitglieder kommen der Forderung Seehofers nach und wollen dem Staat die Gelder zurücküberweisen.

    6. Mai: Ministerpräsident Seehofer stellt seinen Drei-Punkte-Plan zur Überwindung der Familienkrise vor. Das Landtagsamt vertritt die Meinung, dass die Anstellung von Georg Winters Söhnen illegal war. Der will daraufhin das komplette Gehalt seiner Söhne an die Staatskasse zurückzahlen.

    7. Mai: Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International fordert alle betroffenen Abgeordneten auf, die Gelder zurückzuerstatten. Die Staatsanwaltschaft Ausburg will gegen den zurückgetretenen CSU-Fraktionschef Georg Schmid nach Angaben des Landtags ein Ermittlungsverfahren einleiten. Die Staatsanwaltschaft Augsburg kommentiert den Bericht vorerst jedoch nicht.

    8. Mai: Der Bayerische Oberste Rechnungshof schaltet sich in die Affäre ein. Er will rückwirkend die Vergabe von Abgeordneten-Jobs an Familienangehörige sowie die Neuregelung des Abgeordnetengesetzes prüfen.

    23. Februar 2014: Auf dem Höhepunkt der Verwandtenaffäre im Landtag beschließt die CSU einstimmig einen Verhaltenskodex. Der CSU-Ehrenvorsitzende Theo Waigel hatte zusammen mit anderen CSU-Spitzenpolitikern den Kodex für ihre politischen Mandatsträger entwickelt, um Filz- und Amigo-Vorwürfen künftig jede Grundlage zu entziehen.

    25. Februar: Der schwäbische SPD-Abgeordnete Harald Güller wird im Rahmen der Verwandtenaffäre wegen Betrugs verurteilt. Er hatte den Sohn seiner Frau aus erster Ehe im Jahr 2009 für zwei Monate beschäftigt und 7500 Euro für Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge aus der Landtagskasse gezahlt. Die Richterin argumentierte, dass Güller, der selbst Jurist ist, vorsätzlich gehandelt habe. Güllers Anwalt kündigte Berufung an.

    11. Juni: Nach einer Verfassungsklage der SPD werden im Landtag die Summen veröffentlicht, die Kabinettsmitglieder ihren Verwandten bezahlt haben. Bei den fünf Ministern und Staatssekretären der CSU – Helmut Brunner, Ludwig Spaenle, Gerhard Eck, Franz Pschierer und Bernd Sibler – liegt die Gesamtsumme der gezahlten Vergütungen seit 1997 bei über 1,3 Millionen Euro.

    25. Juli: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen Georg Schmid. Der frühere CSU-Fraktionschef soll 350.000 Euro Sozialabgaben nicht bezahlt haben. Im Einzelnen lauten die Vorwürfe auf vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 262 Fällen sowie Steuerhinterziehung in 59 Fällen. Seiner Frau werden Beihilfe und Steuerhinterziehung vorgeworfen.

    Es gibt Menschen, die vertreten die Position, Abgeordnete sollten über ein gewisses Einkommen verfügen, um unabhängig und resistent gegenüber Korruption zu sein...

    von Arnim: Ich will gar nicht bestreiten, dass Abgeordnete ordentlich ausgestattet werden müssen. Allerdings sollte das mit Maß geschehen. Und das ist in Bayern eben nicht der Fall. Zu den Diäten kommt ja noch die ausschließlich staatlich finanzierte Altersversorgung. Ein bayerischer Abgeordneter kann für jedes Mandatsjahr eine monatliche Altersrente von 270 Euro erhalten. Zum Vergleich: Ein Bundestagsabgeordneter erhält für jedes Mandatsjahr 207 Euro Monatsrente,  ein durchschnittlicher Sozialversicherter erwirbt für jedes Arbeitsjahr 28 Euro monatliche Rente.

    Wo sehen sie die Gründe für diese Misstände?

    von Arnim: Das ist gewachsen. Es beginnt 1977 mit dem Abgeordnetengesetz, in dem die Struktur der Vergütung festgelegt wurde. In der Bayerischen Verfassung steht nach wie vor im Artikel 31: Abgeordnete haben einen Anspruch auf eine "Aufwandsentschädigung". Die Verfassung geht also davon aus, dass Abgeordnete noch einem anderen Beruf nachgehen. Viele tun das ja auch und können privat unbegrenzt dazuverdienen. Dieser Artikel wurde aber nie geändert. Warum? Weil es dazu in Bayern einen Beschluss des Landtags und einen Volksentscheid braucht. Aber dem Volk wollte man die Frage der Abgeordnetenvergütung offenbar nicht vorlegen.

    Ausgerechnet Bayern, das Bundesland in dem die CSU über Jahrzehnte ungestört schalten und walten konnte, hat nun den Ruf als politischer Selbstbedienungsladen weg. Welche Rolle spielt das?

    von Arnim: Sicherlich eine nicht unerhebliche. Angesichts der politischen Verhältnisse konnte bei der CSU über Jahre der Eindruck entstehen: Uns kann keiner was. Dass sich die Opposition bei all den fragwürdigen Gesetzgebungsverfahren immer wieder hat ins Boot holen lassen, kann ich mir nur so erklären, dass sich SPD und Grüne wegen der Dominanz der CSU lange keine Hoffnung auf die Macht bzw. die Regierungsmehrheit gemacht haben und sich sagten: Also gut, dann betten wir uns wenigstens weich.

    In Bayern wurden zuletzt mehrere Maßnahmen getroffen. Unter anderem verordnet sich der Landtag am Donnerstag ein striktes Verbot von Mitarbeiterbeschäftigung. Sind sie zufrieden damit?

    von Arnim: Ja und nein. Es ist erfreulich, dass etwas geschieht. Aber nochmal: Die Verwandtenbeschäftigung ist nur ein kleiner Teil der Gesamtproblematik. Es geht viel mehr  um die aberwitzigen Gesetzgebungsverfahren, die zu diesen Auswüchsen geführt haben, wie wir sie in Bayern haben. Da muss man ran.

    In einem öffentlichen Schreiben haben sich zuletzt mehrere Landtagsabgeordnete aller Parteien über die Pauschalkritik als "Freibier-Parlamentarier" gewehrt. Haben Sie dafür Verständnis?

    von Arnim: Eigentlich nicht. Ein Teil dieser Abgeordneten saß bereits 2000 im Landtag und hat dem vorhin beschriebenen Täuschungsgesetz zugestimmt. Diejenigen, die 2003 oder 2008 dazukamen, haben den maßlosen Gesetzen zugestimmt, die in ihrer Zeit verabschiedet wurden: der Erhöhung der Fraktionszuschüsse 2008 um fast 50 Prozent, der gewaltigen Aufstockung der Mitarbeiterentschädigung im selben Jahr und ebenfalls um fast 50 Prozent sowie ihrer erneuten Anhebung um über 30 Prozent im Dezember 2012, die ab Oktober greifen sollte. Besonders die CSU-Abgeordneten müssen sich vorhalten lassen, innerhalb der Fraktion die maßlose Zusatzbezahlung von Georg Schmid und seiner Stellvertreter abgesegnet zu haben. Funktionszulagen etwa für stellvertretende Fraktionsvorsitzende hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen für verfassungswidrig erklärt. Und auch der Bayerische Rechnungshof hat sie 2012 beanstandet. Aber dennoch läuft fast alles so weiter

    Verfassungswidrig? Wie kann eine Regelung dann Bestand haben?

    von Arnim: Wo kein Kläger da kein Richter. In Bayern abr gibt es die Popularklage.

    Das heißt, jeder bayerische Bürger kann dagegen klagen?

    von Arnim: Sie können als Bürger mittels Popularklage gegen die Verletzung von Grundrechten, etwa das Gleichheitssatzes, vorgehen. Das war ein weiterer Grund, warum ich Bayern zum Gegenstand meines Buchs gemacht habe. Weil es dort im Gegensatz zum Bund oder den anderen Ländern neben dem Volksbegehren und dem Volksentscheid dieses Mittel gibt, um als einfacher Bürger Dinge vor das Verfassungsgericht zu bringen.

    Was uns zur Frage nach der Motivation für Ihr Buch bringt: Wollen Sie Dinge verändern, Geld verdienen oder existiert vielleicht sogar ein persönlicher Groll gegenüber der CSU?

    von Arnim: Gott behüte, nein. Misstände aufzudecken und zu ihrer Beseitigung beizutragen aber sehr wohl. Ich befasse mich seit vielen Jahren mit Politikfinanzierung. Und der bayerische Skandal ist nicht der erste, den ich aufgedeckt habe. Zudem meine ich, dass ein Professor mittels der ihm gegebenen Unabhängigkeit und seines Sachverstands die Möglichkeit, aber auch die Verpflichtung hat, Missstände in unserem Land aufzugreifen - auch wenn er damit aneckt, oder es vorübergehend zu mehr Politikverdrossenheit führt. Am Ende aber siegt die Demokratie.

    Gestatten Sie die Frage trotzdem: Wie verkauft sich Ihr Buch?

    von Arnim: Es steht auf der Paperback-Bestsellerliste. Das war aber nicht mein eigentlicher Beweggrund. Wie gesagt: Ich habe das selbe Thema bereits 2011 in einem wissenschaftlichen Aufsatz aufgegriffen. Der wurde damals aber in den Wind geschlagen. Also bin ich an dem Thema dran geblieben.

    Was kommt nun als nächstes von Ihnen? Haben Sie bereits ein neues Thema im Fokus?

    von Arnim: Das jetzige Buch reicht erstmal. Ich werde dieses Jahr 74. Längerfristig schwebt mir eine Gesamtbetrachtung der Politik in der Bundesrepublik und der EU vor - mit all ihren Problemen und den möglichen Abhilfemöglichkeiten. Aber das aktuelle Buch kam jetzt dazwischen.

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