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Pflege in Bayern: Initiatoren des Volksbegehrens geht Pflegereform nicht weit genug

Pflege in Bayern

Initiatoren des Volksbegehrens geht Pflegereform nicht weit genug

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    Sieben Initiatoren strengen ein Volksbegehren gegen den Pflegenotstand in Bayern an. Ob das rechtens ist, klärt heute der Bayerische Verfassungsgerichtshof.
    Sieben Initiatoren strengen ein Volksbegehren gegen den Pflegenotstand in Bayern an. Ob das rechtens ist, klärt heute der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Foto: Friso Gentsch/Archiv (dpa)

    Wie viele Pflegekräfte braucht eine Krankenhausstation? Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat diese Frage schon beantwortet. Für vier pflegeintensive Bereiche – Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie, Unfallchirurgie – wurden bereits Untergrenzen festgelegt. Sie gelten seit Januar. 2020 soll es Vorgaben für die gesamte Pflege im Krankenhaus geben. Den Initiatoren des Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ reicht dies allerdings nicht. Ihre Kernforderung lautet: Der Pflegeaufwand muss sich an dem individuellen Pflegebedarf der Patienten auf der Station orientieren. Doch kann Bayern überhaupt einen anderen Pflegepersonalschlüssel festlegen als der Bund?

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