Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Prozess in Ingolstadt: Muss Ingolstadts Ex-OB Lehmann ins Gefängnis?

Prozess in Ingolstadt
12.09.2019

Muss Ingolstadts Ex-OB Lehmann ins Gefängnis?

Ingolstadts Ex-Oberbürgermeister Alfred Lehmann muss sich seit März vor dem Landgericht Ingolstadt in einem Korruptionsprozess verantworten.
Foto: Ulrich Wagner

Der Korruptionsprozess gegen Alfred Lehmann wird am Freitag fortgesetzt. Warum das Verfahren Ingolstadt noch einen stürmischen Herbst bescheren könnte.

Der Sommer neigt sich seinem Ende zu und der Herbst könnte in Ingolstadt etwas stürmischer werden. Was am Jahreszeitenwechsel liegt, aber auch am Korruptionsprozess gegen Ingolstadts Ex-Oberbürgermeister Alfred Lehmann und dessen Begleiterscheinungen.

Seit März steht der frühere Rathauschef vor Gericht. Der 69-Jährige wurde wegen Bestechlichkeit und Untreue angeklagt. Auch wenn Teile der Vorwürfe inzwischen fallengelassen wurden, geht es für Lehmann nach wie vor um viel: Ihm droht Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wirft Lehmann vor, sich in seiner Zeit als Oberbürgermeister – als er von Amts wegen auch Vorsitzender verschiedener Aufsichts- und Verwaltungsgremien städtischer Tochtergesellschaften war – dafür eingesetzt zu haben, dass bestimmte Bauträger Zuschläge für Immobilien erhielten. Später soll er dann laut Anklage Wohnungen in diesen Immobilien günstiger bekommen haben. Es geht um Studentenbuden und Lehmanns Privatwohnung. Lehmann könnte laut Anklage von einer Summe im sechsstelligen Bereich profitiert haben.

Lehmann gab während des Prozesses Fehler zu

Zum Prozessauftakt hatte er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vehement bestritten, nach langen Verhandlungstagen Ende Juli dann allerdings Fehler zugegeben. Ob die Kammer seine Einlassung als Teilgeständnis wertet, bleibt abzuwarten. Der Prozess war – zuletzt wegen weiterer Beweisanträge – immer wieder verlängert worden. Zunächst war die Verkündung des in Ingolstadt mit großer Spannung erwarteten Urteils für Mai angesetzt gewesen. Am Freitag nun wird der Prozess fortgesetzt. Ende: Aller Voraussicht nach im für gewöhnlich windigen Oktober.

Für Wirbel hatte zuletzt bereits ein Artikel des gemeinnützigen Recherchezentrums Correctiv gesorgt. Die Autoren hatten über Monate zu Korruption in Ingolstadt recherchiert. Es geht dabei um den Lehmann-Prozess und die Ingolstädter Klinikums-Affäre, in deren Strudel letztlich auch Alt-OB Lehmann ins Visier der Ermittler geraten war. Und es geht um städtische Strukturen wie in Ingolstadt mit einem sogenannten Bürgerkonzern. Diese Struktur mit kommunalen Tochtergesellschaften und oft mit zur Verschwiegenheit verpflichteten Aufsichtsgremien (durch Stadträte besetzt) – so die These des Textes – könne Korruption begünstigen.

Die Recherche hatte staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Geheimnisverrats gegen unbekannt ausgelöst. Warum das? Im Artikel wurden auch Vorwürfe gegen Ingolstadts amtierenden Oberbürgermeister Christian Lösel erhoben, der auf Lehmann 2014 im Amt gefolgt war. Die Autoren hatten Lösel einen Fragenkatalog zukommen lassen. Der wiederum hatte diesen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, weil die Correctiv-Autoren möglicherweise Einblick in Ermittlungsakten gehabt haben sollen. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Ingolstadt auf Anfrage bestätigte, seien die Ermittlungen dazu inzwischen weitestgehend abschlossen.

Auch Ingolstadts jetziger Oberbürgermeister Lösel steht in der Kritik

Die Correctiv-Kritik an Lösel betrifft unter anderem seine Rolle als Aufsichtsratsvorsitzender des Klinikums. Diese Position hatte er auch qua Amt von Lehmann übernommen. Der diesbezügliche Vorwurf – gestützt auf Aussagen des früheren Geschäftsführers des Klinikums Ingolstadt, gegen den selbst wegen Untreue ermittelt wurde und der sich in Untersuchungshaft das Leben genommen hatte – lautet: Lösel soll Lehmann, der auch nach seiner Zeit als OB dennoch Stadtrat, Aufsichtsrat des Klinikums und Mitglied im Krankenhauszweckverband blieb, in Klinikumsangelegenheiten machen lassen haben. Lehmann und nicht Lösel sei sein erster Ansprechpartner gewesen. Es habe eine entsprechende Vereinbarung gegeben. Hat Lösel also seine Pflichten verletzt und mutmaßliche Verfehlungen Lehmanns oder des verstorbenen Ex-Klinikums-Geschäftsführer begünstigt?

Lösel, gegen den nie ermittelt wurde, bestreitet das vehement und betont auf Anfrage, seine Pflichten „nicht vernachlässigt“ zu haben und – im Gegenteil – „korrekt“ gehandelt zu haben. Die behauptete Vereinbarung habe es nie gegeben. Er habe den Vorsitz des Aufsichtsrates „eigenverantwortlich, vollumfänglich und gewissenhaft ausgeübt“.

Es bleibt eine Debatte über Transparenz. Während die Stadtspitze sie „hoch“ einstuft, sieht die Stadtrats-Opposition sie durch die Bürgerkonzern-Struktur gefährdet.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.