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  3. Stadelbrand in Untergrießbach: Elfjähriger verursacht beim Zündeln Millionenschaden

Stadelbrand in Untergrießbach
10.02.2009

Elfjähriger verursacht beim Zündeln Millionenschaden

stadelbrand_elfjähriger brandstifter_1002009

In Untergriesbach bei Aichach ist in der vergangenen Woche ein Stadel komplett ausgebrannt. Der Sachschaden beträgt rund eine Million Euro. Jetzt hat die Kripo den minderjährigen Brandstifter überführt.

Augsburg (AZ) - Im Aichacher Ortsteil Untergriesbach (Landkreis Aichach-Friedberg) ist am 5. Februar 2009 eine landwirtschaftliche Lagerhalle komplett ausgebrannt. Jetzt hat die Kripo den minderjährigen Brandstifter überführt.

Zunächst tappten die Ermittler der Kriminalpolizei Augsburg in Sachen Brandursache noch völlig im Dunkeln. Sie baten Zeugen und Anwohner um Mithilfe. Schnell verdichteten sich die Hinweise auf ein mutwillig gelegtes Feuer. Dabei geriet ein elfjähriger Junge aus dem Großraum Aichach ins Visier der Ermittler.

Zum Tatzeitpunkt soll sich der Bub laut Polizeibericht im Bereich des Stadels aufgehalten haben. Bei der Befragung verstrickte er sich in immer mehr Widersprüche. Schließlich gab der Elfjährige zu, das Feuer verursacht zu haben. Er habe außerhalb der Lagerhalle gezündelt, gestand er den Polizeibeamten.

Bei dem Brand am Nachmittag des 5. Februars entstand ein Sachschaden von rund einer Million Euro. In der 20 auf 48 Meter großen Halle waren ein Schlepper und ein Anhänger abgestellt sowie Heu, Getreide und Stroh gelagert. Auf dem Dach war eine Photovoltaikanlage, im Wert von ca. 400.000 Euro montiert. Verletzt wurde bei dem Brand niemand. im Gebäude befanden sich auch keine Tiere, wie die Polizei mitteilte.

Die Ermittlungen bei der Kriminalpolizei zur genauen Aufklärung der Brandstiftung und der Schadenshöhe laufen weiter. Doch was passiert mit dem Jungen und wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Kriminalhauptkommissar Robert Göppel erklärte gegenüber unserer Zeitung: "Da der Bub noch keine 14 Jahre alt ist, ist er auch nicht strafmündig. Es kann also kein Strafverfahren gegen den Elfjährigen eingeleitet werden". Für den Schaden müsse die Versicherung der Eltern aufkommen, so Goppel weiter.

Der Junge scheint also mit einem blauen Auge davon zu kommen. Nochmal Zündeln wird er wohl kaum. Denn spätestens heute weiß der Elfjährige um die Bedeutung des Satzes: "Eltern haften für ihre Kinder."

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