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Eching
02.08.2018

Ursula Herrmann: Chronologie eines mysteriösen Verbrechens

Ursula Herrmann aus Eching wurde 1981 entführt und erstickte in einer Kiste. Erst 27 Jahre später wurde ein Verdächtiger gefasst und dann verurteilt.
Foto: dpa/Archiv

Die Entführung und der Tod von Ursula Herrmann aus Eching 1981 beschäftigen noch immer die Justiz. Heute fiel das nächste Urteil. Eine Chronologie des Falles.

Der Fall Ursula Herrmann ist eines der spektakulärsten Verbrechen in der bayerischen Nachrkriegsgeschichte. Die jahrelange Fahndung nach dem Täter, der aufsehenerregende Prozess gegen einen Mann, der es nicht gewesen sein will, der tote Belastungszeuge und das ominöse Tonbandgerät - all das beschäftigt viele Menschen bis heute.

37 Jahre nach dem tragischen Tod des Mädchen aus Eching am Ammersee fiel am Augsburger Landgericht am Donnerstag das nächste Urteil: Die 10.  Zivilkammer stellte fest, dass der bereits rechtskräftig verurteilte 68-Jährige tatsächlich damals der Täter war.

Eine Chronologie der Ereignisse.  

September 1981: Der 15. September ist der erste Schultag nach den großen Ferien. Die zehn Jahre alte Ursula geht aufs Gymnasium in Landsberg. Am späten Nachmittag besucht sie die Turnstunde und isst bei ihrer Tante in Schondorf zu Abend. Gegen 19.15 Uhr macht sich das Mädchen mit seinem roten Fahrrad auf den Heimweg. Durch das Waldgebiet "Weingarten" sind es nur zwei Kilometer bis zum Elternhaus. Doch Ursula kommt dort nie an.

Ein Entführer lauert dem Mädchen auf. Er reißt es vom Rad, betäubt es wahrscheinlich mit Lachgas und bringt es zu einer Lichtung im dichten Fichtenwald. Dort steckt er Ursula in eine eigens dafür gebaute Gefängniskiste mit den Maßen 136 mal 60 mal 72 Zentimeter und vergräbt die Kiste im Waldboden.

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September 1981: Während Suchtrupps den Wald und das unwegsame Gelände am Ammersee-Ufer zwischen Schondorf und Eching durchforsten, melden sich am 17. September der oder die Erpresser erstmals telefonisch bei den Eltern. Insgesamt gehen in den nächsten Tage neun „Schweige-Anrufe“ bei ihnen ein. Jedes Mal, wenn in der Wohnung von Ursulas Eltern das Telefon abgenommen wird, ertönt die damalige Verkehrsmelodie des Hörfunksenders Bayern 3, danach 30 Sekunden Stille - dann wird aufgelegt.

Ein Ausschnitt aus einem Fahndungsplakat der Polizei zum Fall Ursula Herrmann. Er zeigt die im Waldboden eingegrabene Kiste, in der der Leichnam des Maedchens gefunden wurde.
Foto: Annette Zoepf/Archiv

September 1981: Bei Ursulas Eltern geht am 18. September ein aus Zeitungsbuchstaben zusammengesetzter Erpresserbrief ein, in dem zwei Millionen Mark gefordert werden. Sechs Stunden nach der Zahlung des Geldes werde das Kind freigelassen, heißt es darin. Die Polizei geht parallel vielen Hinweisen aus der Bevölkerung nach - sie führen jedoch alle ins Nichts.

Oktober 1981: Gegen 9.30 Uhr am 2. Oktober machen Polizisten die schlimme Entdeckung: Sie stoßen auf die im Erdboden vergrabene Holzkiste, in der das tote Mädchen liegt. Das Kind starb, weil das von dem oder den Entführern konstruierte Belüftungssystem versagt hatte. In der Kiste finden die Beamten unter anderem Comics, Wasserflaschen und Schokolade.

Süßigkeiten, Fruchtsäfte und drei Flaschen Allgäuer Mineralwasser wurden unter anderem in der Holzkiste entdeckt - dem Gefängnis von Ursula Herrmann.
Foto: dpa/Archiv

Januar 1982: Am 26. Januar nimmt die Polizei drei Verdächtige fest. Einer davon ist der damals 31-jährige Werner M., der zu dieser Zeit in der Nachbarschaft des Mädchens lebt. Doch nach stundenlangen Verhören kommen die Männer wieder frei.

Mai 1984: Nach einer Reihe von Hausdurchsuchungen im Mai 1984 rückt ein ehemaliger Polizist, der "wegen Unregelmäßigkeiten im Dienst" entlassen wurde, ins Visier der Fahnder. Bei ihm werden Holzteile, Farbreste und Werkzeuge gefunden, die zum Bau der Kiste gedient haben könnten. Fünf Jahre lang überwachen die Ermittler den Mann, laden ihn immer wieder zu Verhören. Als der Ex-Polizist 1995 stirbt, klagt dessen Bruder an: Aus Verbitterung über die unbegründeten Vorwürfe habe er sich zu Tode getrunken, sagt der Bruder.

Sie erstickte qualvoll, weil das Belüftungssystem, das der Täter eingebaut hatte, nicht funktionierte. Zwei Millionen Mark wollte der Entführer erpressen...
Foto: dpa/Archiv

1981 - 1985: Allein in den ersten vier Jahren nach dem Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann werden 19.000 Fingerabdrücke verglichen, 15.000 Personen und 11.000 Fahrzeuge überprüft - alles ohne Erfolg.

2002: Die ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY..." greift den Fall auf. 80 Hinweise gehen daraufhin ein. Einer davon führt die Ermittler zu einen Trittbrettfahrer, der sich 1998 telefonisch als Mörder des Mädchens ausgegeben hatte. Das Landeskriminalamt erhöht die Zahl der Beamten, die sich wieder mit den Spuren in dem Fall befassen sollen, von zwei auf acht.

2008: Fast 27 Jahre nach der Tat wird M. verhaftet. Der 58-Jährige war schon wenige Tage nach Ursulas Tod ins Visier der Ermittler geraten. Obwohl damals die Beweise gegen ihn nicht ausreichten, blieb er all die Jahre über ein Verdächtiger. Neue Auswertungen von Ermittlungserkenntnissen führen schließlich im Herbst 2007 zu einer weiteren Vernehmung des Mannes aus Kappeln in Schleswig-Holstein. Bei ihm sichergestellt wird ein Tonbandgerät, mit dem laut späterem Gutachten jene neun Erpresseranrufe abgespielt wurden, die nach Ursulas Entführung bei der Familie Herrmann eingingen.

Das Tonband-Gerät, das die Staatsanwaltschaft bei M. gefunden hatte.
Foto: dpa/Archiv

Februar 2009: Vor dem Landgericht Augsburg beginnt der Indizienprozess gegen Werner M. und seine Ehefrau. Ihm wird erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge vorgeworfen, seiner Ehefrau Beihilfe dazu. Der Angeklagte gibt sich optimistisch: "Am Ende werde ich freigesprochen".

März 2010: Ein Jahr später das Urteil: Ursula Herrmanns Entführer muss lebenslänglich ins Gefängnis, seine Frau wird aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Am Ende gründet das Urteil auf zwei Hauptindizien: Das Grundig-Tonbandgerät, das bei M. gefunden worden war und das nach Aussagen einer Gutachterin wahrscheinlich benutzt worden war, um die Erpresseranrufe herzustellen. Und die Aussage eines inzwischen verstorbenen Alkoholikers, der gestanden hatte, im Auftrag M.s ein Loch im Wald gegraben zu haben, diese Aussage aber widerrief. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt später das Urteil.

Der Angeklagte M. (links, im Bild mit seinem Anwalt Walter Rubach) wurde 2010 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Foto: Fred Schöllhorn/Archiv

Juni 2016: Das Verbrechen an Ursula Herrmann hat ein weiteres juristisches Nachspiel. Die Entführung der Zehnjährigen wird wieder aufgerollt - allerdings in einem Zivilverfahren. Michael Herrmann, der Bruder des Mädchens, verlangt von dem 2010 verurteilten Täter 20.000 Euro Schmerzensgeld. Herrmann hofft darauf, dass mit seiner Klage die nach wie vor ungeklärten Details des Falls noch einmal beleuchtet werden. "Das Strafverfahren hat sehr viele Fragen offen gelassen", sagt er. Am 16. Juni beginnt der Prozess am Landgericht Augsburg. 

Michael Herrmann ist nicht überzeugt davon, dass im Strafprozess um den Tod seiner Schwester Ursula der Richtige verurteilt wurde.

August 2018: Das Landgericht Augsburg spricht sein Urteil im Zivilverfahren: Für die Richter ist Werner M. tatsächlich der damalige Entführer, der Mann, der Ursula Herrmann auf dem Gewissen hat. (mit jöh, hogs, peri)

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