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Justiz: Zen-Priester entschädigt Opfer

Justiz

Zen-Priester entschädigt Opfer

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    Staatsanwältin Birgit Milzarek geht mit dem Zen-Priester hart ins Gericht. Genpo D., 62, habe auf üble Weise „das Vertrauen der Kinder und der Eltern für sich missbraucht“, sagt sie in ihrem Plädoyer vor der Jugendkammer des Landgerichts Augsburg. Der Buddhist aus Dinkelscherben (Kreis Augsburg) hat zugegeben, dass er sieben Jungen im Alter von vier bis 13 Jahren sexuell missbraucht hat. Besonders verwerflich ist nach Ansicht der Staatsanwältin, dass D. für einige Opfer wie ein Vaterersatz gewesen sei. Die Geschädigten, sagt sie, seien teils „psychisch abhängig“ von ihm gewesen. Andere Eltern hätten ihre Kinder dem Zen-Priester anvertraut, in der Hoffnung, dass sie dort „in guten Händen sind“.

    Genpo D. nickt immer wieder, während die Staatsanwältin spricht. Sie beantragt für ihn neun Jahre Haft. Am Ende des Prozesstages, als der Angeklagte das letzte Wort vor dem Urteil sprechen darf, sagt er: „Sie haben ja alle Recht. Es gibt nichts mehr zu beschönigen.“ Er versichert unter Tränen, dass er die Missbrauchstaten bereue und sich für sein Verhalten schäme. Der Angeklagte leitete seit über 20 Jahren einen buddhistischen Tempel in Dinkelscherben. Im Juli vorigen Jahres wurde er festgenommen. Die Kripo hatte kurz zuvor begonnen, gegen ihn zu ermitteln. Anlass war die Anzeige einer Frau. Sie befürchtete, der Zen-Priester könnte sich mehrfach an ihren Kindern vergriffen haben. Genpo D. hatte die Mutter und ihre Kinder im Zuge einer Trauerbegleitung betreut, weil deren Mann und Vater gestorben war. Er begann eine Affäre mit der Frau und verging sich an zwei Söhnen.

    In weiteren Fällen hat er unter anderem einen Flüchtlingsjungen missbraucht, um den er sich ehrenamtlich kümmerte. Der Vater des 13-Jährigen wurde in Tschetschenien ermordet, der Familie drohte die Abschiebung. Bereits 2001 vergriff sich D. an einem 13-Jährigen, der im Tempel auf Wunsch der Eltern seine Drogenprobleme überwinden sollte. Dabei wurde der Penis des Kindes verletzt. Der Psychiater Oliver Kistner geht davon aus, dass D. pädophile Neigungen hat. Der Buddhist habe aber auch sexuelle Kontakte zu erwachsenen Männern und Frauen unterhalten. Er sei nicht allein auf Kinder fixiert gewesen. Trotz der Pädophilie hätte Genpo D. sich kontrollieren können, ist der Gutachter überzeugt. Er hält ihn für voll schuldfähig.

    Anwältin Marion Zech, die mehrere Opfer vertritt, sagt: „Wir haben hier besonders verletzbare Opfer, die auf perfide Weise ausgenutzt wurden.“ Der Angeklagte habe aber viel zur Schadensbegrenzung beigetragen – durch ein Geständnis und einen Täter-Opfer-Ausgleich. D. will an die Opfer insgesamt rund 35000 Euro zahlen. Sein Verteidiger Hermann Kühn hält eine Strafe von maximal sechs Jahren für angemessen. Er sagt, D. habe einen schweren Lebensweg hinter sich, er sei unter anderem von seinem Vater schwer misshandelt worden. Das sei keine Entschuldigung, aber eine Erklärung. Das Gericht will am kommenden Dienstag ein Urteil verkünden.

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