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  3. Kuss-Vorwürfe gegen Bischof Mixa: Ermittlungen eingestellt

Augsburg
21.03.2024

Ermittlungen gegen früheren Augsburger Bischof Mixa eingestellt

Ein Mann hatte Vorwürfe gegen Walter Mixa erhoben. Mixa wies sie von sich.
Foto: Rolf Vennenbernd, dpa (Archivbild)

Exklusiv Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass die Vorwürfe gegen den früheren Augsburger Bischof verjährt seien. Mixa habe ihn gegen seinen Willen geküsst, erklärte ein junger Mann. Was dessen Unterstützer, Pfarrvikar Wolfgang F. Rothe, sagt.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat ihre Ermittlungen gegen den früheren Eichstätter und Augsburger Bischof Walter Mixa Anfang März eingestellt. Das erklärte Oberstaatsanwalt Andreas Dobler unserer Redaktion am Donnerstagvormittag auf Anfrage. Grund der Einstellung sei Verjährung. Ermittelt worden sei wegen des Verdachts auf Nötigung. 

Ein heute 39-Jähriger hatte Mixa vorgeworfen, ihn im Jahr 2012 gegen seinen Willen auf den Mund geküsst zu haben. In einer eidesstattlichen Versicherung schilderte der Mann, der in Bayern lebt, Mixa habe in der Schweiz – wo der Mann damals für einen katholischen Sender arbeitete – in der Sakristei einer Hauskapelle mit beiden Händen seinen Kopf "umklammert" und ihn dann "auf den Mund" geküsst.

Kuss-Vorwürfe: Ermittlungen gegen Bischof Mixa eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Augsburg wurde darüber vom Bistum Eichstätt informiert, das nach eigenen Angaben erstmalig durch eine Medienanfrage von den Vorwürfen erfahren habe. Die Staatsanwaltschaft Augsburg prüfte die Vorwürfe und ließ den Mann, der Mixa des Übergriffs beschuldigte, als Zeuge einvernehmen. Walter Mixa hatte die Vorwürfe über eine Anwältin "auf das Schärfste als unwahr" zurückgewiesen.

Auch die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen in der Schweiz hatte ein "Strafverfahren" gegen den 82-jährigen Kleriker eröffnet – und auf Anfrage erklärt, es sei mit einem Ermittlungsverfahren in Deutschland vergleichbar. Nach Angaben des Augsburger Oberstaatsanwalts Dobler sei im Februar in Augsburg ein Strafverfolgungsübernahme-Ersuchen aus St. Gallen eingegangen. Gegenstand sei das gleiche Tatgeschehen aus dem Jahr 2012 gewesen. Die Oberstaatsanwaltschaft habe daraufhin, erklärte Dobler weiter, die Schweizer Anzeige gewissermaßen übernommen und beides zu einem Verfahren zusammengeführt. Mit der Einstellung der Ermittlungen in Augsburg gebe es in der Schweiz, was diesen Vorwurf angehe, seines Wissens nach kein weiteres Verfahren mehr, so Dobler.

Ob in der Schweiz in dieser Sache nun weiter gegen Mixa ermittelt wird oder nicht, konnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen am Donnerstag auf Anfrage nicht sagen.

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So äußert sich Pfarrvikar Wolfgang F. Rothe, der den 39-Jährigen unterstützt

Pfarrvikar Wolfgang F. Rothe aus dem Pfarrverband Perlach im Erzbistum München und Freising, der den 39-Jährigen unterstützt, verwies am frühen Donnerstagnachmittag im Gespräch mit unserer Redaktion auf das von ihm angestoßene kirchliche Verfahren. Er gehe davon aus, dass das zuständige vatikanische Dikasterium für die Bischöfe entscheide, wie in dem Fall weiter zu verfahren sei. "In der Regel erteilt es dem zuständigen Erzbischof den Auftrag, in der Sache zu ermitteln. Eine solche Entscheidung ist meines Wissens bis dato nicht getroffen worden", sagte Rothe. Für Mixa gelte die Unschuldsvermutung.

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21.03.2024

Ja wie praktisch aber auch, dass die Verjährungsfrist für Freiheitsstrafen von 1 bis 5 Jahren, das kann man bei sexueller Nötigung ansetzen, nur 10 Jahre ist. Vor dem Recht sind alle gleich, selbstverständlich könnte der Kläger theoretisch auch ein übler Lügner sein.
Eigentlich wäre es im Sinne der katholischen Kirche, solche Vorwürfe auszuräumen. Herr Mixa darf das nach seinem Ableben mit seinem obersten Dienstherren ausmachen.