Die Sonne scheint in ihr Kanzlei-Büro und Alexandra Gutmeyr zeigt sich erleichtert. Die Anwältin aus Augsburg hatte immer gehofft, dass die Verantwortlichen des Folterskandals in der JVA Gablingen eines Tages angeklagt werden. Jetzt ist es soweit. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat die Berichterstattung unserer Redaktion von Montag am darauffolgenden Tag mit einer offiziellen Pressemitteilung bestätigt: Die ehemalige Gefängnisleiterin Zoraida Maldonado de Landauer, ihre Stellvertreterin Susanne B. sowie ein weiterer Beamter werden sich wohl vor dem Landgericht wegen Körperverletzung im Amt verantworten müssen. Es gibt aber noch weitere Vorwürfe gegen das Trio.
„Ich bin erleichtert, dass so viel ermittelt und bestätigt werden konnte, dass sie nun zur Rechenschaft gezogen werden können“, sagt Alexandra Gutmeyr. Die Juristin hatte zusammen mit der ehemaligen Gefängnisärztin Katharina Baur die Missstände in dem modernen Gefängnis bei Augsburg publik gemacht. Daraus wurde der wohl größte Gefängnisskandal der bayerischen Nachkriegsgeschichte. Trotz der Anklage sieht Ärztin Baur einen Punkt weiterhin als kritisch. Und die drei Verteidiger von Susanne B., die als Drahtzieherin des Skandals gilt, gehen zum Gegenangriff über.
Das Landgericht Augsburg muss nun die Anklage noch zulassen, aber Alexandra Gutmeyr hat keinen Zweifel daran, dass es so kommen wird. „Trotzdem wird die Frage sein, was kommt am Ende dabei raus, wie viel bleibt tatsächlich an den Beschuldigten hängen.“ Eine komplette Erleichterung werde sich bei den Opfern „erst einstellen, wenn ein Urteil gefallen ist“, ist sie überzeugt. Stand jetzt will Gutmeyr für zwei betroffene Mandanten die Zulassung für die Nebenklage beantragen. Die Anwältin schließt nicht aus, dass sie noch mehr Betroffene vertreten könnte. Sie sei bereits entsprechend kontaktiert worden. „Ich möchte die Geschädigten im Prozess unterstützen. Ich habe keine Lust, dass sie von der Verteidigung in die Mangel genommen werden.“ Geschädigte, die unter dem System von Gewalt und Machtmissbrauch in der JVA Gablingen gelitten hatten, gibt es über hundert.
Staatsanwaltschaft Augsburg zur Anklage im Fall JVA Gablingen: „Gefangene schikaniert“
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht es um 131 Straftaten an 102 Gefangenen im Zeitraum von Januar 2023 bis Oktober 2024. In dem Zeitraum also, in dem Susanne B. in dem Gefängnis als stellvertretende Leiterin arbeitete. Die Staatsanwaltschaft spricht konkret von einem „System der Willkür“, das speziell Susanne B. etabliert haben soll, in dem „unter Berufung auf Sicherheitsaspekte Gefangene schikaniert und zum Teil körperlich misshandelt worden sein sollen“, so die Ermittlungsbehörde.
Im Fall der 38-jährigen Hauptangeklagten geht es alleine um 117 der Fälle. Gravierendster Vorwurf: Die Juristin soll jeweils eine bewusst rechtswidrige „Unterbringung im besonders gesicherten Haftraum“ angeordnet haben. Diese „besonders gesicherten Hafträume“ (bgH) standen im Zentrum der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei. Dutzende Häftlinge sollen dort über einen Zeitraum von gut eineinhalb Jahren rechtswidrig nackt und teils viel zu lange untergebracht worden sein. „In 20 dieser Fälle soll die ehemalige stellvertretende Anstaltsleiterin an körperlichen Misshandlungen von Gefangenen durch wechselnde Mitglieder der SiG im Zusammenhang mit der Unterbringung dieser Gefangenen in einem besonders gesicherten Haftraum beteiligt gewesen sein“, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft weiter.
Folterskandal um JVA Gablingen: Anklage birgt Überraschung
Bei der „SiG“ handelt es sich um die sogenannte Sicherungsgruppe, eine Art Spezialkommando aus Beamten des uniformierten Dienstes, das für die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten zuständig ist. In neun Fällen soll Susanne B. auch an körperlichen Misshandlungen direkt beteiligt gewesen sein und „auch diese Übergriffe gebilligt und die Mittäter gedeckt“ haben. Ein Ex-Gefangener hatte unserer Redaktion berichtet, dass er bei einem gewalttätigen Übergriff der SiG auch von B. geschlagen worden sein soll.
Der suspendierten JVA-Leiterin Zoraida Maldonado de Landauer (63) wirft die Staatsanwaltschaft vor, in 64 Fällen eine „strafrechtlich relevante Beteiligung“ an der rechtswidrigen Unterbringung in den Spezialzellen gehabt zu haben. An körperlichen Übergriffen auf die Gefangenen war sie hingegen laut Anklage nicht beteiligt. Maldonado de Landauer war eine der ersten Gefängnischefinnen Bayerns. In den letzten Jahren blieb sie immer häufiger im Homeoffice. Und wusste laut Anklage viel darüber, wie sich ihre Stellvertreterin das Leben hinter den Gefängnismauern nach deren eigenem Geschmack zurecht formte. Das angeklagte ehemalige Mitglied der Sicherungsgruppe soll in 28 Fällen Susanne B. bei der illegalen Unterbringungspraxis unterstützt haben. Der Beamte soll mit B. eine engere Beziehung gepflegt haben. Ihm werden zehn körperliche Übergriffe auf Häftlinge vorgeworfen.
Die Anklage birgt zudem eine Überraschung. Nicht öffentlich bekannt waren bislang nämlich Vorwürfe der Untreue: Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden angeklagten Frauen Equipment im Namen der JVA beschafft haben, das „entgegen haushaltsrechtlichen Vorgaben allein dem persönlichen Vorteil der ehemaligen stellvertretenden Anstaltsleiterin oder der Mitglieder der SiG gedient haben“ soll. Um welche Anschaffungen es sich handelt, teilte die Anklagebehörde nicht mit. Der öffentlichen Hand entstand mutmaßlich ein Schaden in Höhe von insgesamt etwa 44.000 Euro, heißt es weiter. Verhandelt werden soll der Prozess vor der 1. Strafkammer des Landgerichtes Augsburg unter Vorsitz des Richters Michael Schneider. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
JVA Gablingen: Ermittler werteten 2,6 Millionen Chatnachrichten aus
Der Umfang des Verfahrens ist gigantisch: Um die Vorwürfe aufzuklären, haben Staatsanwaltschaft und Kripo eine Ermittlungsgruppe namens „Fliegerhorst“ gegründet, die weiter gegen andere Verdächtige aus dem Komplex ermittelt. Bislang richten sich die Vorwürfe nach Informationen unserer Redaktion gegen mindestens 18 frühere Bedienstete des Gefängnisses. Man habe „mehr als 330 Zeugen vernommen, 17 Mobiltelefone mit 2,6 Millionen Chatnachrichten sowie 4,5 Millionen sonstige Dateien ausgewertet, 185 Gefangenenpersonal- und Gesundheitsakten gesichtet und alle 257 Unterbringungen“ in den bgHs überprüft, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Ausgelöst hatte diese Ermittlungen eine ehemalige Anstaltsärztin. Sie hatte nicht länger zusehen können, was sich im Gefängnis offenbar abgespielt hatte.
Über ein Jahr ist es her, dass sich Katharina Baur gemeinsam mit Anwältin Alexandra Gutmeyr an die Medien gewandt hatte. Die 40-jährige Allgemeinmedizinerin hatte schockierende Zustände geschildert, gar von „Folter“ gesprochen. „Ich hatte es irgendwann nicht mehr ertragen“, sagte sie damals. Häftlinge hätten manchmal wochenlang in den Kellerzellen gesteckt, ohne Waschmöglichkeiten. Baur berichtete unter anderem von Juckreiz und Hautausschlägen bei den Betroffenen, von einem Gefangenen, der durchdrehte und voller Verzweiflung mit dem Kopf gegen die Wand rannte. Dabei hatte sich Baur schon Monate zuvor an das bayerische Justizministerium und an die Staatsanwaltschaft gewandt, hatte Anzeige gegen die JVA-Leitung erstattet. Doch die Ermittlungen waren zunächst wieder eingestellt worden.
Das Problem soll gewesen sein, dass die Ärztin keine konkreten Namen von Geschädigten nennen konnte. Dass die ehemaligen Knast-Chefinnen und ein SiG-Beamter nun doch vor Gericht landen sollen, begrüßt Baur. „Ich hoffe, dass sie ihre gerechten Strafen erhalten.“ Aber ihr sei es um noch mehr gegangen. „Mein Ziel war, dass diese ungerechten Behandlungen aufhören. Das hat es in Gablingen mittlerweile wohl auch, wie ich aus Gesprächen mit Bediensteten höre.“ Insofern habe sich alles gelohnt, sagt sie. Dennoch glaube sie nicht, dass das Gablinger Gefängnis ein Einzelfall sei.
Ehemalige Anstaltsärztin fordert unabhängige Kontrollinstanz für Gefängnisse
Baur, die mit ihrer Courage bereits viel bewegt hat, fordert eine unabhängige, staatliche Kontrollinstanz für Gefängnisse. „Schließlich hat man gesehen, dass die Anti-Folter-Kommission getäuscht werden konnte und als Kontrollinstanz nicht funktionierte“, kritisiert sie. Baur meint damit die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, gemeinhin als „Anti-Folter-Kommission“ bekannt.
Am 9. August 2024 hatte eine Delegation der unabhängigen Organisation das Gefängnis unangekündigt besucht. Anders als vorgesehen, mussten die Kontrolleurinnen und Kontrolleure nach ihrem Eintreffen rund 20 Minuten im Eingangsbereich der JVA warten. In dieser Zeit wurden im Hintergrund offenbar Missstände beseitigt und vertuscht, auch in den bgH. Auf Anfrage unserer Redaktion teilt die „Anti-Folter-Kommission“ nun mit, sie begrüße, „dass die Ermittlungen jetzt durch die Erhebung der Anklage abgeschlossen werden konnten.“ Durch den Besuch im August 2024 habe man dazu beigetragen, „dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Augsburg im Herbst 2024 erneut aufgenommen wurden“.
Als positiv bewertet die „Anti-Folter-Kommission“ auch, dass das bayerische Justizministerium inzwischen ein intensiveres Kontrollverfahren eingeführt habe und fortan auch unangekündigte Besuche in bayerischen Gefängnissen vornehme. Die neuen Maßnahmen könnten dazu beitragen, „Persönlichkeitsrechte der Gefangenen sicherzustellen“. Ende 2025 hatte das Justizministerium ein Gesetzespaket angekündigt. Es soll im Laufe dieses Jahres verabschiedet werden. Ein zentraler Punkt darin ist der sogenannte Richtervorbehalt. Demnach muss ein Richter zustimmen, wenn ein Gefangener länger als 72 Stunden in einem bgH untergebracht werden soll. Zudem soll es künftig eine Art milderer Vorstufe zu den bgH geben, genannt „besondere Schutzräume“.
Justizministerium äußert sich nicht zur Anklage im Gablingen-Fall
Zur Anklageerhebung äußerte sich das bayerische Justizministerium am Dienstag nicht. Es teilte auf Anfrage unserer Redaktion nur mit, man äußere sich „grundsätzlich nicht zu strafrechtlichen Einzelfällen“. Dies sei Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Gericht. Nach Bekanntwerden des Gefängnisskandals war Justizminister Georg Eisenreich unter Druck geraten. Man hatte ihm vorgeworfen, seinen Laden nicht im Griff zu haben. Der Skandal zog im Ministerium personelle Konsequenzen nach sich. Der für Gefängnisse zuständige Abteilungsleiter wurde in eine andere Abteilung versetzt. Für manche Kritiker war dies ein zu lascher Schritt.
Besonders scharfe Kritik am Justizministerium hatten von Anfang an die Verteidiger von Susanne B. geübt. Nur einen Tag nach der Anklage legen sie kräftig nach. Die bisherige Fokussierung auf einzelne Führungspersonen der JVA Augsburg‑Gablingen sei „ein politisch durchschaubares Manöver, um das Versagen der tatsächlich Verantwortlichen auszublenden“, teilten die Anwälte Alexander Stevens, Holm Putzke und Thomas Krimmel am Dienstag mit.
B.s Verteidiger weisen die Vorwürfe gegen ihre Mandantin entschieden zurück. Sie sehen die Verantwortung für den mutmaßlichen Misshandlungsskandal im Ministerium. In der Vielzahl der jetzt angeklagten Fälle sei das bayerische Justizministerium als unmittelbare Kontrollinstanz sowohl über die Gründe als auch über die Dauer der Unterbringung in den besonders gesicherten Hafträumen informiert gewesen. „Es gab weder Nachfragen noch wurde etwas unternommen“, sagen die Verteidiger. Nun werde versucht, „strukturelles Behördenversagen durch die Personalisierung strafrechtlicher Vorwürfe einzelner nachgeordneter Funktionsträger zu kaschieren“.
Die Augsburger Anwältin Alexandra Gutmeyr rechnet nun mit einem Prozessstart im Sommer. Auch geht sie davon aus, dass es zu weiteren Anklagen gegen Beamte der Sicherungsgruppe der JVA Gablingen kommen werde. „Natürlich kann man nicht alle über einen Kamm scheren“, sagt sie. Es habe sicherlich unterschiedliche Beteiligungen an dem System von Machtmissbrauch gegeben. „Vielleicht erhält der ein oder andere auch nur einen Strafbefehl oder das Verfahren wird gegen ihn eingestellt.“ Wichtig ist der Anwältin nur eines: Gerechtigkeit.
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