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Grundsteuererklärung
31.01.2023

Bayern verlängert die Frist bei der Grundsteuer erneut

Wer in Bayern seine Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat, kann dies in den kommenden drei Monaten noch tun, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild)

Haus- und Grundbesitzer haben jetzt bis Ende April Zeit, ihre Erklärung abzugeben. Damit sollen, so Finanzminister Füracker, die Steuerberater entlastet werden.

Wer in Bayern seine Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat, kann dies in den kommenden drei Monaten noch tun, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Das kündigte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts an.

Bundesweit war die Abgabefrist schon einmal von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verschoben worden. Nun verlängert Bayern die Frist im Alleingang ein weiteres Mal. Haus- und Grundbesitzer haben im Freistaat jetzt bis Ende April Zeit, ihre Grundsteuererklärung dem Finanzamt zu übermitteln. Der Grund laut Füracker: Die Steuerberater, die vielerorts mit der Arbeit nicht hinterher kommen, sollen entlastet werden. „Wir wollen niemanden ärgern“, sagte der Finanzminister. Ihm komme es nur darauf an, dieses vollkommen neue Steuerverfahren ordnungsgemäß durchzuführen.

Die Abgabe der Grundsteuer-Erklärungen läuft schleppend

Im Freistaat läuft es mit der Abgabe der Grundsteuererklärungen offenbar ähnlich schleppend wie im übrigen Deutschland. Bis einschließlich Montag wurden bayernweit etwas mehr als 4,3 Millionen Erklärungen abgegeben. Die Rücklaufquote liegt damit laut Finanzministerium bisher bei knapp 70 Prozent.

Kritik an dem Verfahren wies Füracker zurück. Es sei falsch, wenn immer wieder behauptet werde, „dass der Staat hier Daten sammelt, die er schon hat.“ Aus den bisher eingegangen Erklärungen sei ersichtlich, „dass die Abweichungen der Angaben oft erheblich sind im Vergleich zu dem, was bisher vorlag.“ 

Finanzminister Albert Füracker kündigte am Dienstag die Fristverlängerung an.
Foto: Lennart Preiss

Das liege daran, dass die vorhandenen Daten aus dem Jahr 1964 stammen. Dies sei auch der Grund für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewesen. Es gehe nicht nur darum, ob die Gebäude sich äußerlich verändert hätten, sondern auch um Änderungen in der Nutzung. Auch die Zuschnitte der Grundstücke in wirtschaftlichen Einheiten sei nicht bekannt. Alleine aus den Flurnummern gehe das nicht hervor. Das wüssten nur die Eigentümer.

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Von 2025 an wird die Grundsteuer für weit mehr als sechs Millionen wirtschaftliche Einheiten in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. 

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Die Diskussion ist geschlossen.

31.01.2023

Die richtige Entscheidung. Die Finanzämter sind sowieso schon überlastet und könnten sowieso nicht alle Erklärungen zeitnah erledigen.

01.02.2023

Die Faulen werden unterstützt - schon richtig :)

02.02.2023

Na hacken Sie doch nicht so auf den Beamten herum.

Btw, wieviele Grundswteuererklärungen hat die öffentliche Hand denn bisher selbst eingereicht?

31.01.2023

Sehr kluge Entscheidung - das Finanzamt hat erst mal die nächste Zeit mit den zum Schluss abgegebenen Erklärungen zu tun.

31.01.2023

Was wäre passiert wenn KEINER die Erklärung abgegeben hätte?

31.01.2023

Das fragen Sie im Ernst in diesem Land? Wo sich viele selbst während Corona frei fühlten. Ich glaube 20 bis 30 Prozent meiner Mitbürger würden dem Staat auf Anordnung sofort ihre Immobilien überschreiben.

31.01.2023

Das wäre die richtige Aktion gewesen, leider gibt es keinen Einigkeit, nur die Forderung auf Freizeit.