
Bayern verlängert die Frist bei der Grundsteuer erneut


Haus- und Grundbesitzer haben jetzt bis Ende April Zeit, ihre Erklärung abzugeben. Damit sollen, so Finanzminister Füracker, die Steuerberater entlastet werden.
Wer in Bayern seine Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat, kann dies in den kommenden drei Monaten noch tun, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Das kündigte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts an.
Bundesweit war die Abgabefrist schon einmal von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verschoben worden. Nun verlängert Bayern die Frist im Alleingang ein weiteres Mal. Haus- und Grundbesitzer haben im Freistaat jetzt bis Ende April Zeit, ihre Grundsteuererklärung dem Finanzamt zu übermitteln. Der Grund laut Füracker: Die Steuerberater, die vielerorts mit der Arbeit nicht hinterher kommen, sollen entlastet werden. „Wir wollen niemanden ärgern“, sagte der Finanzminister. Ihm komme es nur darauf an, dieses vollkommen neue Steuerverfahren ordnungsgemäß durchzuführen.
Die Abgabe der Grundsteuer-Erklärungen läuft schleppend
Im Freistaat läuft es mit der Abgabe der Grundsteuererklärungen offenbar ähnlich schleppend wie im übrigen Deutschland. Bis einschließlich Montag wurden bayernweit etwas mehr als 4,3 Millionen Erklärungen abgegeben. Die Rücklaufquote liegt damit laut Finanzministerium bisher bei knapp 70 Prozent.
Kritik an dem Verfahren wies Füracker zurück. Es sei falsch, wenn immer wieder behauptet werde, „dass der Staat hier Daten sammelt, die er schon hat.“ Aus den bisher eingegangen Erklärungen sei ersichtlich, „dass die Abweichungen der Angaben oft erheblich sind im Vergleich zu dem, was bisher vorlag.“

Das liege daran, dass die vorhandenen Daten aus dem Jahr 1964 stammen. Dies sei auch der Grund für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewesen. Es gehe nicht nur darum, ob die Gebäude sich äußerlich verändert hätten, sondern auch um Änderungen in der Nutzung. Auch die Zuschnitte der Grundstücke in wirtschaftlichen Einheiten sei nicht bekannt. Alleine aus den Flurnummern gehe das nicht hervor. Das wüssten nur die Eigentümer.
Von 2025 an wird die Grundsteuer für weit mehr als sechs Millionen wirtschaftliche Einheiten in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist.
Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.
Um kommentieren zu können, gehen Sie bitte auf "Mein Konto" und ergänzen Sie in Ihren persönlichen Daten Vor- und Nachname.
Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.
Die richtige Entscheidung. Die Finanzämter sind sowieso schon überlastet und könnten sowieso nicht alle Erklärungen zeitnah erledigen.
Die Faulen werden unterstützt - schon richtig :)
Na hacken Sie doch nicht so auf den Beamten herum.
Btw, wieviele Grundswteuererklärungen hat die öffentliche Hand denn bisher selbst eingereicht?
Sehr kluge Entscheidung - das Finanzamt hat erst mal die nächste Zeit mit den zum Schluss abgegebenen Erklärungen zu tun.
Was wäre passiert wenn KEINER die Erklärung abgegeben hätte?
Das fragen Sie im Ernst in diesem Land? Wo sich viele selbst während Corona frei fühlten. Ich glaube 20 bis 30 Prozent meiner Mitbürger würden dem Staat auf Anordnung sofort ihre Immobilien überschreiben.
Das wäre die richtige Aktion gewesen, leider gibt es keinen Einigkeit, nur die Forderung auf Freizeit.