Grundsätzlich ist die Studienunterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) von 1971 (samt seinem Vorläufer, dem 1957 eingeführten Honnefer Modell) eine gute Sache. Beide Förderungen waren ins Leben gerufen worden, um Studienwilligen aus ärmeren Schichten – auch hier in Bayern – den Gang auf eine Hochschule zu ermöglichen. Ein Uniabschluss wurde so immer weniger zu einem Privileg von Kindern aus besseren Häusern. Mit der Einführung des Bafög 1971 wurde die Unterstützung sogar rechtlich einklagbar. Die Bundesrepublik ging damit einen guten Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit, die in vielen anderen Ländern eher über ein Stipendienwesen angestrebt wurde, das aber viele Studienwillige – je nach Bewerbungskriterien – eben auch nicht fördert.
Bafög-Regelung ist in die Jahre gekommen
Wie viele Regelungen ist das Bafög in die Jahre gekommen. Anträge dauern bis zu einer Zuteilung teils sehr lange. In dieser Zeit sitzen jene finanziell auf dem Trockenen, die ohnehin familiär bedingt weniger Geld haben. Und müssen sich anderweitig Geld besorgen oder leihen. Probleme, die betuchte Töchter und Söhne wie üblich nicht haben. Das entspricht aber nicht dem Geist dieses Gesetzes, das genau diese Ungleichheit nicht wollte. Es sollte in einer modernen Gesellschaft möglich sein, bürokratische Hürden zu identifizieren und rasch abzubauen. Hier muss endlich nachgebessert werden.