
Wir müssen Hinweise auf Amoktaten noch viel ernster nehmen

Auch im Fall des mutmaßlichen Hamburger Attentäters Philipp F. gab es Hinweise - wie bereits bei anderen ähnlichen Fällen. Daraus hätten Behörden längst ihre Schlüsse ziehen müssen.
Es gab Hinweise, wie bei weiteren Fällen. Etwa dem von Hanau, wo ein Attentäter im Februar 2020 neun Menschen, seine Mutter und sich erschoss. Er hatte zuvor ein Pamphlet verbreitet, eine wirre Mischung aus Rassismus und Verschwörungserzählungen. Es gibt – bei aller Unterschiedlichkeit und mit Blick auf die andauernden Ermittlungen – andere Ähnlichkeiten zum „Fall Philipp F.“, dem mutmaßlichen Amokläufer von Hamburg. Beide hatten eine Waffenbesitzkarte, auch F. soll psychisch auffällig gewesen sein.
Die große Gemeinsamkeit derartiger Fälle besteht darin: Zu beobachten war eine Radikalisierung, die sich öffentlich vollzog. F., einst Mitglied der Zeugen Jehovas, publizierte das Werk „The Truth About God, Jesus Christ and Satan“ – die Wahrheit über Gott, Jesus Christus und Satan. In dem Werk, das im Ausland noch angeboten wird, werde Hitler als Werkzeug von Jesus bezeichnet, wie das Portal t-online schrieb. Die Judenverfolgung sei eine „Handlung des Himmels“ gewesen.
Ein Mix aus Verschwörungserzählungen und religiös begründetem Extremismus ist hochgefährlich
Es gibt Muster und Warnzeichen, und gerade der Mix aus Verschwörungserzählungen und religiös begründetem Extremismus ist hochgefährlich. Beamte der Waffenbehörde haben nach Polizeiangaben F. im Februar besucht – nach Veröffentlichung seines Werks, nach Eingang eines Hinweises, er habe eine „Wut auf religiöse Anhänger, besonders gegenüber den Zeugen Jehovas“. Bis auf eine "Kleinigkeit" hatten sie keinen Anlass zur Beanstandung, hieß es. Wie kann das sein? Behörden müssen Warnzeichen künftig sehr viel ernster nehmen.
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Blödsinn!
Vorverurteilung würde sicherlich einigen in diesem Land gefallen. Wenn man schon im Nachhinein berichten möchte, dann sollte man vor der eigenen Türe anfangen.
Immer wieder sehr interessant, was man im Nachhinein so alles noch weiß bzw. hätte im Vorfeld beachten müssen. Nur wirklichkeitsnah sind solche Ansichten nicht. Man kann nicht alles, jedes und jede noch so kleine Winzigkeit im Nachhinein als gravierenden und entscheidungsrelevanten Punkt anführen. Im Rahmen einer anlassbezogenen Kontrolle im Rahmen des Waffenrechts kann und darf keine detaillierte Hausdurchsuchung stattfinden. Manche Wünsche so mancher Personen gehen weit über Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit hinaus.