Muss die Stadt Wemding ihre Pläne von einem möglichen Begegnungszentrim im ehemaligen Klosterwirt-Anwesen begraben? Diese Frage steht im Raum, weil die Investoren, die den Komplex erworben haben und diesen in eine Unterkunft für Arbeiter umwandeln wollen, einen Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts Augsburg ablehnen. Dieses hatte sich im Frühsommer mit dem Immobiliengeschäft befasst. Grund: Die Kommune möchte von ihrem besonderen Vorkaufsrecht Gebrauch machen.
Wemding