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Wemding: Jetzt 200 Impf-Patienten von Dr. Holst ohne Antikörper

Wemding

Jetzt 200 Impf-Patienten von Dr. Holst ohne Antikörper

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    Der Verdacht, dass der Wemdinger Hausarzt Dr. Gerhard Holst viele Corona-Impfungen nur vorgetäuscht hat, bestätigt sich offenbar immer mehr. Inzwischen haben die meisten Patientinnen und Patienten des Mediziners, die sich in Nördlingen auf Antikörper testen ließen, vom Gesundheitsamt Donau-Ries die Ergebnisse mitgeteilt bekommen. Von den knapp 300 getesteten Personen konnten bei etwa zwei Dritteln keine Covid-19-Antikörper nachgewiesen werden. Dies berichtet das Landratsamt.

    Bereits bei einem ersten Sonderimpftermin in Wemding ließen sich rund 100 Personen eine Spritze geben

    Diese etwa 200 Personen hat die das Gesundheitsamt vorrangig informiert, damit die Betroffenen selbst noch Schutzmaßnahmen ergreifen und zeitnah den entsprechenden Immunschutz wieder aufbauen können. Dies ist im Rahmen der in Wemding angebotenen Sonderimpftermine möglich. Bei einem ersten Termin am vorigen Wochenende ließen sich dort – wie gemeldet – bereits ungefähr 100 Patientinnen und Patienten spritzen.

    Der Behörde zufolge ist dabei zu beachten: Die Auswertung des Gesundheitsamts konnte nur rein medizinisch und ohne Einbezug der individuellen gesundheitlichen Risikokonstellationen erfolgen. In einer Pressemitteilung heißt es dazu: „Die individuelle Aufklärung und Impfberatung obliegt deshalb auch in diesen Fällen weiterhin dem jeweils impfenden Arzt. Personen mit schwereren Vorerkrankungen, die sich in fachärztlicher Behandlung befinden, wird darüber hinaus empfohlen, das Testergebnis und das weitere Vorgehen gegebenenfalls zunächst auch nochmals mit ihrem behandelnden Arzt zu besprechen.“

    Auch Personen mit Antikörpern sollen sich erneut impfen lassen

    Auch den Personen, bei denen Covid-19-Antikörper nachgewiesen werden konnten, sei nun empfohlen worden, sich erneut einmalig impfen zu lassen. Dies habe den Hintergrund, dass allein auf Grundlage einer Antikörperbestimmung noch nicht sicher auf die Anzahl der erfolgten Impfungen zurück geschlossen werden könne. Zudem könnten auch Antikörper einer – gegebenenfalls unerkannt gebliebenen – Infektion das Ergebnis der Testung beeinflussen. „Aus medizinischer Sicht bestehen gegen eine solche vorsorgliche einmalige Nachimpfung keine Bedenken“, erklärt das Amt.

    Außerdem sei der Nachweis einer vollständigen Impfserie auch für den rechtlichen Status als „Geimpfter“, insbesondere zum Beispiel im Rahmen der 3G-Regelungen, erforderlich, der allein durch die Antikörperbestimmung nicht geführt werden könne. Gemäß der Definition des Robert-Koch-Instituts gilt jedoch auch als „vollständig geimpft“, wer gesichert positiv auf SARS-CoV-2-Antikörper getestet und danach einmal geimpft wurde, sodass das vom Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben vorgeschlagene Vorgehen auch in rechtlicher Hinsicht die sicherste Lösung darstelle.

    Patienten, die nicht zu den Tests erschienen sind, werden nun kontaktiert

    Mit den geschilderten Testungen ist der Fall Holst für die Behörde noch lange nicht abgeschlossen. In einem nächsten Schritt kontaktiert das Gesundheitsamt jetzt alle im Donau-Ries-Kreis lebenden Personen, die nicht zu den Testtagen erschienen sind. Diese Leute werden nochmals „individuell über die Impfunregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Praxis Holst sowie die damit verbundene einstweilige Ungültigkeit des aktuellen Impfnachweises und das Erfordernis einer Überprüfung des Impfstatus mittels Antikörpertestung informiert“.

    Die Maßnahmen reichen aber auch über die Region hinaus: Bei Betroffenen mit Wohnsitz außerhalb des Landkreises Donau-Ries werden die örtlich zuständigen Gesundheitsämter entsprechend informiert und die Fälle zur weiteren Bearbeitung dorthin abgegeben.

    Parallel laufen strafrechtliche Ermittlungen

    Über die Zahl der Holst-Patientinnen und und Patienten, bei denen noch unklar ist, ob sie trotz (angeblicher) Corona-Impfung Antikörper haben, will sich das Landratsamt aktuell nicht äußern. Bekanntlich laufen in dem Fall parallel zu den Aktivitäten der Gesundheitsbehörde auch intensive strafrechtliche Ermittlungen. Deshalb halten sich die Behörden derzeit mit weiteren Informationen zurück.

    Vonseiten der Staatsanwaltschaft und der Kripo hieß es kürzlich, es sei möglich, dass der Hausarzt in Hunderten von Fällen mit oder ohne Wissen der Patientinnen und Patienten die Spritze gar nicht gesetzt oder nur einen unwirksamen Stoff injiziert zu haben. Der Mediziner könnte sich in verschiedener Weise strafbar gemacht haben, beispielsweise wegen Betrugs- und Körperverletzungsdelikten. (wwi/pm)

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