
Bündnis droht mit Klage gegen die Augsburger Osttangente


Ein Verkehrsexperte rät, andere Ideen einzubringen. Werden diese nicht ernsthaft geprüft, können die Straßenbaugegner vor dem europäischen Gerichtshof klagen.
Der Bundesverkehrswegeplan mit der Augsburger Osttangente als neue Verbindung von der Autobahn A8 zur B17 ist seit Dezember 2016 beschlossene Sache. Doch der Widerstand gegen das Verkehrsprojekt geht weiter. Große Hoffnung setzt das Aktionsbündnis keine Osttangente (A-KO) auf das Raumordnungsverfahren. Eine Gesetzesänderung vom Mai dieses Jahres sehen die Straßenbaugegner als Ansatzpunkt, um die autobahnähnliche Trasse doch noch zu verhindern.
Verkehrsexperte: Alternativvorschläge sind am wirkungsvollsten
Diese Chance zu nutzen, riet Referent Werner Reh, Verkehrsexperte des Bundes Naturschutz, bei einer Infoveranstaltung im Papst-Johannes-Haus in Mering. Er erklärte, dass im Gesetz neu eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Raumordnungsverfahren zwingend vorgeschrieben ist. Am wirkungsvollsten ist es seiner Einschätzung nach, Alternativvorschläge einzubringen. Denn entscheidend sei in der neuen Gesetzesfassung die Formulierung, dass auch „ernsthaft in betracht kommende Standort- und Trassenalternativen“ geprüft werden müssen. Reh deutet diese Passage so, dass eben auch Alternativvorschläge von Bürgern genau untersucht werden müssen. „Und wenn sie das nicht machen, ist das ein Ansatzpunkt zu klagen.“
Eine Zuhörerin wollte wissen, ob eine Alternative auch sein könnte, gar nicht zu bauen. Reh sagte, diese Null-Lösung müsse das Straßenbauamt ohnehin prüfen. Er riet den Gegnern der Osttangente jedoch zu einer anderen Strategie. Angesichts der Verkehrsbelastung der Anwohner in Friedberg und in Kissing, könnte es sinnvoll sein, kleine Ortsumgehungen vorzuschlagen, die nicht so viel Verkehr anziehen wie die große Osttangente als Transitstrecke. „Wenn das nicht geprüft wird, hat man einen ganz guten Klagegrund. Das landet am Ende beim europäischen Gerichtshof. Und davor haben die Verantwortlichen Angst“, so der Verkehrsexperte.
Öffentlichkeitsbeteiligung ist Pflicht
Laut Christoph Eichstaedt vom staatlichen Bauamt in Augsburg wird das Raumordnungsverfahren frühestens 2019 beginnen. Die Gesetzesneuerung spielt für ihn kaum eine Rolle. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung sei ohnehin vorgesehen gewesen und eine Prüfung verschiedener Trassenvarianten sowieso Pflicht. „Die Trasse, die überall diskutiert wird, ist erst mal eine Idee“, sagt Eichstaedt. Und auch, wenn direkt aus der Bevölkerung Vorschläge möglich sind: „grundlegend unterschiedliche Varianten, gibt es nicht viele mögliche“, sagt er.
Gerade wenn man Einzelumfahrungen von Friederg, Kissing und Mering-St.Afra fordere und dazu eine Stärkung von Chippenham-Ring und AIC 25 nehme – „dann ist das kein so großer Unterschied mehr zu dem, was wir jetzt in unserem Vorschlag haben“, sagt Eichstaedt.
Gegner der Osttangente: Grüne beklagen Betonflut
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