Landwirt dreht Anwohnern Fernwärme ab: Ein Fall fürs Kartellrecht?
Plus Im Heizungsstreit von Holzburg stand eigentlich eine Gerichtsverhandlung in Augsburg an. Doch das Landgericht gibt das Verfahren kurzfristig nach München ab. Das steckt dahinter.
Neue Wendung im Holzburger Fernwärme-Streit: Aufgrund einer Beschwerde hat sich das Augsburger Landgericht in der Angelegenheit für unzuständig erklärt und ans Landgericht I nach München abgegeben. Ein bereits angesetzter Verhandlungstermin am 7. März in Augsburg wurde aufgehoben. Das Münchner Gericht ist zuständig für Kartellrechtsfragen, um die es auch hier gehen könnte. Seit Längerem streiten mehrere Bürgerinnen und Bürger aus Holzburg mit einem örtlichen Landwirt um die Verträge für die Wärmelieferung. Zuletzt hatte der Betreiber einer Biogasanlage die Fernwärme Anfang Dezember 2023 komplett abgestellt - in einer der kältesten Nächte des Jahres.
Der Vorgang, den Gerichtsstandort aus Zuständigkeitsgründen zu wechseln, sei kein ungewöhnlicher, bestätigt eine Sprecherin des Augsburger Landgerichts. Wie in solchen Fällen üblich, werde jetzt in München geprüft, ob es sich tatsächlich um einen Fall für die Kartellrechtsspezialisten handle. Ansonsten könne die Sache auch wieder nach Augsburg zurückverwiesen werden.
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