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Höhere Bußgelder
16.04.2021

Verkehrssünden werden teuer: Das ist der neue Bußgeldkatalog

Ein Polizist während einer Geschwindigkeitskontrolle an einer Bundesstraße.
Foto: Uwe Anspach, dpa (Symbolbild)

Autofahrer sollten sich künftig genau überlegen, ob sie fürs Brötchenholen auf dem Radweg parken oder gar beim Stau die Rettungsgasse blockieren – all das wird künftig ziemlich teuer.

Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich nach monatelangem Tauziehen auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Der sieht in vielen Punkten massive Anhebungen der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor. Die Einigung wurde am Freitag bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) unter dem Vorsitz Bremens verkündet.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte zu den neuen Regelungen: "Es geht an den Geldbeutel, aber nicht an den Führerschein. Die Verhältnismäßigkeit ist gewahrt." Wann die Regelungen in Kraft treten, ist auch aufgrund technischer Fragen noch nicht ganz klar. Am 17. September soll sich der Bundesrat mit dem Thema befassen.

Neuer Bußgeldkatalog: Behinderung von Rettungskräften wird richtig teuer

Die umstrittene Verschärfung für die Fahrverbote ist zwar vom Tisch. Dafür wurden aber die Bußgelder teils verdoppelt und zudem neue Tatbestände eingeführt. Hier finden Sie die neuen Regelungen in der Übersicht:

  • Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie bisher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.
     
  • Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.

  • Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.

  • Ganz neu ist eine Regelung für die Parkplätze von Elektrofahrzeugen: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.

  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

  • Lkw-Fahrer die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.

  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

  • Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

  • Wer rast, muss mehr zahlen. Dabei gilt das Motto: Je schneller, desto teurer. Die Regelung für Pkw und innerorts:

    10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro

    11 km/h - 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro

    16 km/h - 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro

    21 km/h - 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro

    26 km/h - 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro

    31 km/h - 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro

    41 km/h - 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro

    ...

    über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro.

Überraschende Einigung: Streit zur Bußgeldkatalog-Verordnung zog sich seit Februar 2020 hin

Knapp zwei Dutzend Punkte stehen auf der langen Liste des Reformentwurfs zur Bußgeldkatalog-Verordnung, der in Teilnehmerkreisen auch "Schaefer-Kompromiss" genannt wurde: Bundesverkehrsminister Scheuer und die Vorsitzende der VMK, Bremens Verkehrs- und Mobilitätssenatorin Maike Schaefer (Grüne), hatten den Kompromiss ausgehandelt, den die Länder dann einstimmig abgesegneten. Die Einigung sei überraschend gekommen, aber am Donnerstagabend habe es gute Kamingespräche gegeben, hieß es aus Teilnehmerkreisen.

Der Streit zog sich seit Februar vergangenen Jahres hin. Damals war die Änderung der StVO beschlossen, dann aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter - was auch neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrern blockierte. In dem Tauziehen hatten sich Union und die Grünen gegenseitig Blockadehaltung vorgeworfen. Vor allem die verschärften Regeln für zu schnelles Fahren und das raschere Verhängen eines einmonatigen Fahrverbots hielt die Union für überzogen. (dpa)

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