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Alltagsfrage: Ist Sperrmüll mitnehmen verboten und zählt als Diebstahl?

Alltagsfrage

Ist Sperrmüll mitnehmen verboten und zählt als Diebstahl?

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    Sperrmüll an einer Straße: Darf ich abgestellte Möbel und Gegenstände mitnehmen oder ist das Diebstahl?
    Sperrmüll an einer Straße: Darf ich abgestellte Möbel und Gegenstände mitnehmen oder ist das Diebstahl? Foto: Andreas Brücken (Symbolbild)

    Immer wieder lässt sich an der Straße Sperrmüll sehen. Meist verdient das Sammelsurium aus zerfallenen Regalen und zerborstenen Lampenschirmen auch keinen anderen Namen als Sperrmüll. Aber hin und wieder steht zwischen dem Abfall ein hübscher Stuhl, der nur neu lackiert werden muss. Die Frage ist: Darf man ihn einfach mitnehmen oder ist das Diebstahl?

    Sperrmüll mitnehmen: Ist das Diebstahl?

    Eine Antwort darauf lässt sich nicht so pauschal geben. Denn jede Kommune hat ihre eigenen Regeln, wenn es um das Thema Müll geht. Darauf weist Rechtsanwältin Michaela Rassat vom D.A.S Leistungsservice hin. Bei den meisten Kommunen ist es in der Abfallsatzung aber so geregelt, dass es verboten ist, Sperrmüll mitzunehmen.

    Georg Holder, Betriebsleiter der Augsburger Abfallwirtschaft und Stadtreinigung, weist darauf hin, dass der Sperrmüll dort steht, damit ihn die Müllabfuhr einsammelt. Wer ihn rausstellt, hat ihn gewissermaßen der Müllabfuhr vermacht.

    Das Hauptproblem ist aber nicht, dass dem Abfallunternehmen Einnahmen entgehen, weil sie Wertstoff im Sperrmüll nicht mehr mitnehmen können, sagt Holder. Probleme bereitet etwas ganz anderes. Wer Sperrmüll vor die Tür stellt, ist verpflichtet, ihn zu sortieren: Holz, Elektro, Metall, Kunststoffe und sonstiger Sperrmüll. Die Müllabfuhr sammelt das in verschiedenen Wagen auf. Kommt jemand und durchsucht den Haufen, ist der hinterher nicht mehr getrennt.

    Mitnehmen von Sperrmüll gilt in der Regel als Ordnungswidrigkeit

    Das Sortieren müssen dann die Mitarbeiter der Müllabfuhr erledigen. Deshalb gilt das Mitnehmen von Sperrmüll in vielen Kommunen als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

    Es kann aber auch vorkommen, dass Anzeige wegen Diebstahls erstattet wird und die Polizei ermittelt, sagt Rechtsanwältin Rassat – etwa dann, wenn jemand alte Familienfotos mitnimmt, die eindeutig zur Vernichtung bestimmt waren. Sanktionen sollen aber vor allem gewerbsmäßige Sammler abschrecken.

    Deshalb hat Holder einen praktischen Tipp: Wer etwas auf dem Sperrmüll entdeckt, das er mitnehmen möchte, sollte einfach nachfragen, ob das in Ordnung ist. So begeht er weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat.

    Hinweis der Redaktion: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Beitrag aus unserem Online-Archiv.

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