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Kinderbetreuung: Was Sie tun können, wenn Ihr Kind keinen Kitaplatz bekommt

Kinderbetreuung

Was Sie tun können, wenn Ihr Kind keinen Kitaplatz bekommt

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    In Augsburg fehlen rund 500 Kitaplätze - Tendenz steigend.
    In Augsburg fehlen rund 500 Kitaplätze - Tendenz steigend. Foto: Fabian Sommer, dpa

    Ob in der Stadt oder auf dem Land - es fehlt überall an Plätzen in Kindertagesstätten. Eltern müssen oftmals auf andere Alternativen ausweichen: selbst bei ihren Kindern zu Hause bleiben oder auf private Kitas oder Tagesmütter umsteigen. Und das, obwohl Eltern seit August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben.

    Ende des vergangenen Jahres fehlten nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft deutschlandweit rund 270.000 Kitaplätze für unter Dreijährige. In Augsburg sind es derzeit insgesamt 500 fehlende Plätze - Tendenz steigend. Ein Fall landete in Augsburg bereits vor Gericht. Doch welche Rechte haben Eltern, deren Kinder nicht in einer Kindertagesstätte aufgenommen werden können. Die wichtigsten Antworten in der Übersicht.

    Ich bekomme zunächst keinen Platz in der Wunsch-Kita. Wie weit darf die nächste Kita entfernt sein?

    Bekommen Eltern einen anderen Kitaplatz zugewiesen, ist das durchaus in Ordnung. Allerdings darf die Kindertagesstätte nicht weiter als 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Wohnort der Familie entfernt sein. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil im Jahr 2013. Damals wollten Eltern einen näheren Kitplatz einklagen. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Klage ab. Ein ähnliches Urteil sprach auch das Verwaltungsgericht in Köln in einem ähnlichen Fall. Im städtischen Bereich gilt darüber hinaus eine Entfernung von fünf Kilometern.

    Was können Eltern machen, wenn das Kind überhaupt keinen Kitaplatz bekommt?

    Eine genaue Anleitung gibt es nicht. Allerdings steht den Eltern für ihr Kind laut Gesetz ein Kitaplatz zu. Kann die jeweilige Kommune keinen geeigneten Betreuungsplatz anbieten, können sich Eltern auch nach einer Tagesmutter umsehen, die das Kind betreut. Allerdings können die Eltern auch Klage einreichen. Dafür reicht nach Angaben des Deutschen Familienverbands sogar ein formloser Brief an den Verwaltungsgerichtshof. Es muss aber eine schriftliche Absage der Kindertagesstätte vorliegen. Darüber hinaus können Eltern die Kinderbetreuung auch privat organisieren.

    Können Familien auch auf Schadensersatz klagen, wenn sie wegen eines fehlenden Kitaplatzes beispielsweise einen Verdienstausfall haben?

    Wenn Eltern trotz nachweisbarer Bemühungen und Kontakt zum Jugendamt erfolglos bei der Suche nach einem Kitaplatz geblieben sind, können sie den Ersatz der Kosten für eine private Kinderbetreuung einfordern. Wer die Kinderbetreuung auch privat nicht organisieren kann und deshalb zu Hause bleiben muss, kann versuchen, Schadenersatzansprüche wegen Verdienstausfalls geltend machen. Der Deutsche Familienverband empfiehlt zunächst die individuellen Möglichkeiten mit den jeweiligen Jugendämtern auszuloten.

    An wen muss ich mich bei einer Klage wenden?

    In Bayern können Eltern, deren Kinder von einer Kindertagesstätte abgelehnt wurden oder die Schadensersatz fordern, beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage einreichen. Dafür reicht nach Angaben des Deutschen Familienverbands ein formloser Brief an den Verwaltungsgerichtshof. Damit die Klage zugelassen werden kann, muss aber eine schriftliche Absage der Kindertagesstätte vorliegen.

    Habe ich trotz Arbeitslosigkeit ein Recht auf einen Kitaplatz?

    Ja. Nach Angaben des Deutschen Familienverbands haben auch Arbeitslose ein Recht auf einen Kitaplatz.

    Können Eltern zwischen einer Tagesmutter und einem Kitaplatz wählen?

    Das Gesetz besagt genau, dass Eltern einen Rechtsanspruch auf die frühkindliche Förderung ihres Kindes in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege haben. Das heißt, dass der Jugendträger, oftmals das Jugendamt, einen Platz zur Verfügung stellen muss. Neben einem Platz in einer Kindertagesstätte kann das auch eine Tagesmutter sein. Da beides als gleichrangig gilt, können Eltern selbst entscheiden. (juwue/ mit dpa)

    Lesen Sie dazu auch: In Bayern fehlen bis 2023 fast 30.000 Kita-Fachkräfte

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