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BGH: Katjes darf nicht mehr ohne Erklärung mit Begriff "klimaneutral" werben

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Katjes darf nicht mehr ohne Erklärung mit Begriff "klimaneutral" werben

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    Wenn Unternehmen wie Katjes mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff werben, muss schon in der Werbung selbst erklärt werden, was dieser Begriff konkret bedeutet.
    Wenn Unternehmen wie Katjes mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff werben, muss schon in der Werbung selbst erklärt werden, was dieser Begriff konkret bedeutet. Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)

    Viele Unternehmen bewerben ihre Produkte als "klimaneutral". Eines davon ist der Lakritz- und Fruchtgummihersteller Katjes. In einem Lebensmittel-Fachblatt hatte Katjes seine Produkte als "klimaneutral" angepriesen. Der Herstellungsprozess selbst ist nicht emissionsfrei, das Unternehmen unterstützt zum Ausgleich aber über einen Umweltberater Klimaschutzprojekte.

    BGH: Katjes muss Begriff "klimaneutral" in Werbung erklären

    Die Frankfurter Wettbewerbszentrale hatte geklagt, weil sie die Werbung für irreführend hält. Dem Verbraucher seien wichtige Informationen – etwa über die Art und Weise, wie die Klimaneutralität hergestellt wird – vorenthalten worden. Am Donnerstag gab der Bundesgerichtshof (BGH) den Klägern recht und verurteilte Katjes zur Unterlassung der Werbung. Eine Erläuterung des Begriffs "klimaneutral" war demnach vor allem deshalb erforderlich, weil die Reduktion von CO2-Emissionen und die Kompensation dieser Emissionen keine gleichwertigen Maßnahmen zur Herstellung der Klimaneutralität seien.

    Der BGH hat nun strenge Anforderungen an umweltbezogene Werbung festgelegt. Wer mit mehrdeutigen Begriffen wie "klimaneutral" werben will, muss demnach künftig schon in der Werbung selbst erklären, was genau dahintersteckt.

    BGH-Urteil zu Katjes-Werbung: Foodwatch begrüßte Entscheidung

    "Die EU darf in ihren Verhandlungen keine Schlupflöcher für die Unternehmen zulassen", sagte ein Sprecher der Verbraucherorganisation Foodwatch und forderte damit von der Politik klarere Regeln für Klimawerbung. "Slogans wie klimaneutral oder klimapositiv gehören verboten, wenn sie auf Kompensationsprojekten beruhen. Der Nachweis der Emissionsreduktion muss unabhängig und nach einheitlichen Standards erfolgen."

    Auch auf EU-Ebene soll es strengere Auflagen für grüne Werbeversprechen geben

    Auch auf EU-Ebene sind strengere Auflagen für grüne Werbeversprechen in Arbeit. Beispielsweise einigten sich die Umweltministerinnen und -minister der EU-Staaten vergangene Woche auf Regeln für freiwillige Aussagen von Unternehmen hinsichtlich der Umwelt- oder Klimafreundlichkeit von Produkten. Unternehmen sollen demnach zur Untermauerung ihrer Angaben und Kennzeichnungen klare Kriterien und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse verwenden. Dabei soll auch klar erkennbar sein, worauf sich Umweltaussagen beziehen – etwa auf die Haltbarkeit oder Recyclingfähigkeit. Nun müssen die Staaten einen Kompromiss mit dem Europaparlament aushandeln. (mit dpa)

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