Die Firma Nordfrost ruft bundesweit eine Reihe seiner Eiswürfel im Beutel zurück. Wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung schreibt, „kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen Fremdkörper aus teils transparentem Hartplastik in unterschiedlichen Größen befinden“. Deshalb werde vorsorglich vom Verzehr der Produkte abgeraten.
Eiswürfel-Rückruf: Diese Produkte sind betroffen
Betroffen von dem Eiswürfel-Rückruf sind Nordfrost Ice Cubes sowohl im Zwei- als auch im Fünf-Kilogramm-Beutel. Diese Artikelnummern beziehungsweise Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) werden zurückgerufen:
- Nordfrost Ice Cubes im 2-Kilogramm-Beutel mit der Artikelnummer 48923 und dem MHD vom 21.5.2026 bis 12.8.2026
- Nordfrost Eiswürfel im 5-Kilogramm-Beutel mit der Artikelnummer 48954 und dem MHD vom 4.7.2026 bis 2.9.2026
Andere Eiswürfelprodukte des Herstellers - oder abweichende MHD - seien nicht betroffen, heißt es weiter. Verbraucherinnen und Verbraucher, die die betroffenen Eiswürfel gekauft haben, können sie auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsmärkten zurückgeben. Ihnen wird der Kaufpreis erstattet.
Eiswürfel-Rückruf deutschlandweit: Betroffen sind unter anderem Rewe und Penny
Die Produkte von Nordfrost GmbH werden unter anderem bei Rewe, Aldi Süd und Penny verkauft. Der Rückruf betrifft ganz Deutschland.
Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt in einem Facebook-Post davor, dass derartige Fremdkörper, die auch in den Eiswürfel-Produkten enthalten sein könnten, zu Zahnschäden, Schluckbeschwerden, Brechreiz, Atemnot und inneren Verletzungen führen könnten. „Ab einer bestimmten Größe, bei scharfen Kanten oder wenn sie spitz zulaufen, steigt die Gesundheitsgefährdung“, warnen die Verbraucherschützer und raten dringend vom Verzehr des Produkts ab.
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