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Energiekolumne
27.03.2024

Was sagt das Kaminkehrerprotokoll über meinen Heizkessel?

Das Kaminkehrerprotokoll sollte man verstehen, um tatsächlich über den Zustand und die Effizienz der Heizungsanlage Bescheid zu wissen.
Foto: Robert Michael, dpa

Warum es ein schlechtes Zeichen ist, wenn man in seinem Heizungsraum im Sommer und Winter die Wäsche trocknen kann. Und was Sie noch über den Kaminkehrer-Besuch wissen sollten.

„Alles bestens, die Werte sind gut.“ Worte, die man gerne von seiner Kaminkehrerin oder seinem Kaminkehrer nach der jährlichen Prüfung des Heizkessels hört. Erwecken sie doch den Eindruck, als würde die Heizungsanlage gut und energiesparend laufen. Doch was sagt das sogenannte Kaminkehrerprotokoll tatsächlich über den Zustand und die Effizienz der Anlage aus? 

Man findet dort neben den Angaben zu Fabrikat, Typ und Baujahr seines Heizkessels auch Informationen zur Heizleistung, dem Schadstoffausstoß (Ruß, Kohlendioxid und Kohlenmonoxid) und zu den Wärmeverlusten, die aus der Abgabe der Abgase über den Kamin an die Außenwelt resultieren. Wird beispielsweise im Kaminkehrerprotokoll der Wärmeverlust mit sieben Prozent angegeben, bedeutet das, dass eben sieben Prozent der erzeugten Wärme, die die Anlage erzeugt, über den Kamin verschwinden. 

Was Abgaswerte und Wärmeverluste tatsächlich bedeuten

Sind die Abgaswerte und Wärmeverluste laut Kaminkehrerprotokoll nicht zu beanstanden, heißt das nur, dass sie nicht über den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Ob die Anlage wirklich effizient arbeitet, lässt sich daraus nur bedingt ableiten. Gerade Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, deren Heizkessel mit der veralteten Niedertemperatur-Heiztechnik arbeiten, lassen sich von den angeblich „guten Werten“, die der Anlage von Kaminkehrerseite attestiert werden, leicht blenden und folgern daraus, dass kein Grund besteht, die alte Heizung auszutauschen

Dabei ist die Sache mit den Wärmeverlusten über die Abgase nur die halbe Wahrheit – wenn man es genau nimmt, nicht einmal das. Zwar heizt man mit einem veralteten Kessel tatsächlich im wahrsten Sinn des Wortes auch zum Schornstein hinaus. Aber meist gibt die Heizung noch mehr Wärme unnützerweise an den Aufstellraum, also den Heizungskeller, ab – und zwar das ganze Jahr, 8760 Stunden, wenn mit einem schlecht gedämmten Kessel nicht nur geheizt, sondern auch das Warmwasser erzeugt wird. Der Brenner selbst ist dagegen nur circa 1000 Stunden im Jahr in Betrieb und gibt dabei über die Abgase Wärme ab. 

Wie hoch ist die Temperatur im Heizungsraum?

Die Temperatur im Heizungsraum ist dabei ein guter Indikator: Je wärmer es dort ist, desto höher sind die Stillstandsverluste des Kessels. Kann man also in seinem Heizungsraum im Sommer wie im Winter die Wäsche trocknen, ist das ein schlechtes Zeichen. Dann besteht Handlungsbedarf. Das gilt insbesondere, wenn eben noch ein Niedertemperatur-Heizkessel mit veralteter und ineffizienter Technik die Wärme erzeugt – was in Deutschland noch millionenfach der Fall ist. Deutlich besser sind schon Brennwertkessel, weil sie zusätzlich die im Wasserdampf der Abgase enthaltene Wärme nutzen. Aber auch bei Brennwertkesseln können die Stillstandsverluste beträchtlich sein. Bei Wärmepumpen hingegen tritt das Problem kaum auf. Hier ist die Dämmung von Rohrleitungen und Speicher entscheidend, um Wärmeverluste weitestgehend zu vermeiden. Weil Wärmepumpen vor allem die Umgebungswärme aus Luft, Erde oder Grundwasser nutzen und weil hier nichts verbrannt wird, gibt es hier keinen Kamin und damit auch kein Kaminkehrerprotokoll.

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Übrigens, was viele nicht wissen: Zum 1. Oktober 2022 ist ein verpflichtender Heizungs-Check für alle erdgasbetriebenen Heizungsanlagen eingeführt worden. Durchgeführt werden kann die Prüfung von Heizungsbauern, Kaminkehrern oder Energieberatern. Der Check soll sicherstellen, dass die Gasheizung optimal eingestellt ist. Geprüft wird unter anderem, ob die Sommer- und Nachtabschaltung aktiviert ist und eventuell die Heizgrenztemperatur sowie die Vorlauf- und Warmwassertemperatur abgesenkt werden können und ob ein hydraulischer Abgleich gemacht wurde. Sofern die Prüfung einen Optimierungsbedarf ergibt, müssen die entsprechenden Maßnahmen laut Verordnung bis zum 15. September 2024 umgesetzt sein.

Zur Person: Martin Sambale ist Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (eza!)

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