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Energiepreispauschale 2022 für Rentner: Auszahlung der 300 Euro im Dezember oder Januar 2023

Entlastungspaket

Energiepreispauschale für Rentner: Wann kommen die 300 Euro?

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    Rentnerinnen und Rentner konnten im Dezember 2022 und spätestens im Januar 2023 von der Energiepauschale profitieren.
    Rentnerinnen und Rentner konnten im Dezember 2022 und spätestens im Januar 2023 von der Energiepauschale profitieren. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Das Entlastungspaket der Ampel-Regierung hat viel Zuspruch bekommen. Die Energiekosten steigen rapide und die Bundesregierung reagierte angemessen, so die Meinung vieler. Allerdings gab es auch Kritik an den Entlastungen – vor allem in Bezug auf die Energiepauschale. Kritische Stimmen kommen vor allem wegen der Art der Verteilung der Energiepauschale. Jetzt wurde zusätzlich eine Energiepreispauschale beschlossen: Rentner bekommen 300 EuroGesetzEinmalzahlung für Rentner beschlossen.

    Energiepauschale schließt Rentner aus – aber stimmt das wirklich?

    Die Energiepauschale beträgt 300 Euro. Sie wurde am 1. September an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen der Steuerklassen 1 bis 5 ausgezahlt. Der Arbeitgeber hat das Geld als Zuschuss ausgezahlt, Selbstständige konnten die Steuer-Vorauszahlung um den Betrag senken. Das Prinzip schloss aber rund 21 Millionen Rentner in Deutschland aus. Doch auch für sie steigen die Energiekosten. Das kritisierten Ökonomen, Sozialverbände und die Rentner selbst.

    Begründet wurde der Schritt hauptsächlich mit den üppigen Erhöhungen der Renten, welche zum 1. Juli 2022 in Kraft traten. Allerdings spielt hierbei auch die Inflation mit, welche für höhere Preise sorgt.

    Einmalzahlung für Rentner im Dezember

    Doch die Ampelkoalition hatte sich Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket auf die Energiepreispauschale für Rentner verständigt. Rentner haben demnach eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten, die laut der Deutschen Rentenversicherung am 7. Dezember 2022 angewiesen wurde. In Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung im Dezember nicht möglich war, erfolgte die Überweisung nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung am 6. Januar 2023. Auch hierfür war kein Antrag nötig. Aber in beiden Fällen gilt: Der Betrag muss ebenso versteuert werden wie die bereits beschlossene Einmalzahlung von 300 Euro für alle aktiven Erwerbspersonen, die in der Regel mit dem Septembergehalt überwiesen wurde. Auch Rentner des Bundes erhalten die neue Direktzahlung. "Es wird sichergestellt, dass keine Doppelzahlung erfolgt", heißt es im Beschluss des Koalitionsausschusses.

    Energiepreispauschale für Rentner: Kein Antrag nötig

    Etwa 20 Millionen Rentner haben von der Finanzspritze profitiert. Die Energiepreispauschale für Rentner hat erhalten, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatte. Auch Menschen, die Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz bekommen, profitierten davon. Voraussetzung war ein Wohnsitz in Deutschland.

    Rentner mussten keinen Antrag stellen, um die Pauschale zu erhalten. Die Einmalzahlung ist automatisch durch die Rentenzahlstellen erfolgt. Die Gesamtkosten der Energiepreispauschale für Rentner werden auf 6,4 Milliarden Euro beziffert, die der Bund trägt.

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