Die Bürgergeld-Reform der schwarz-roten Koalition ist auf der Zielgeraden: Nachdem der Bundestag am 5. März 2026 zugestimmt hat, muss sie nur noch der Bundesrat durchwinken. Die neue Grundsicherung soll ab dem 1. Juli 2026 unter anderem für schärfere Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger der Leistung sorgen. Der Gesetzentwurf sieht vor: Wer einen Termin im Jobcenter verpasst, muss mit einer Leistungsminderung von 30 Prozent rechnen. Verpassen Berechtigte für das Grundsicherungsgeld – so soll die Leistung künftig heißen – einen dritten Termin, droht eine komplette Streichung der Leistung.
Die strengen Sanktionen stellen den größten Streitpunkt der Reform dar. Die Grünen werfen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und seiner Koalition sogar vor, dass sie in dieser Hinsicht bewusst gelogen haben könnten.
Bürgergeld-Reform: Grünen-Politiker wirft Bundesregierung „dreiste Lüge“ vor
Bei der Bundestagsdebatte am 5. März 2026 wurde die Bürgergeld-Reform kontrovers diskutiert, bevor sie durch die Stimmen der Union und SPD verabschiedet wurde. Sozialpolitiker Timon Dzienus (Bündnis 90/Die Grünen) übte besonders scharfe Kritik. Er nannte den Gesetzentwurf „unsozialen Mist“ und einen „sozialpolitischen Skandal“. Das Gesetz würde von einem „Grundmisstrauen gegen die eigene Bevölkerung“ zeugen. „Mehr Sanktionen bringen am Ende weniger Menschen in Arbeit, das hat uns der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags gerade erst bestätigt“, schimpfte Dzienus am Rednerpult – und wedelte dabei mit einem Papier.
Tatsächlich hatten Dzienus und die Grünen den Wissenschaftlichen Dienst (WD) zuvor damit beauftragt, zu prüfen, ob schärfere Sanktionen dazu führen, dass mehr Arbeitslose auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden können. In seinem Bericht bezieht sich der WD unter anderem auf eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Jahr 2025. Dieser sei zu entnehmen, dass die Fachleute zu dem Schluss kamen, dass Sanktionen zwar wichtig sein könnten, um bestimmte Leistungsberechtigte zu erreichen, diese aber zugleich oftmals negative Effekte haben würden. Dazu zählen etwa Vertrauensverlust, Wohnungsverlust oder eine verstärkte psychische Belastung.
Auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts und sozialwissenschaftliche Begleitforschungen würden nahelegen, „dass drastische Sanktionen überwiegend negative Auswirkungen auf die Betroffenen haben“, heißt es im Papier des WD. Eine Studie der Zeitschrift Frankfurt law review der Goethe-Universität Frankfurt am Main bestätige diese Einschätzung, lege aber auch nahe, dass „Sanktionen durchaus Steuerungswirkung“ haben können.
„Verschärfte Sanktionen bringen keine nachhaltige Integrationswirkung für die Arbeitsaufnahme“, bewertete Dzienus diese Erkenntnisse in der Bundestagsdebatte. Gegenüber der Frankfurter Rundschau sprach der Grünen-Politiker sogar von einer „dreisten Lüge“, auf der die Bürgergeld-Reform fußt.
Neue Grundsicherung: Bringen schärfere Sanktionen mehr Menschen in Arbeit?
Die Lüge sieht Dzienus in dem Versprechen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und weiteren Politikerinnen und Politikern von Union und SPD, wonach sich durch die Grundsicherung im Vergleich zum Bürgergeld viel Geld sparen lasse. Merz sprach im Wahlkampf laut dem Handelsblatt sogar von einem Einsparungspotenzial in zweistelliger Milliardenhöhe. Im Gesetzentwurf zur neuen Grundsicherung ist von derartigen Sparplänen nun aber nichts mehr zu finden.
„Um überhaupt Geld einsparen zu können, müssten mehr Menschen, die aktuell im Bürgergeld sind, eine Beschäftigung aufnehmen. Die neuesten Erkenntnisse belegen aber, dass Sanktionierte das Vertrauen in die Jobcenter verlieren und häufiger psychisch erkranken, was eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung unmöglich macht“, erklärte Dzienus der Frankfurter Rundschau. Bei der Bundestagsdebatte hatte er Rednerin Dr. Hülya Düber (CSU) mit der WD-Erkenntnis konfrontiert, wonach verschärfte Sanktionen keine nachhaltige Integrationswirkung für die Arbeitsaufnahme bringen würden. Mit Blick auf die versprochenen Einsparungen fragte Dzienus: „Hatte die Union im Wahlkampf einfach keine Ahnung oder haben Sie bewusst gelogen?“
Düber reagierte gelassen und wies Dzienus auf die „unterschiedliche Forschungslage“ hin, die im Bericht des Wissenschaftlichen Diensts bezüglich der Sanktionen deutlich würde. Ein berechtigter Einwand, denn mehrere Studien, die der WD zitiert, weisen darauf hin, dass Sanktionen vor allem kurzfristig für eine bessere Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt sorgen könnten. Düber machte auf eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aufmerksam, wonach sogar ein sogenannter Ex-Ante-Effekt eintreten könnte. Demnach könnten Sanktionen sogar eine Wirkung zeigen, noch bevor sie überhaupt erlassen wurden.
Bezüglich möglicher Einsparungen verwies Düber auf die Möglichkeiten, die die Vermittlung von Menschen in Arbeit schaffen könnte. Genaue Zahlen nannte sie bei der Bundestagsdebatte nicht, allerdings hatte dies zuvor bereits der Bundeskanzler erledigt. In der ARD-Talkshow „Caren Miosga“ rechnete Merz Ende 2025 vor, dass die Vermittlung von 100.000 Menschen in Arbeit Einsparungen von rund 1,5 Milliarden Euro bei der Grundsicherung zur Folge haben könnte.
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