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Keine Vermietung mehr an Bürgergeld-Empfänger? Warum die neuen Sanktionen die Wohnungsnot befeuern könnten

Bürgergeld

Keine Vermietung mehr an Bürgergeld-Empfänger? Warum die neuen Sanktionen die Wohnungsnot befeuern könnten

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    Bürgergeld-Empfängern werden die sogenannten Kosten für die Unterkunft in angemessener Höhe übernommen.
    Bürgergeld-Empfängern werden die sogenannten Kosten für die Unterkunft in angemessener Höhe übernommen. Foto: Kira Hofmann, picture alliance/dpa (Symbolbild)

    Im Sommer 2026 soll sich beim Bürgergeld einiges tun: Als neue Grundsicherung soll sie dann Menschen, die ein Leben am Existenzminimum führen oder trotz Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden, unterstützend zur Verfügung stehen. Seit Bekanntwerden der Pläne ist die Reform begleitet von reichlich Kritik. Sie würde eine Verelendung vorantreiben und dabei nur geringe Einsparungen erzielen, bemängeln gleich mehrere Verbände und Organisationen. Immer wieder ist das Wohnen im Zentrum der Diskussionen, denn die neu geplanten Sanktionen setzen auch dort an: Wer Termine im Jobcenter mehrfach missachtet, dem werden im Zweifel auch diese Kosten nicht mehr erstattet. Auch für Vermieter könnte das Folgen haben, welche wiederum zu weiteren Nebenwirkungen führen könnten. Was wird befürchtet?

    Bürgergeldreform: Was soll sich für die Miete ändern?

    Der Blick auf den vom Bundesarbeitsministerium vorgezeichneten Zeitstrahl für die Reform des Bürgergelds zeigt: Nur noch der Abschluss der Gesetzes klafft als kleine Lücke, was die Umsetzung des „Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ angeht. Der Referentenentwurf ist durch, das Kabinett hat zudem am 17. Dezember 2025 einen Beschluss gefasst. Dort floss unter anderem ein, was im Prozess ohnehin in Bezug auf Leistungskürzungen besprochen wurde. Allen voran Empfängern, die als „nicht erreichbar“ gelten, sollen die Leistungen nach mehrfachem Versäumen von Terminen gestrichen werden. Auch die neue Regel bei der Miete könnte Empfänger hart treffen.

    Aus dem Beschluss geht hervor, dass Empfänger künftig stärker mitwirken müssen. Ziel sei es, dass sich die Betroffenen wieder beim Jobcenter melden, so heißt es im Beschluss, und entsprechend beraten und integriert werden können. Bedeutet konkret: Empfänger, die ohne triftigen Grund zwei Termine im Jobcenter sausen lassen, erhalten 30 Prozent weniger Geld. Wird auch der dritte Termin verpasst, werden die Leistungen entsprechend den Paragrafen 7b, 31 und 32 SGB II neuerdings dann gänzlich gestrichen, weil er oder sie als „nicht erreichbar“ gilt - zumindest vorerst.

    Bürgergeld-Reform: Initiative bemängelt geplante Sanktionen

    Mehr als 50 Organisationen und Zusammenschlüsse warnten derweil vor sozialer Ungleichheit, sollten die Pläne wie vorgestellt umgesetzt werden: Die Initiative „Gesundheit Unteilbar“ findet, dass weder Betroffene den Teufelskreis der Armutsgefährdung durchbrechen, noch Menschen in Beschäftigung gebracht werden, „indem man Menschen gängelt und unter Druck setzt, ihnen existenzsichernde Leistungen entzieht und weiter in die Armutsfalle drängt“.

    Übrigens: Forscher haben untersucht, wie effektiv harte Sanktionen beim Bürgergeld sind. Ihr Ergebnis ist eindeutig. Davon ausgenommen, selbst einmal Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung zu beziehen, sind auch Promis nicht, wie das Beispiel eines bekannten ehemaligen Fußballers zeigt.

    Neue Sanktionen in der Kritik: Befeuern sie die Wohnungsnot?

    Einem Bericht des Immobilienportals immowelt.de nach, machen die härteren Sanktionen auch Vermietern Sorgen. Demnach würde es Stimmen geben, die einen Domino-Effekt auf den Wohnungsmarkt befürchten. Die These: Fällt aufgrund der Sanktionen plötzlich das Bürgergeld weg, droht die Miete auszubleiben und entsprechend würden Vermieter wegen der fehlenden Sicherheit nicht mehr so oft an Bürgergeld-Empfänger vermieten. Denn bisher habe die Miete von Empfängern als relativ sicher gegolten.

    An diesem Punkt setzt wiederum ein offener Brief an, den ein Bündnis aus Sozialverbänden und Gewerkschaften im Oktober 2025 unterzeichnete, darunter der Deutsche Mieterbund, der Sozialverband Deutschland und sieben weitere Verbände und Organisationen. Auch dieses betont, dass „die bisherige Sicherheit für Vermietende“ durch die neue Regelung wegfalle. „Das erschwert die Wohnungssuche für Leistungsberechtigte“, sind sie sich sicher. Das Fazit ist entsprechend eindeutig: „Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beenden. Die aktuellen Pläne jedoch konterkarieren dieses Ziel auf dramatische Weise.“

    Im Koalitionsbeschluss ist als „wesentlicher Inhalt“ in Bezug auf die Miete vermerkt, wie es aussieht, wenn ein Empfänger auch den dritten Jobcenter-Termin versäumt. Dann werde die Leistung vorerst gestoppt, die Miete soll dann direkt an den Vermieter fließen. Sollte sich der betroffene Empfänger nicht innerhalb eines Monats persönlich im Jobcenter melden, entfällt der Leistungsanspruch komplett. Sollte die Person auftauchen, werden die (dann geminderten) Leistungen nachträglich erbracht.

    Übrigens: Die Bürgergeld-Reform soll „Mietwucher“ verhindern. Gerade Vermieter müssen sich auf eine strenge Regelung einstellen.

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