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13.01.2023

Rundfunkbeitrag: Wem jetzt Nachzahlungen drohen

Beim Rundfunkbeitrag kann Ärger drohen: Der Beitragsservice führt einen Datenabgleich durch.
Foto: Nicolas Armer, dpa

Der Beitragsservice – die frühere GEZ – führt einen Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern aus. Hohe Nachzahlungen beim Rundfunkbeitrag können die Folge sein.

Wer in nächster Zeit einen Brief in Sachen Rundfunkbeitrag bekommt, sollte unbedingt reagieren. Sonst droht Ärger. Der Beitragsservice (die frühere GEZ) kann hohe Nachzahlungen verlangen. Das müssen Sie beachten.

Worum geht bei der Post vom Beitragsservice?

Beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio läuft seit Ende vergangenen Jahres ein sogenannter Meldedatenabgleich. Dazu haben ihm die Einwohnermeldeämter bestimmte Daten aller volljährigen Personen wie den Namen, den Familienstand, die Adresse und den Tag des Einzugs in eine Wohnung mitgeteilt. Wer keinem zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Beitragskonto zugeordnet werden kann, wird angeschrieben. Start des Briefversands war dem Beitragsservice zufolge am 10. Januar.

Was wird überprüft im Meldedatenabgleich?

Es soll bundesweit ermittelt werden, für welche Wohnung bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Dazu fordert der Beitragsservice die angeschriebenen Personen auf, einen Fragebogen binnen zwei Wochen zu beantworten. Es bestehen zwei Möglichkeiten. Wenn ein Mitbewohner oder eine Mitbewohnerin den Rundfunkbeitrag zahlt, ist der Name sowie die Beitragsnummer für die Wohnung anzugeben. Andernfalls können die Angeschriebenen ihre Wohnung neu anmelden beim Beitragsservice. 

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Was kann passieren? Gibt es Nachzahlungen?

Wer auf das Schreiben und eine anschließende Erinnerung nicht reagiert, wird automatisch für die Wohnung angemeldet und muss bezahlen (sogenannte Direktanmeldung). Das kann teuer werden. So weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen darauf hin, dass der Beitragsservice das Geld auch rückwirkend bis 1. Januar 2020 einfordern kann. 

Bei einem Einzug in die Wohnung zu diesem Zeitpunkt ist der Beitrag also für komplette drei Jahre nachzuzahlen - mit allen Konsequenzen bis hin zur Zwangsvollstreckung, falls das Geld nicht überwiesen wird. Der letzte Meldedatenabgleich fand 2018/2019 statt. Das Verfahren ist gesetzlich geregelt.

Wer ist betroffen?

Es gibt verschiedene Fallkonstellationen. Beispiel Wohngemeinschaft: Der angemeldete Beitragszahler ist vor einiger Zeit ausgezogen, ohne dass sich ein Mitbewohner oder eine Mitbewohnerin neu beim Beitragsservice angemeldet hat. Durch den Datenabgleich fliegt die WG auf und muss Geld nachzahlen. Dasselbe gilt für Paare, die sich trennten: Hat der in der Wohnung verbliebene Partner den Rundfunkbeitrag vorher nicht selbst gezahlt und sich nach der Trennung auch nicht neu angemeldet, fällt das dem Beitragsservice jetzt auf. 

Wer zahlt doppelt?

Post können auch Menschen bekommen, die in letzter Zeit zu einer anderen Person gezogen sind, die für die Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt. Wer das dem Beitragsservice auf dessen Nachfrage nun nicht mitteilt, hat Pech und wird ebenfalls zur Zahlung verpflichtet. Deshalb rät die Verbraucherzentrale, auf ein Schreiben unbedingt zu reagieren. Das geht auch online (www.rundfunkbeitrag.de/meldedaten). Nach Angaben des Beitragsservice wird der Versand der Erinnerungsbriefe bis voraussichtlich Ende Juni 2023 abgeschlossen sein. 

Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Ja. Angeschriebene, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder eine Ermäßigung haben, können dies rückwirkend für bis zu drei Jahren geltend machen. Das gilt beispielsweise für Bezieher von Grundsicherung oder von Bafög sowie behinderte Menschen mit Merkzeichen „RF“ im Ausweis. Sie sollten einen entsprechenden Antrag stellen und die Nachweise beim Beitragsservice einreichen, rät die Verbraucherzentrale. 

Was geschieht mit meinen Daten?

Laut Beitragsservice werden die Daten von Menschen in Wohnungen, für die bereits eine andere Person den Rundfunkbeitrag zahlt, nach Mitteilung der entsprechenden Beitragsnummer „sofort gelöscht“. Auch die im Zuge des Datenabgleichs erhaltenen Daten von Personen, die bereits angemeldet sind, würden „bereits nach wenigen Wochen“ wieder gelöscht. Nach spätestens zwölf Monaten müssten auch alle ungeprüften Daten gelöscht werden, so der Beitragsservice. 

Der derzeit laufende Datenabgleich ist der dritte seiner Art. Rechtsgrundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch alle Bürgerinnen und Bürger sicherstellen soll. In seiner Begründung gingen die Bundesländer von einem „jährlichen Verlust von rund 200.000 Wohnungen“ ohne regelmäßige Nachprüfungen aus. Bei bestimmten Anlässen wie Sterbefällen oder Umzügen erhält der Beitragsservice auch zwischendurch Daten von den Einwohnermeldeämtern. Der Beitragsservice ging 2013 aus der früheren Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hervor.

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