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Wohnen
20.07.2023

Können Mieterinnen und Mieter verlangen, dass ihre Wohnung saniert wird?

Viele Menschen fürchten, dass es in ihren Wohnungen diesen Winter ziemlich kalt wird. Müssen Vermieter das ändern?
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

Strom und Heizen werden dieses Jahr viel teurer. Was hilft? Sparen. Doch was tun, wenn die Mietwohnung nicht saniert ist? Welche Rechte haben Vermieter?

Durch die Haustür zieht es kalt herein, die Fenster sind undicht, die Heizung alt und der Kühlschrank ist nicht das neuste Modell. Wer eine Immobilie mietet und sich in diesen Beschreibungen wiederfindet, dem graut vielleicht vor der Nebenkostenabrechnung. Denn die Preise für Wärme und Strom sind in diesem Jahr extrem hoch. Doch während Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden können, ihr Haus zu sanieren, um Energiekosten zu sparen, ist das für Mieterinnen und Mieter nicht so einfach möglich. Was also tun?

Zunächst einmal zu den Fakten: In Deutschland gab es Ende 2020 etwas mehr als 19,2 Millionen Wohnhäuser. Der Großteil – 83 Prozent – sind Ein- oder Zweifamilienhäuser. Der Rest sind Häuser mit mehreren Wohnungen. Etwa drei Viertel dieser Gebäude wurden vor 1979 gebaut, also bevor die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft trat. Bisher trägt der Gebäudesektor etwa 30 Prozent zum CO2-Ausstoßes des Landes bei. Das heißt: Die Häuser müssten eigentlich saniert werden, damit zum Beispiel der Energieverbrauch fürs Heizen und das Warmwasser sinkt und der CO2-Ausstoß des Gebäudesektors bis zum Jahr 2050 bei null liegt.

Klimaschutz: In Deutschland müssten täglich 2500 Wohnungen saniert werden

All diese Zahlen stammen von der Dena, der Deutschen Energie-Agentur. Sie erstellt jährlich einen Gebäude-Bericht. In jenem aus dem Jahr 2021 heißt es: Nur ein kleiner Prozentsatz der Bestandsgebäude ist oder wird saniert. Um bis 2050 klimaneutral zu werden, müssten täglich 2500 Gebäude saniert werden – oder 2,5 Prozent der Bestandsgebäude. Die tatsächliche Quote lag nach Angaben der Dena 2020 allerdings bei einem Prozent.

Dazu zeigt die Auswertung der Dena aus dem vergangenen Jahr: Die überwiegende Mehrheit der Wohngebäude in Deutschland wird mit fossilen Energien – also Gas oder Öl geheizt. Und: In mehr als der Hälfte der Gebäude sind die Heizungen älter als 20 Jahre. Die Heizung ist wiederum der Energieverbraucher Nummer eins in Wohnungen und Häusern, gefolgt von Warmwasser und dann dem Strom. Das alles zeigt: Auf viele Mieterinnen und Mieter werden in diesem Jahr vermutlich hohe Nebenkostenabrechnungen zukommen.

Mieterinnen und Mieter haben kein Recht auf energetische Sanierung der Wohnung

Können Mieterinnen und Mieter nun also von ihren Vermieterinnen und Vermietern verlangen, die Heizung umzurüsten, die Wohnung besser zu dämmen oder neue Fenster einzubauen, um Heizkosten zu sparen? Nein, das gehe nicht, sagt Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des bayerischen Mieterschutzbundes. Wer eine Wohnung mietet, habe kein Anrecht darauf, dass diese energetisch saniert werde.

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Es gibt zwar gesetzliche Vorschriften, doch auch die sind eher locker. So mussten alle Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, ausgetauscht werden. Zudem müssen entweder die oberste Geschossdecke eines Hauses oder sein Dach gedämmt werden, damit nicht zu viel Energie entweicht. Doch ein Anrecht auf Fenster, die weniger Wärme nach draußen lassen, oder eine gedämmte Fassade haben Mieterinnen und Mieter nicht.

Entscheiden sich Vermieterin und Vermieter doch, ein Haus energetisch zu sanieren, wird die Miete vermutlich steigen. Bei einer Modernisierung dürfen sie acht Prozent der Kosten auf die Miete aufschlagen, sagt Monika Schmid-Balzert. Hierbei ist allerdings der Unterschied zwischen Modernisierung und Instandsetzung zu beachten.

Der Vermieter ist zur Instandhaltung von Fenstern und Türen verpflichtet

Wenn die Fenster undicht sind oder es zur Haustür hineinzieht, dann dürfen Mieterinnen und Mieter schon verlangen, dass der Eigentümer diesen Mangel behebt. "Das zählt zur Instandsetzung und das muss der Vermieter immer tun", sagt Schmid-Balzert – auch ohne die Miete zu erhöhen. Aber welche Maßnahme in welchen Bereich falle, sei oft nicht leicht zu unterschieden.

Und wie sieht es aus, wenn die Küchengeräte im Mietpreis enthalten sind, die sehr viel Strom verbrauchen? Auch dann können Bewohner nicht auf neue Geräte bestehen. "Wer auf eigene Faust etwas kauft, muss außerdem nachfragen, ob die alten Geräte gelagert werden müssen", sagt Schmid-Balzert. "Aber generell würde ich empfehlen, das Problem anzusprechen und gemeinsam mit den Eigentümern eine Lösung zu finden."

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