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Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolbild)
Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolbild)

Neue Heizungen kosten viel Geld.

Heizen
08.09.2023

Heizungsverbot für Öl und Gas: Kommen auf Mieter hohe Kosten zu?

Von Tiana Zoric

Mit dem neuen Heizungsgesetz müssen auch einige Heizungen ausgetauscht oder umgerüstet werden. Immobilienbesitzer müssen dann tief in die Tasche greifen. Doch wie wirkt sich das auf die Mieterinnen und Mieter aus?

Ein Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen ab 2024 wird es nicht geben. Den umstritten Vorschlag hatten die Regierungsparteien im Rahmen eines Koalitionsausschusses gekippt beziehungsweise aufgeweicht. Neue Heizungen sollen demnach ab 1. Januar 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Können Gasheizungen also beispielsweise auf Wasserstoff umgerüstet werden, dürfen sie auch nach dem Stichtag noch eingebaut werden.

Doch was passiert eigentlich, wenn der Vermieter eine neue Heizung einbaut? Wird dann auch die Miete erhöht?

Heizungsverbot: Dürfen Vermieter die Kosten umlegen?

Eine neue Heizung und auch die energetische Sanierung kosten viel Geld. In manchen Fällen darf der Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen.

Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn die Heizungsanlage lediglich repariert wird, muss der Vermieter laut heizung.de die Kosten selbst tragen. Und auch, wenn eine alte Anlage durch eine gleichwertige ausgetauscht wird, muss der Vermieter die Kosten tragen. Denn das fällt nicht unter die Modernisierungsmaßnahmen, die in Pragraph 555b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt sind, sondern unter Erhaltungsmaßnahmen.

Wie heizung.de weiter schreibt, darf der Vermieter allerdings die Kosten umlegen, wenn eine Heizung mit höherem Standard eingebaut wird. Das fällt dann unter die Modernisierungsmaßnahmen. In diesem Fall darf der Vermieter die Miete theoretisch erhöhen. Möglich ist das aber auch nur zum Teil, denn der Eigentümer darf nicht einfach alle Sanierungskosten auf die Mieter umlegen. Laut heizung.de müssen die Eigentümer (nach aktuellem Recht) folgende Anforderungen für die Mieterhöhung nach Modernisierungsarbeiten erfüllen:

  • Die Modernisierung muss vom Vermieter mindestens drei Monate vorher angekündigt worden sein.
  • Die jährliche Mieterhöhung darf maximal acht Prozent der Sanierungskosten beinhalten (§559 BGB).
  • Außerdem gelten weiter die Grenzen für Mieterhöhungen: Die Miete darf innerhalb von sechs Jahren nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter erhöht werden. Wenn der Quadratmeterpreis mehr als sieben Euro beträgt, darf die Mieterhöhung nicht mehr als zwei Prozent betragen.

Heizungsverbot: Müssen Mieter bald mehr zahlen?

Der Vermieter darf also nicht einfach die gesamten Sanierungskosten auf die Mieter umlegen. In Paragraph 559 des BGB ist geregelt, dass die jährliche Mieterhöhung maximal acht Prozent der Sanierungskosten beinhalten darf.

Wenn eine Heizung also beispielsweise für 30.000 Euro ausgetauscht wird, darf der Vermieter 2400 Euro im Jahr auf die Mieter umlegen. Dadurch erhöht sich die Monatsmiete dauerhaft um 200 Euro. Wenn die Sanierung mehrere Wohnungen betrifft, müssen die Erhöhungen auf alle Mieter verteilt werden, schreibt heizung.de.

Heizungsverbot: Höhere Kosten bei Heizungsaustausch

In einer Modellrechnung hat die FAZ dargestellt, inwieweit Mieterinnen und Mieter mit höheren Kosten durch das neue Heizungsgesetz rechnen müssen. Dabei komme es ganz darauf an, in welchem Zustand sich das Haus befinde. Wenn generell ein größerer Sanierungsbedarf bestehe, wie beispielsweise durch den Austausch von Fenstern oder eine bessere Dämmung, dann kommen auch mehr Kosten auf die Mieter zu.

Ein weiterer Punkt, den die FAZ kritisiert, ist der hohe Energiepreis. Denn eine beliebte Alternative zur Öl- oder Gasheizung ist die Hybridlösung mit Gas und Wärmepumpe. Dadurch erhöhen sich auch die Nebenkosten - manchmal auch zusätzlich zur Miete.

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