Monate nach dem Wohngeld-Antrag herrscht noch immer Funkstille. Kein Bescheid, keine Nachfrage, keine Information. Für viele Betroffene wird das schnell zum finanziellen Problem. Doch wann ist langes Warten noch normal – und ab wann darf man von der Behörde eine Entscheidung verlangen? Ein Fachanwalt gibt Antwort.
Wohngeld-Antrag: Wie lange dauert er durchschnittlich?
Wie lange man in Deutschland derzeit darauf warten muss, dass ein Wohngeld-Antrag bearbeitet wird, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Während einige Kommunen, wie die Stadt München, zu letztjährigen Spitzenzeiten laut eigenen Angaben für die Bearbeitung zwischen drei und fünf Monaten brauchten, kann es im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einem Tagesspiegel-Bericht zufolge im Schnitt schon mal vier Monate dauern.
In Augsburg müssen Wohngeld-Antragsteller derzeit im Schnitt zwei bis drei Monate auf die Bearbeitung warten. Das teilte das Referat für Soziales, Familie, Pflege, Generationen und Inklusion Stadt der Augsburg auf Anfrage unserer Redaktion mit. Aktuell (Stand Mai 2026) seien rund 3500 Verfahren offen, darunter sowohl Neuanträge als auch Weitergewährungsanträge. Die Zahl der Neuanträge liege konstant bei etwa 1500.
Wenn das Wohngeld auf sich warten lässt: Wann sollte man nachfragen?
Wer nach einigen Wochen noch nichts von der Wohngeldstelle gehört hat, fragt sich schnell: Ist das noch normal – oder sollte ich nachhaken?
Die Stadt Augsburg bittet Antragsteller, von Sachstandsanfragen zum Wohngeld möglichst abzusehen. Die Bearbeitung sei aufwendig, viele Nachweise müssten geprüft werden. Zudem verzögerten fehlende oder nachzureichende Unterlagen häufig die Verfahren.
Der Rechtsanwalt Ronald Richter, Vorsitzender des Ausschusses Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), hält eine höfliche Nachfrage dennoch für sinnvoll. Wer vier bis sechs Wochen nach Antragstellung noch keine Rückmeldung erhalten habe, könne sich erkundigen, ob alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
„Nach vier bis sechs Wochen würde ich erst einmal fragen: Brauchen Sie noch Unterlagen von mir?“, sagt Richter. Dabei gehe es nicht darum, Druck aufzubauen. Antragsteller hätten zwar einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, sollten den Mitarbeitenden der Behörde aber auf Augenhöhe begegnen. „Man ist kein Bittsteller, aber auf der anderen Seite sitzt auch nicht der ‚Feind‘, sondern ein Mensch, der seine Arbeit erledigt“, sagt Richter.
Bleibt danach weitere vier Wochen lang eine Rückmeldung aus, könne man erneut nach dem Bearbeitungsstand fragen. Nach Einschätzung des Fachanwalts komme man mit freundlicher, aber beharrlicher Kommunikation meist weiter als mit Vorwürfen oder Frust.
Keine Reaktion auf Wohngeld-Antrag: Wann sind rechtliche Schritte möglich?
Doch irgendwann endet auch die Phase des Wartens: Sechs Monate nach Antragsstellung können Betroffene rechtlich gegen die ausbleibende Bearbeitung des Wohngeld-Antrags vorgehen. Grundlage dafür ist die sogenannte Untätigkeitsklage. Sie ist möglich, wenn eine Behörde über einen Antrag ohne ausreichenden Grund nicht innerhalb von sechs Monaten entscheidet und wird bei dem Gericht des Wohnortes des Antragstellers eingereicht, in dessen Bezirk die Wohngeldstelle ihren Sitz hat.
Das Gericht fordert dann die Behörde zu einer Stellungnahme auf. Die Behörde kann daraufhin dem Antrag stattgeben, weitere Unterlagen anfordern, den Antrag ablehnen oder weiter untätig bleiben.
Für viele Betroffene wirkt der Zeitraum von sechs Monaten überraschend lang, die Frist sei laut Richter jedoch die gesetzliche Grenze, an der sich Antragsteller orientieren sollten. Wer sich dem Ende der sechs Monate nähert und noch immer keinen Bescheid erhalten hat, könne die Behörde schriftlich darauf hinweisen, dass er notfalls gerichtliche Schritte einleiten werde.
„Man kann der Stelle dann etwa schreiben: ‚Der Gesetzgeber sieht als angemessene Frist sechs Monate vor. Ich werde nun ohne weitere Mahnung rechtliche Schritte in Anspruch nehmen‘“, schlägt Richter als Formulierung vor.
In schätzungsweise 80 Prozent der allermeisten Fälle wird der Antrag im Untätigkeitsklageverfahren bearbeitet.
Prof. Ronald Richter, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Hamburg
Eine Untätigkeitsklage bedeutet allerdings nicht, dass das Gericht selbst schnell über den Wohngeld-Antrag entscheidet. Zunächst werde immer geprüft, weshalb die Behörde noch keinen Bescheid erlassen hat. Genau das könne jedoch häufig Bewegung in festgefahrene Verfahren bringen. „In schätzungsweise 80 Prozent der allermeisten Fälle wird der Antrag im Untätigkeitsklageverfahren bearbeitet und dann kommt – ein hoffentlich positiver – Bescheid“, sagt Richter. Kosten fallen für den Antragssteller bei einer Untätigkeitsklage nicht an.
Was Betroffene dokumentieren sollten, wenn der Wohngeld-Antrag dauert
Wer Wohngeld beantragt, kann also nicht beeinflussen, wie schnell eine Behörde arbeitet. Einige typische Probleme lassen sich nach Einschätzung des Fachanwalts Richter aber vermeiden.
So empfiehlt er, von Anfang an einen eigenen Online-Vorgangsordner anzulegen. Darin sollten der Antrag, sämtliche eingereichten Unterlagen sowie der Schriftverkehr mit der Behörde abgelegt werden. Auch Nachfragen per E-Mail oder Post sollten hier immer dokumentiert werden. Besonders wichtig sei außerdem, Nachweise möglichst gut lesbar einzureichen. Unscharfe Handyfotos oder schlecht gescannte Dokumente könnten Rückfragen nach sich ziehen und Verfahren unnötig verlängern.
Wer einen Anspruch auf Wohngeld vermutet, sollte zudem nicht zu lange mit dem Antrag warten. Denn die Leistung wird grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. „Also lieber einen Antrag zu früh stellen als warten“, rät Richter.
Für Antragsteller in Augsburg bedeutet das: Eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Monaten ist derzeit nicht ungewöhnlich. Wer nach einigen Wochen noch nichts gehört hat, kann höflich nachfragen, ob weitere Unterlagen benötigt werden. Bleibt eine Entscheidung über viele Monate aus, stehen Betroffenen mit der Untätigkeitsklage schließlich auch rechtliche Möglichkeiten offen.
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