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Kinderkrankengeld 2025: Anspruch, Antrag, Tipps – was Eltern wissen müssen

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Kinderkrankengeld 2025: Anspruch, Antrag, Tipps – was Eltern wissen müssen

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    Wenn Kinder krank sind, können Eltern unter Umständen Kinderkrankengeld bekommen.
    Wenn Kinder krank sind, können Eltern unter Umständen Kinderkrankengeld bekommen. Foto: Annette Riedl, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Wenn eine langwierige Genesung nach einem Unfall oder einer OP, eine schwere Erkrankung oder andere gesundheitliche Gründe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für längere Zeit außer Gefecht setzen, muss der Arbeitgeber ihr Gehalt laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) für sechs Wochen weiterzahlen. Danach springt die Krankenversicherung ein. Ab dem 43. Krankheitstag können Betroffene Krankengeld in Höhe von 70 Prozent ihres Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze bekommen. Im Jahr 2025 bedeutet das einen Höchstsatz von 128,63 Euro pro Tag.

    Doch was ist, wenn nicht Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer krank werden, sondern ihre Kinder? Auch dann muss ein Elternteil unter Umständen zu Hause bleiben und kann nicht arbeiten. Sofern der Arbeitgeber das Gehalt während der Freistellung nicht weiterzahlt, können Eltern Kinderkrankengeld von der Krankenversicherung bekommen. Welche Voraussetzungen beim Kinderkrankengeld gelten, wer Anspruch hat, wie hoch es ist, wie lange es gezahlt wird und mehr, lesen Sie hier.

    Übrigens: Wegen derselben Krankheit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen Krankengeld erhalten. Während dieser Zeit können Betroffene aber unter Umständen Zuschüsse von ihrem Arbeitgeber bekommen, die die Lücke zwischen dem Krankengeld und dem vorherigen Gehalt schließen. Außerdem besteht auch bei Kündigung Anspruch auf Krankengeld.

    Wenn Kinder krank sind: Was ist Kinderkrankengeld?

    Das Kinderkrankengeld ist laut dem BMG genau wie das Krankengeld eine Entgeltersatzleistung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Krankenkasse bekommen können. Kinderkrankengeld können Eltern allerdings nicht erst ab der siebten Krankheitswoche ihres Kindes erhalten, sondern ab dem ersten Tag – insofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet laut dem BMG auch, dass mitunter für Tage, an denen die Arbeit bereits angetreten und anschließend wieder abgebrochen wurde, Anspruch auf Kindergeld bestehen kann.

    Anspruch und Voraussetzungen: Wer kann Kinderkrankengeld bekommen?

    Um Anspruch auf Kinderkrankengeld zu haben, müssen Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nur dann können sie die Leistung von der Krankenkasse erhalten. Laut der AOK gelten folgende Voraussetzungen:

    • Eltern müssen berufstätig sein und selbst Anspruch auf Krankengeld haben. Laut dem BMG kann das auch auf Selbstständige zutreffen, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind.
    • Das Kind muss gesetzlich versichert sein. Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert, besteht laut dem BMG nur Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn das Kind bei dem gesetzlich versicherten Elternteil versichert ist.
    • Es gibt im Haushalt keine andere Person, die das Kind pflegen kann. Steht eine Person zur Betreuung zur Verfügung, zum Beispiel an drei von fünf Tagen pro Woche, können Eltern das Kinderkrankengeld laut dem BMG flexibel aufteilen und nur für die übrigen zwei Tage beantragen.
    • Eine Ärztin oder ein Arzt muss bescheinigen, dass das Kind aufgrund einer Krankheit betreut werden muss. Das ist seit Dezember 2023 auch telefonisch für maximal fünf Tage möglich.
    • Das Kind ist jünger als zwölf Jahre.
    • Bei Kindern, die eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sind, besteht auch über das zwölfte Lebensjahr hinaus Anspruch auf Kinderkrankengeld.

    Zudem besteht der AOK zufolge nur dann Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Eltern während der Freistellung keinen Lohn von ihrem Arbeitgeber erhalten.

    Kinderkrankengeld 2025: Wie lange können Eltern es bekommen?

    Das Kinderkrankengeld wird regulär pro Jahr und Kind nur für eine bestimmte Anzahl an Tagen ausgezahlt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Kinderkrankentage laut dem Familienportal des Bundes allerdings ausgeweitet und um Eltern weiter zu entlasten, auch die Zahl der regulären Kinderkrankentage für 2024 und 2025 erhöht. Das ist im Pflegestudiumstärkungsgesetz festgelegt. Was gilt also in diesem Jahr?

    An so vielen Tagen pro Jahr können Eltern laut der Techniker Krankenkasse (TK) in diesem Jahr und regulär Kinderkrankengeld bekommen:

    Kinderkrankengeld 2025Kinderkrankengeld regulär
    Elternteil pro Kind15 Arbeitstage10 Arbeitstage
    Alleinerziehende pro Kind30 Arbeitstage20 Arbeitstage
    Elternteil mit mehreren Kindern35 Arbeitstage25 Arbeitstage
    Alleinerziehende mit mehreren Kindern70 Arbeitstage50 Arbeitstage

    Im Pflegestudiumstärkungsgesetz wurde laut der TK außerdem festgelegt, dass Eltern auch dann Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wenn ihr Kind stationär aufgenommen wird und es in diesem Fall keine Höchstanspruchsdauer gibt. In der Regel muss die Einrichtung dem Elternteil nur bescheinigen, dass die Mitaufnahme aus medizinischen Gründen nötig ist – außer das Kind ist maximal acht Jahre alt, dann wird immer davon ausgegangen.

    Höhe beim Kinderkrankengeld: So wird es berechnet

    Das Kinderkrankengeld wird ähnlich berechnet wie das Krankengeld. Laut dem BMG beträgt es in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. Haben Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in den vergangenen zwölf Monaten einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten, liegt das Kinderkrankengeld laut der TK sogar bei 100 Prozent des entgangenen Nettogehalts.

    Die Höhe des Kinderkrankengeldes ist allerdings genau wie das Krankengeld gesetzlich begrenzt und richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze. Für 2025 liegt diese laut der Bundesregierung bei 66.150 Euro im Jahr und 5512,50 Euro im Monat. Der gesetzliche Höchstbetrag liegt beim Kinderkrankengeld bei 128,63 Euro pro Tag. Die Berechnung orientiert sich mit 70 Prozent des Bruttolohns an der Krankengeld-Höhe:

    • (5512,50 Euro / 30 Tage) x 0,7 = 128,63 Euro pro Tag

    Kinderkrankengeld beantragen: So funktioniert der Antrag

    Um Kinderkrankengeld zu bekommen, müssen Eltern es laut dem BMG bei ihrer Krankenkasse beantragen. Wie die AOK erklärt, ist das Antragsformular auf der Rückseite oder im unteren Teil der sogenannten „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ zu finden, die Eltern von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt bekommen. Der Antrag muss lediglich mit den persönlichen Daten ausgefüllt und im Anschluss eingereicht werden – das ist laut der TK bei einigen Krankenkassen auch online möglich.

    Ausgezahlt wird das Kinderkrankengeld der AOK zufolge, sobald der Krankenkasse der Antrag sowie alle nötigen Daten zur Berechnung vorliegen. Dazu zählt auch die Meldung des Arbeitgebers über das ausgefallene Arbeitsentgelt. Nach Beginn der Freistellung hat der Arbeitgeber für die Übermittlung dieser Daten sechs Wochen Zeit. Wann das Kinderkrankengeld genau überwiesen wird, hängt also auch vom Arbeitgeber ab.

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