Gehaltserhöhungen sind für viele Arbeitnehmer ein Dauerbrennerthema – sei es wegen beruflicher Veränderungen, steigender Lebenshaltungskosten oder dem Wunsch nach Anerkennung der eigenen Leistung. Dabei stellen sie sich womöglich häufig die gleichen Fragen: Wie viel Gehaltsplus kann man fordern? Wann ist ein guter Zeitpunkt für eine Gehaltsverhandlung? Sollte man aktiv das Gespräch mit der Führungskraft suchen oder lieber auf das Jahresgespräch warten?
Angestellte oder Beamte im öffentlichen Dienst haben mit diesen Fragestellungen kaum zu kämpfen. Die Tarifbindung sorgt für eine transparente und sichere Bezahlung aller Beschäftigten, informiert das Portal oeffentlicher-dienst-news.de. Arbeitgeber von Bund, Ländern und Kommunen schließen in regelmäßigen Abständen neue Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab und kümmern sich so um die Gehaltsverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Genau gesagt sind es laut dem Statistischen Bundesamt 5,4 Millionen Beschäftigte. So hat die Gewerkschaft Verdi nun auch eine Gehaltserhöhung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder verhandelt. Die erste Erhöhungsstufe soll eigentlich ab April 2026 ausbezahlt werden – doch eine Umfrage unter den Bundesländern zeigt, dass das schwierig werden könnte.
Mehr Gehalt im öffentlichen Dienst: Was hat Verdi für Beschäftigte der Länder erzielt?
Laut dbb beamtenbund und tarifunion gibt es grundsätzlich zwei zentrale Tarifverträge: den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der Tarifbeschäftigte bei Bund und Kommunen sowie Bundesbeamte betrifft, und den Tarifvertrag der Länder (TV-L), der laut dbb für Tarifbeschäftigte der Länder sowie Landes- und Kommunalbeamte gilt.
Für Letztere gibt es 2026 gute Nachrichten: Verdi hat sich mit den Arbeitgebern auf eine Gehaltserhöhung von insgesamt 5,8 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten in drei Erhöhungsschritten geeinigt, erklärte die Gewerkschaft in einer Pressemitteilung. Danach startete eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis. Entschieden wurde am 12. März 2026: Die Bundestarifkommission des öffentlichen Dienstes von Verdi hat der Tarifeinigung mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zugestimmt, wie die Gewerkschaft in einem Flugblatt erklärte. Die Ergebnisse:
- Die monatlichen Entgelte steigen ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber um 100 Euro.
- Weitere Steigerungen erfolgen zum 1. März 2027 um 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 um 1,0 Prozent.
- Die Ausbildungsentgelte für Auszubildende werden um je 60 Euro zum 1. April 2026 und zum 1. März 2027 sowie um weitere 30 Euro zum 1. Januar 2028 erhöht.
Doch ob die erste Gehaltserhöhung tatsächlich ab dem 1. April 2026 bei den Beschäftigten ankommt, scheint nicht sicher zu sein. Eine Umfrage von Öffentlicher Dienst News unter den Landesfinanzministerien brachte unterschiedliche Einschätzungen hervor.
Übrigens: Auch für die Beschäftigten, die nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet werden, gibt es mehr Geld ab Mai 2026. Gemäß den Tarifverhandlungen vom 6. April 2025 zwischen Bund, Kommunen und den Gewerkschaften können sich Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst ab Mai 2026 über eine Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent freuen, informiert die Bundesregierung, nachdem es bereits zum 1. April 2025 eine Erhöhung um drei Prozent gegeben hatte.
Gehaltserhöhung: In welchen Bundesländern können Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit zeitnaher Umsetzung rechnen?
Um Klarheit über den Zeitplan der Umsetzung zu bekommen, fragte das Portal bei den Finanzministerien der 15 betroffenen Bundesländer nach, wobei Hessen eigene Verhandlungen führt. Es zeigte sich, dass die Mehrheit der Länder eine zeitnahe Umsetzung plant. Das heißt, sie arbeiten bereits an der technischen Umsetzung der Gehaltserhöhungen und streben eine schnellstmögliche Auszahlung an. Im Einzelnen zeigten sich folgende Länder optimistisch:
- Bayern plant, die Gehaltserhöhung voraussichtlich mit der Aprilabrechnung 2026 umzusetzen.
- Auch Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen haben angekündigt, die Anpassung kurz nach Ablauf der Erklärungsfrist zeitnah umzusetzen.
Was ist die Erklärungsfrist?
Relevant ist dabei, dass die Erklärungsfrist im Verhandlungsergebnis bei Abschluss des Tarifvertrags festgelegt wird, wie die Gewerkschaft IG Metall erklärt. Innerhalb dieser Frist – in der Regel ein bis drei Wochen – können sich beide Tarifparteien oder eine Partei intern mit ihren zuständigen Gremien beraten und gegebenenfalls eine Urabstimmung durchführen. Während dieser Zeit kann das Tarifergebnis entweder angenommen, abgelehnt oder widerrufen werden. Bei Bedarf kann die Frist auch verlängert werden.
Im Falle der diesjährigen TV-L-Verhandlungen hatten sich die Tarifvertragsparteien auf eine Erklärungsfrist bis zum 13. März 2026 geeinigt, informiert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
- Mecklenburg-Vorpommern garantiert, dass mögliche technische Verzögerungen die Auszahlung nicht verhindern: Sie erfolgt in der nächstmöglichen Abrechnung und wird rückwirkend zum 1. April 2026 ausgeglichen.
- Hamburg erklärt, dass alle Beteiligten eine pünktliche Umsetzung anstreben, weist jedoch darauf hin, dass Zahlungen vor Abschluss der Redaktionsverhandlungen vorläufig erfolgen.
Was sind Redaktionsverhandlungen?
Wie die juristische Plattform haufe.de informiert, beginnen nach einer grundsätzlichen Tarifeinigung die Redaktionsverhandlungen, in denen Detailfragen geklärt und die abschließenden Texte der Änderungstarifverträge formuliert werden. Das könne dem Portal zufolge mehrere Monate dauern.
In welchen Bundesländern müssen Beschäftigte vermutlich auf die Gehaltserhöhung warten?
Andere Bundesländer reagieren laut Öffentlicher Dienst News deutlich zurückhaltender auf die Frage, ob die Gehaltserhöhung tatsächlich ab April 2026 bei den Beschäftigten ankommt:
- Bremen hält eine Auszahlung im April für „sehr sportlich“ und rechnet eher mit einer Umsetzung im Mai 2026. Eine Vorauszahlung ist nicht vorgesehen.
- Sachsen-Anhalt gibt an, dass der beauftragte Dienstleister eine Umsetzung zum 1. April 2026 für nicht machbar hält, auch hier ist derzeit keine Vorauszahlung geplant.
- Brandenburg, Berlin, Niedersachsen und Sachsen geben an, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch kein genauer Auszahlungstermin festgelegt werden kann.
- Mehrere Länder weisen darauf hin, dass die technische Umsetzung nicht nur von der Erklärungsfrist abhängt, sondern auch von der Verfügbarkeit der abgestimmten Tariftabellen, Einzelwerte und Durchführungshinweise zum Tarifabschluss.
Die meisten Bundesländer können laut der Umfrage noch keine genauen Angaben zur Dauer der bevorstehenden Redaktionsverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften machen. Niedersachsen verweist auf frühere Tarifrunden, in denen das Redaktionsverfahren zwischen sechs und elf Monaten dauerte. Hamburg nennt als Orientierung den letzten Tarifabschluss vom 9. Dezember 2023, bei dem die Verhandlungen erst am 19. November 2024 abgeschlossen wurden – also nach fast einem Jahr.
Das Saarland zeigt sich etwas optimistischer und rechnet mit einem Abschluss im ersten Halbjahr 2026. Sachsen und mehrere andere Länder betonen, dass rechtlich verbindliche Ansprüche der Beschäftigten erst mit der Unterzeichnung der Änderungstarifverträge entstehen, Zahlungen davor aber „vorgriffsweise“ möglich sind.
Fazit: Ob alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst tatsächlich mit der Aprilabrechnung 2026 mehr Gehalt ausgezahlt bekommen, ist fraglich und abhängig von den Ländern. Die einen sind optimistisch gestimmt, die Frist einhalten zu können, andere wollen auf den Abschluss der Redaktionsverhandlungen warten. Einige stellen zumindest vorläufige Zahlungen oder rückwirkende Nachzahlungen an die Beschäftigten in Aussicht.
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